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Haftstrafe von 417 Jahren für Lauterbach – wie kommt Sonneborn auf diese Zahl?

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Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn berechnet aufgrund realer Vergleichszahlen nüchtern eine Strafe für Korruptionsverstöße von EU-Mitgliedern, ungeachtet ihrer Person.
Zusammengefasst

Martin Sonneborn war früherer Chefredakteur des Satiremagazins Titanic, Mitbegründer der Partei „Die PARTEI“, bis 2014 Reporter in der Satiresendung „heute show“ und ist seit 2014 fraktionsloses Mitglied des Europäischen Parlaments. Er fiel durch mehrere satirische Aktionen auf: So wies er 2009 auf der Frankfurter Buchmesse, als China Schwerpunktland war, öffentlich auf Menschenrechtsverletzungen in China hin oder versuchte sich 2018 als »Graf von Stauffenberg verkleidet« mit einer Aktentasche in die Nähe von Björn Höcke zu schleichen. 

Sonneborns Reden im Europäischen Parlament heben sich von denen anderer Redner ab. Sie legen den Finger direkt in die Wunde und analysieren scharfsinnig und unverblümt die Missstände dieses Bürokratiemonsters und seiner von keinem Bürger gewählten Mitglieder. In einem seiner jüngsten „Streiche“ stellte er die Außenbeauftragte der EU, Kaja Kalas, bloß, als sie „über Kuba sprechen“ wollte.

Ausgangspunkt der nüchternen Haftberechnung: der Fall Marine Le Pen

Die Vorsitzende der französischen Partei Rassemblement National (RN), »Marine Le Pen«, wurde am 31.3.2025 wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu vier Jahren Haft, zwei davon auf Bewährung, sowie einer Geldstrafe in Höhe von 100 000 Euro und dem Tragen einer Fußfessel für zwei Jahre verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für Marine Le Pen »fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und eine Geldstrafe« gefordert.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Le Pen als EU-Abgeordnete EU-Parlamentsassistenten zweckentfremdet eingesetzt hatte. Diese wurden nicht mit EU-Aufgaben, sondern mit Parteiaufgaben betreut, unter anderem als »Personenschützer und persönliche Assistenten«. Dadurch sollen über einen Zeitraum von 12 Jahren mehr als 4 Milionen Euro veruntreut worden sein. Le Pen wurde außerdem das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen. Das bedeutet, dass sie bei der Präsidentschaftswahl 2027 nicht als Kandidatin antreten kann, was ein Eingriff der Justiz in demokratische Verfahren darstellt, zu einem Zeitpunkt, als Le Pen gute Chancen hatte, zur französischen Präsidentin gewählt zu werden.

Der Paxlovid-Skandal als Vergleichsgrundlage

Gesundheitsminister Karl Lauterbach sicherte Anfang 2022 für den Bund eine Million Packungen des neuen Pfizer-Medikamentes Paxlovid, das zur Therapie bei einer Corona-Erkrankung eingesetzt werden sollte. Offizielle Zahlen über die Kosten geben Pfizer und das Bundesgesundheitsministerium nicht preis. Sie berufen sich auf Geheimhaltungsklauseln. Recherchen vom WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung ergaben einen Einkaufspreis von rund 650 Euro pro Packung, also »„insgesamt 650 Millionen Euro“« Ausgaben.

Dass Lauterbach Deutschland eine so hohe Anzahl sichert, wundert doch, wenn man einmal die Eckdaten betrachtet. Das »Mittel ist für Risikopatienten«, gedacht, die nach einer Infektion ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben. Dazu zählen ältere Menschen ab 60 Jahren, Menschen, die an Bluthochdruck oder einer Tumorerkrankung leiden und ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Personen.

Screenshot 𝕏

Dass eine Million Menschen in diese Risikogruppe fallen, sich heftiger infizieren und sich trotz der Neuheit des Mittels auf das Risiko unbekannter Nebenwirkungen gegenüber altbewährten Medikamenten einlassen, scheint um ein Vielfaches übertrieben. Zumal im Falle von Paxlovid ausreichende klinische Studien fehlten und schon 2022 bekannt war: »„Die Liste der Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten ist gigantisch“«. Wer regelmäßig andere Medikamente einnahm, schied aufgrund der Wechselwirkungen also quasi als potenzieller “Paxlovid-Kunde“ von vornherein aus. Kein Wunder, dass die Ärzteschaft kritisch blieb und Lauterbach verärgerte, weil sie es partout nicht flächendeckend verschreiben wollte.

