Aufgrund dessen, dass Frau Ihde in über 30 Fällen bezüglich des Datums der Kenntnisnahme von Beleidigungen gelogen hat (siehe hier), teilte das Gericht mit, dass Ihde bezüglich der Kenntnis der vermeintlichen Beleidigung geladen werden müsste. Diesen erheblichen zusätzlichen Aufwand hielt das Gericht angesichts des „offenkundigen Geschäftsmodells“ von Ihde und So Done für unangemessen.
Das gerichtliche Aktenzeichen lautet: 4 Cs 805 Js 22475/23 (189/25).
Ihde ist Referentin der Grünen in NRW für Kommunikationsstrategie und auf X unter dem Profilnamen „Höllenaufsicht“ bekannt.
