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"So-Done"-Kunden Spahn und Merz
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Amtsgericht lädt „So Done“-Kunden Jens Spahn als Zeugen vor

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Markus Haintz
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Den Titel seines Buches „Wir werden einander viel verzeihen müssen“ scheint der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag nicht sonderlich ernst zu nehmen. Spahn stellte Strafantrag gegen unseren Mandanten und wurde nun als Zeuge geladen. Ein Beitrag von Rechtsanwältin Melina Schwendenmann von Haintz legal.
Zusammengefasst

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Herr Spahn hatte gegen unseren Mandanten einen Strafantrag wegen folgender Äußerung gestellt:

„Eins darf man bei diesem schwulen Politiker nicht vergessen. Er hat uns eingesperrt. Vergesst es nicht, eine Schwuchtel in der Politik sperrt euch ein. Er wollte darüber bestimmen, wen ihr treffen dürft.“

Diese Äußerung war ein Kommentar zu einem Ausgangstweet von Spahn bezüglich seines Interviews über die CDU, die Corona-Zeit und die Migration.

Herr Spahn stellte über seinen Rechtsanwalt Brockmeier einen sog. Sammelstrafantrag, in dem weitere Äußerungen von anderen X-Nutzern auch angezeigt wurden. In einer ergänzenden Erklärung gab Herr Spahn an, dass ihm „nach bestem Wissen und Gewissen bis zur Vorlage und Durchsicht des Sammelstrafantrags keine Kenntnis der entsprechenden Äußerungen“ vorlag.

Wir haben in der Hauptverhandlung beantragt, Herrn Spahn als Zeugen zu laden und zu vernehmen, zum Beweis der Tatsache, dass er vor der Ladung als Zeuge keine Kenntnis vom gegenständlichen Kommentar hatte und er sich durch den Kommentar nicht in seiner Ehre gekränkt fühlt.

Das Gericht hat sich unserer Auffassung angeschlossen und anerkannt, dass hier nicht klar ist, ob und ggf. wann Herr Spahn vom Kommentar Kenntnis erlangt hat. Zur Klärung dieser Fragen hat die Richterin unserem Beweisantrag stattgegeben und Herrn Spahn als Zeugen zur nächsten Hauptverhandlung im April geladen.

Zum Thema Jens Spahn und dem Meldeportal „So Done“ verweisen wir im Übrigen auf unseren Artikel „So Done“-Kunde Spahn will § 188 StGB (Majestätsbeleidigung) abschaffen vom 18.01.2026.

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