Das Medikament entwickelte sich zum Ladenhüter. Bis zum dritten Quartal wurden nur rund »92 000 Packungen« der Corona-Therapiemittel in Apotheken abgegeben. Paxlovid verstaubte in den Regalen der Großhändler und Apotheken. Lauterbach versuchte, die Abgabequote von Ärzten an Patienten dadurch zu erhöhen, dass Ärzten erlaubt wurde, Paxlovid in der Praxis zu lagern und direkt an Patienten abzugeben. Dennoch blieb die Nachfrage deutlich hinter der von ihm gewünschten Zahl zurück, obwohl Lauterbach sie durch die »Möglichkeit telefonischer Verordnung und Lieferung per Boten« weiter schmackhaft machte.

Weitehin riet Lauterbach dazu, dass jedes Pflegeheim neben einem Impf- auch einen Paxlovid-Beauftragten ernennen sollte. Und als „Krönung“ sollten Ärzte noch Geld für das Verschreiben erhalten:

„Für den Aufwand, der künftig Ärztinnen und Ärzten im Zusammenhang mit der Bevorratung und der Abgabe von Paxlovid entsteht, erhalten sie 15 Euro je abgegebene Packung.“

»Deutsche Apotheker Zeitung«

Als Hintergrund für diese Offensive sieht »t-online« die große Menge des Medikamentes, die Lauterbach eingekauft hatte. Zudem bewarb Lauterbach das Medikament offensiv, weswegen er von der AfD wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz »angezeigt« wurde. Kritik kam auch aus der CSU, die Einkäufe als »„pure[r] Geldverschwendung“« bezeichnete. Da Lauterbach permanent die „Werbetrommel“ rührte, kommentierte Markus Lanz seine Aussagen sogar mit den Worten »„Gut, soweit der Werbeblock für Paxlovid“«.

Das Geschäft ließ sich aber trotz Lauterbachs Bemühungen partout nicht ankurbeln und er griff zu der Maßnahme, das Haltbarkeitsdatum der Packungen von 12 auf zunächst 18 Monate und dann »auf 24 Monate« zu verlängern, länger wollte »Pfizer nicht mitmachen«. So waren 427 000 Packungen im Februar 2024 endgültig abgelaufen und mussten vernichtet werden. Afrikanische Staaten, an die man die fast abgelaufene Ware aus „Nächstenliebe“ noch verschenken wollte, nahmen auch nur 12 500 davon ab, da sie sich »„geradeheraus weigern, irgendwelchen Gesundheitswillis mit mangelnder Mundhygiene ihr abgelaufenes Zeugs abzunehmen“«, so Sonneborn.

Lauterbach „Wiederholungstäter“? Erster böser Streich: Lipobay

Schon in seiner vielkritisierten Gesundheitspolitik als Berater der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wurde offenbar, dass der Weg unter Lauterbach weg geht von der Frage, was man für den Patienten tun kann, hin zu der Frage, was man mit dem Patienten verdienen kann. Sahra Wagenknecht nennt Lauterbach den »„Architekten eines Systems“, das Pflegekräfte in den Selbstmord treibt.« Ein ähnlich skandalöses Ignorieren von Nebenwirkungen und zweifelhaftem persönlichem “Geldsegen“ war bereit der „Lipobay-Skandal“ Lauterbachs gewesen: 

„Dabei war er vor wenigen Jahren noch dafür bekannt, dass er im Auftrag der Pharmaindustrie Medikamentenstudien durchführte. Über 800 000 Euro an Drittmitteln heimste er dafür allein im Jahr 2000 ein. So war er auch an einer Studie über den Fettsenker Lipobay beteiligt – jenem Medikament, das die Herstellerfima Bayer wegen tödlicher Zwischenfälle im Jahr 2001 vom Markt nahm. Die frühen Hinweise darauf, dass Lipobay möglicherweise gefährlich war, nahm Lauterbach damals ebenso wenig wahr, wie es seine Auftraggeber taten.“

»Der Spiegel 14/2004«

Die Taktik Lauterbachs, immer weiter stur auf der Wirksamkeit eines Mittels zu beharren und es „an den Mann“ bringen zu wollen, obwohl die Schädlichkeit längst auch durch die Hersteller erwiesen und publik gemacht wurde, scheint System zu haben. Profitieren werden wenige Pharmaunternemen und Lobbyisten. Den Schaden haben Millionen. Und den kann man auch durch eine noch so hohe Haftstrafe nicht wiedergutmachen.

