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„Beleidigung“ von So-Done-Kundin Ihde – AG Nienburg stellt Strafverfahren auf Kosten der Staatskasse ein

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Angesichts des „offenkundigen Geschäftsmodells“ von Ihde regte das Gericht eine Einstellung gemäß § 153 II StPO an, welcher unser Mandant zugestimmt hat. Die Verfahrens- und Anwaltskosten trägt die Staatskasse.
Zusammengefasst

Aufgrund dessen, dass Frau Ihde in über 30 Fällen bezüglich des Datums der Kenntnisnahme von Beleidigungen gelogen hat (siehe hier), teilte das Gericht mit, dass Ihde bezüglich der Kenntnis der vermeintlichen Beleidigung geladen werden müsste. Diesen erheblichen zusätzlichen Aufwand hielt das Gericht angesichts des „offenkundigen Geschäftsmodells“ von Ihde und So Done für unangemessen.

Das gerichtliche Aktenzeichen lautet: 4 Cs 805 Js 22475/23 (189/25).

Ihde ist Referentin der Grünen in NRW für Kommunikationsstrategie und auf X unter dem Profilnamen „Höllenaufsicht“ bekannt.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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