Haintz.Media

HAINTZ

.

media

Dein Recht auf Meinungsfreiheit

Bild:
Deutscher Soldat wird geimpft
Quelle:
Shutterstock / Aleksandar Malivuk

Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: Corona-Infektionen explodieren nach Start der Impfkampagne bei der Bundeswehr

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Bundeswehr-Kampagne
Ausgangssperre Köln
Impfstoffschaden
Haintz legal hat in den letzten 2 Jahren mehrere Soldaten der Bundeswehr bezüglich der Duldungspflicht der sog. Corona-Impfung beraten und vertreten.
Zusammengefasst

Im Rahmen dieser Fälle war es für uns interessant und wichtig zu wissen, wie es um die Faktenlage zur Effektivität dieser sogenannten Corona-Impfung bestellt war.

Mit E-Mail vom 14. April 2023 habe ich die Bundeswehr auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes dazu aufgefordert, mir nachfolgende Fragen zu beantworten:

1. Wie haben sich die Krankheitszahlen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt?

2. Wie hat sich die Krankheitsquote der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt?

3. Wie hat sich die Anzahl der Coronaerkrankungen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2020-2022 entwickelt?

4. Wir hat sich die Zahl der festgestellten Impfschäden der Soldaten der Bundeswehr – bezüglich sämtlicher Impfungen – in den Jahren 2018-2022 entwickelt?

5. Wie viele Impfschäden in Bezug auf die Coronaimpfung wurden bei Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2021-2022 festgestellt und wie viele Verdachtsfälle gab es?

Mit E-Mail vom 2. Juni 2023 teilte mir die Bundeswehr mit, dass die angeforderten Informationen bei der Bundeswehr nicht erhoben werden, weshalb amtliche Informationen diesbezüglich nicht zur Verfügung gestellt werden könnten.

Ich habe die Bundeswehr dann mit E-Mail vom 5. Juli 2023 unter Verweis auf das Wehrbeschwerdeverfahren, welches beim Bundesverwaltungsgericht geführt wurde, darauf hingewiesen, dass Teile der Zahlen sehr wohl vorliegen würden und Klage angedroht, für den Fall, dass mir keine Antwort übermittelt werden würde.

Mit Schreiben vom 17. August 2023 übermittelte mir die Bundeswehr dann doch noch eine Antwort auf meine obigen Fragen: Nach Ihrem Hinweis habe ich eine entsprechende erneute Abfrage im BMVg und seinen nachgeordneten Behörden vorgenommen. Nunmehr kann ich Ihnen Folgendes mitteilen;

Antworten auf unsere Fragen

1. Wie haben sich die Krankheitszahlen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt?

2. Wie hat sich die Krankheitsquote der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2018-2022 entwickelt?

Antwort zu den Fragen 1 und 2:

Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen liegen im Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Für eine weitergehende Beantwortung Ihrer Fragen wären eine detaillierte Aktenrecherche und Auswertung im Geschäftsbereich BMVg erforderlich, da die erbetenen Daten im BMVg so nicht vorliegen bzw. nicht erhoben werden. Aus dem Infbrmationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Die Pflicht zur Erstellung von entsprechenden Informationen oder Übersichten besteht nach dem IFG nicht. Dies wäre in diesem Fall jedoch erforderlich.

Frage 3:

3. Wie hat sich die Anzahl der Coronaerkrankungen der Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2020-2022 entwickelt?

Antwort zu Frage 3:

Zu 3.: Im Rahmen des von Ihnen genannten Wehrbeschwerdeverfahrens wurden mit Stichtag 27. Januar 2022 folgende Zahlen erhoben:

-18.221 Meldungen von nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektionen von Soldatinnen und Soldaten des GB BMVg

– davon werden 14.617 Fälle als geheilt und 3.602 Fälle als momentan erkrankt gezählt.

Darüberhinaus wurden für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 zu Post-/Long-Covid-Symptomatik folgende Zahlen erhoben:

– 176 Soldatinnen und Soldaten gemeldet, die für einen Tag von allen Diensten befreit waren,

– 366 Soldatinnen und Soldaten gemeldet, die mit entsprechendem Verdacht in den Ambulanzen der Bundeswehrkrankenhäuser vorstellig wurden und

– 45 Soldatinnen und Soldaten gemeldet, die im Rahmen der akuten Infektion länger als 28 Tage von allen Diensten befreit waren.

Mit Stand 17.05.2022 wurden folgende Zahlen erkrankter Patienten für die Jahre 2020-2022 gemeldet:

– für das Jahr 2020 3.158 erkrankte Patienten,

– für das Jahr 2021 10.089 erkrankte Patienten

– für das Jahr 2022 51.631 erkrankte Patienten. (Hervorhebung durch mich)

Weitere Informationen zu Erkrankungen liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Auf Rückfrage meinerseits dahingehend, ob es sich bei den obigen erkrankten Patienten – ob nun tatsächlich erkrankt oder nur positiv getestet lasse ich außen vor – ausschließlich um Corona-Patienten gehandelt hat, wurde mir mit E-Mail vom 24. August 2023 mitgeteilt, dass dem so war. Bei den obigen Zahlen ist zu beachten, dass sich die 51.631 Covid-Fälle im Jahr 2022 nur auf den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 17. Mai 2022 beziehen. Danach wurden keine weiteren Zahlen mehr erhoben. Auf das ganze Jahr 2022 hochgerechnet ist die Anzahl der Covid- Diagnosen bei der Bundeswehr im Vergleich zum Jahr 2020, als es noch keine Impfkampagne gab, um 4.360 % gestiegen, was meine Kollegin Rechtsanwältin Beate Bahner für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht berechnet hat.

Frage 4:

4. Wir hat sich die Zahl der festgestellten Impfschäden der Soldaten der Bundeswehr – bezüglich sämtlicher Impfungen – in den Jahren 2018-2022 entwickelt?

Antwort zu Frage 4:

Zu 4.: Innerhalb der Bundeswehr können Impfschäden im Rahmen einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) gemäß § 80 Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz anerkannt und insofern „festgestellt” werden, wenn zwischen dem Impfschaden und dem Wehrdienst ein kausaler Zusammenhang festgestellt wird. Für die Feststellung einer WDB und der Gewährung von Leistungen ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zuständig. Für die Feststellung von Impfschäden gem. §§ 60 – 61 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit Bundesversorgungsgesetz (im Sinne einer behördlichen Anerkennung) sind auf der Grundlage des sozialen Entschädigungsrechts die Versorgungsämter der Länder zuständig. Insoweit liegen im BMVg keine amtlichen Informationen im Sinne Ihrer Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Frage 5:

5. Wie viele Impfschäden in Bezug auf die Coronaimpfung wurden bei Soldaten der Bundeswehr in den Jahren 2021-2022 festgestellt und wie viele Verdachtsfälle gab es?

Antwort zu Frage 5:

Zu 5.: Für die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen sowie die Arzneimittelsicherheit ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Dort gehen die gesetzlich vorgeschriebenen Meidungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und Impfschäden im Zusammenhang mit der COVID-19-Schutzimpfung ein. Mit Stand 5. Mai 2022 wurde im Rahmen des Wehrbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht ermittelt, dass 54 Verdachtsmeldungen erfolgt sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

10

25

50

Picture of Markus Haintz

Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

main-1_800x800
photo_2023-08-01_16-22-38
photo_2024-03-13_13-10-39
Heilnatura_Cordyceps_Webshop_0506232

Buch-Empfehlung

911

HAINTZ

.

media