Forderung Le Pen: 5 Jahre – Lauterbach: 417 Jahre?

Der durch den eklatanten Fehlkauf von Lauterbach und die Vernichtung von fast einer halben Million Packungen Paxlovid entstandene Schaden beläuft sich auf mindestens 278 Millionen Euro, je nachdem, ob man die Zahl der WDR-Recherche von 650 € oder den aktuellen Apothekerpreis von 1149,19 € ansetzt. Das rechnet Sonneborn mit dem Strafmaß für Le Pen um: Wenn die Staatsanwaltschaft für den Schaden von 3,4 Millionen Euro, den Marine Le Pen dem Steuerzahler verursacht hat, 5 Jahre Haft fordert, entspreche das bei der Summe des Lauterbach-Schadens, alleine für Paxlovid, »„einem Gefängnisaufenthalt zwischen 417, 655 und 735 Jahren“«. [Anmerkung: bei 5 Jahren geforderter Haft für Le Pen bei 3,4 Millionen Schaden, müssten 278 Millionen Schaden rechnerisch 409 Jahre „Haftstrafe“ ergeben, 278 : 3,4 x 5.] Es ist ohnehin illusorisch und in unserem Rechtssystem mit Höchststrafen (Ausnahme) lebenslänglich Freiheitsstrafe) nicht vorgesehen, dass eine Strafe so „hochgerechnet“ würde, das hieße ja, dass ich bei einem Diebstahl von 20 000 Euro eine doppelt so hohe Strafe ansetzen würde wie bei einem Diebstahl von 10 000 Euro. Sonneborns Rechenspiel spinnt nur die Zahlen weiter, um Probleme aufzuzeigen. 

Als Satiriker versteht Sonneborn es, Fehlentwicklungen durch Überspitzungen deutlich und direkt anzusprechen. Einerseits macht er darauf aufmerksam, wie eklatant verschwenderisch Lauterbach mit Steuergeldern umgeht. Er gab für den Fehlkauf ein Vielfaches der Summe aus, die Le Pen zweckentfremdet hatte und mit der man sie aus dem Präsidentschaftsrennen gekickt hat. Zum anderen thematisiert Sonneborn den Missstand, dass derlei Vergehen nur dann geahndet werden, wenn es der momentanen politischen Linie entspricht, um unbeliebte, aber demokratisch stark gewordene Rivalen auszuschalten und ihnen eine Kandidatur zu verunmöglichen. So wie Le Pen juristisch von der Teilnahme an der Präsidentschaftskandidatur ausgebremst wurde, erleben wir in Rumänien eine weitere Episode der Einmischung in demokratische Prozesse, durch Wahlannulierungen und den Ausschluss eines Kandidaten. 417 Jahre Knast? Es steht zur Debatte, ob eine solche Strafe, oder irgendeine andere Zahl an Jahren, angemessen wäre und ob sie dem entstandenen Schaden – dem materiellen und dem gesundheitlichen – überhaupt gerecht werden kann. Einen wirklich pragmatisch ernstzunehmende Rechengröße ist diese Zahl nicht.

Franziska Brantner, die “kleine Schwester“ von Le Pen?

Die Vertuntreuung von EU-Mitteln, um damit Mitarbeiter zu bezahlen, und Ähnliches, ist nicht auf Le Pen oder Frankreich beschränkt. Einer Untersuchung von Le Monde zufolge war und ist »„mindestens ein Viertel der 720 EU-Abgeordneten in Affären, Skandale und Korruption verwickelt.“«   

Auch die Grünen hätten dasselbe gemacht wie Le Pen und ihre Partei, so ein „Mittäter“, der sich zu Wort meldet. In dem Artikel »Chefin der Grünen beging gleiches „Verbrechen“ wie Marine Le Pen« enthüllt er, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Als die Grünen 2006 in Rheinland-Pfalz aus dem Landtag flogen, fehlten Mittel für weitere Wahlkampagnen. Deshalb wurden auch Mitarbeiter des Europaparlaments dafür eingesetzt. Zwar sind die Mitarbeiter der EU-Abgeordneten den jeweiligen Abgeordneten zugeteilt und arbeiten für sie, »Arbeit für die Partei« ist ihnen als Parlamentsangehörigen jedoch verboten. Diese Art der Zweckentfremdung von EU-Geldern scheint still geduldet zu werden. Thunes berichtet: „kaum ein Gesetz wird öfter und offener umgangen als dieses.“

2011 saß Franziska Brantner im EU-Parlament und stellte vier EU-Mitarbeiter für den Wahlkampf der Grünen in Rheinland-Pfalz ab. Unter diesen war »Mario Thurnes«, der berichtet, dass es sich nicht um Gefälligkeiten für die örtliche Parteiarbeit in der Freizeit, sondern um Unterstützung während der Dienstzeit und mit EU-Equipment handelte. Wir sehen denselben Verstoß wie im Fall von Marine Le Pen, aber eine unterschiedliche Empörung und keine Strafverfolgung bei Brantner. Wie so oft, gefallen sich die Grünen als “Moralapostel der Nation“, ignorieren aber den Balken im eigenen Auge. Auch die Staatsanwaltschaften scheinen höchst engagiert nur gegen oppositionelle Meinungen vorzugehen und scheinen auf demselben Auge blind, wenn etablierte, linientreue Parteien diese Praktiken anwenden. 

Christine Lagarde – 0 Jahre Haft

»Lagarde«, seit 2019 Präsidentin der Europäischen Zentralbank und davor von 2011 bis 2019 geschäftsführende Direktorin des IWF, kam straffrei davon, obwohl sie schuldig gesprochen wurde. Von 2007 bis 2011 war sie Ministerin für Wirtschaft, Finanzen und Industrie. In diese Zeit fällt auch die Tapie-Affäre. Streitpunkt war eine Entschädigungszahlung von über 400 Millionen Euro an den Unternehmer Bernard Tapie gewesen, weswegen die französische Justiz ein Ermittlungsverfahren einleitete. Lagard wurde wegen Fahrlässigkeit im Amt schuldig gesprochen, das Gericht »verzichtete aber auf eine Strafe«. Dies wurde mit der »„Persönlichkeit“ Lagardes, ihrem „internationalen Ansehen“« und der damaligen schwierigen Finanz- und Wirtschaftslage begründet. Der gegen Lagarde ermittelnde »Gerichtshof der Republik« wurde 1993 geschaffen und ist ausschließlich für Verfehlungen französischer Minister in Ausübung ihres Amtes zuständig. Der Gerichtshof setzt sich aus 15 Richtern zusammen, von denen 3 Berufsrichter und 12 Parlamentarier sind. Was von diesem Urteil hängen bleibt: Manche Menschen sind vor Gericht gleicher als andere. Wohl dem, der es schafft, dass seine „Persönlichkeit“ und die „schwierige allgemeine Lage“ ausreichen, um zwar schuldig gesprochen zu werden, aber keinerlei Strafe zu bekommen.

Ursula von der Leyen – „Pfizergate“

„Pfizergate“ bezeichnet einen milliardenschweren Kaufvertrag für den Corona-Impfstoff, den »„größten Impfstoff-Deal aller Zeiten“« zwischen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, über den Kauf von bis zu 1,8 Miliarden COVID-19-Impfdosen im Gesamtwert von etwa 35 Milliarden Euro. Diese Verhandlungen sollen größtenteils über SMS-Nachrichten geführt worden sein, die die Kommission zunächst als nicht existent bezeichnete oder für nicht auffindbar erklärte. Später gab es Hinweise, dass diese Nachrichten möglicherweise gelöscht wurden. Die New York Times hatte nach dem Transparenzgesetz auf Herausgabe der Korrespondenz »geklagt«. Das »Gericht der Europäischen Union gab der Zeitung Recht«, es gebe keinen Grund, warum die Textnachtrichten verheimlicht werden sollten. Reuters nennt diese Entscheidung »„a blow to von der Leyen“«, einen Schlag ins Gesicht.

Es ist verständlich, dass die Bevölkerung sich nicht mit der Aussage zufrieden gibt, dass es die SMS nicht gebe, dass sie verloren seien, nicht mehr auffindbar. Immerhin hat von der Leyen die EU in den damals ausgehandelten – wohlgemerkt geheimen – Verträgen zur Abnahme von Impfstoffdosen verpflichtet, die längst nicht mehr benötigt werden. Einige EU-Staaten wollen »die milliardenschweren Deals nachverhandeln«

„Pfizergate“ nicht der erste schwarze Fleck auf von der Leyens Weste

In der „Berateraffäre“ wurde bekannt, dass das Bundesministerium der Verteidigung unter Ursula von der Leyen zahlreiche externe Beraterverträge vergeben hatte, die erheblich gegen die Vergaberechte verstießen. Es wurden »„millionenschwere Budgets für externe Unternehmensberater rechtswidrig vergeben“«. Beispielsweise gingen gleich zwei große Beraterverträge über insgesamt 5,5 Millionen Euro ohne Ausschreibung direkt an eine Tochterfirma von McKinsey. Ist es Zufall, dass Ursula von der Leyens ältester Sohn David zu der Zeit bei »McKinsey arbeitete«? Der Spiegel schreibt: »Ursula von der Leyen hatte Rechtsbrüche eingestanden«, in 80 % der geprüften Beraterverträge von 2015 bis 2017 konnte die »Notwendigkeit der Beratungen nicht nachgewiesen« werden.

Welche Konsequenzen hatte die Affäre? Ursula von der Leyen gestand die Fehler ein, kündigte Reformen an und wurde dann Präsidentin der Europäischen Kommission. Anstatt Aufklärungsarbeit zu leisten, drückte Deutschland ihre bereits umstrittene und von keinem Bürger selbst gewählte Person der ganzen EU auf – mit den bekannten Folgen. Martin Sonneborn hat es mit seiner Analyse auf den Punkt gebracht: „Wir sollten Europa nicht den Leyen überlassen“.

417 Jahre Knast? Welche Zahl wäre „gerecht“?

Ist die genaue Dauer der Haftstrafe noch entscheidend, wenn ein so großer Schaden entstanden ist? Wenn so viele Menschen betroffen sind, Opfer der Verschwendung ihres hart erarbeiteten Geldes wurden, das sie vielleicht lieber in die Pflege eines lieben Angehörigen oder die Ausbildung ihrer Kinder gesteckt hätten? Oder Opfer auch gesundheitlich, wenn sie in gutem Glauben Empfehlungen folgten, die ausgesprochen wurden, obwohl die Warnhinweise schon lange bekannt waren? Ein Beispiel wäre die ignorierte Tatsache, dass AstraZeneca schon früh zu Beginn der Impfkampagne, im April 2021, »in einem sogenannten „Rote-Hand-Brief“« wegen häufiger Autoimmunerkrankungen als Nebenwirkung vor dem eigenen Impfstoff warnte. Solche Rote-Hand-Briefe sind für Politik und Wissenschaft Alarmzeichen, die in der Regel mit sofortigem Stopp beantwortet werden. Nicht so in diesem Falle. Ohne die alternativen Medien hätten viele Bürger evtl. bis heute nichts davon erfahren. [Auch bei meinem Arzt lag damals dieser Rote-Hand-Brief sichtbar auf einer Ablage, er war also an die Arztpraxen verteilt worden.]

Wenn ich Beraterverträge ohne Ausschreibung vergebe, leiste ich Korruption Vorschub und umgehe die Prinzipien von Chancengleichheit, Transparenz und Fairness. Es kann zu Monopolstellungen führen, wenn ich Firmen nach meinem Ermessen Millionenverträge “zuschustere“ (“zu-Leye-re“?). Wenn Menschen Medikamente mit – potentiellen oder bekannten – katastrophalen Folgen für die Menschen, propagieren, wie kann ihre Verantwortung mit Haftjahren gegengerechnet werden? Oft ist nicht ein einzelner Mensch der „Verbrecher“, sondern politische Gruppen, öffentlich-rechtliche Medien, TV-Bekanntheiten, Sportler und ja, auch Ärzte und Mediziner, die schweigend mitmachen und oft kräftig daran verdienen. Mit der provozierenden Zahl, dass es wohl mindestens 417 Jahre Haft für Lauterbach ergeben würde, möchte Sonneborn die EU-Bürger wachrütteln – was leider auch nach wie vor nötig ist. Nicht umsonst wird auch der Ruf nach Politikerhaftung lauter.

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Als Aufforderung an alle Bürger, nicht mehr passiv jegliche Verschwendung still mitzumachen, selbsternannten „Bestimmern“ Zugriff auf alle ihre Daten, Habe oder Aktionen zu geben, sei nochmals auf die Möglichkeit hingewiesen, der Weitergabe allerpersönlichster Gesundheitsdaten an Staat, Pharmakonzerne, IT-Mitarbeiter, „weitere Personen, die ein Interesse haben“ zu widersprechen: sagen Sie NEIN zur elektronischen Patientenakte (ePa).

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