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Habeck düpiert! BVG stoppt Abstimmung über Heizungsgesetz

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Ende, Umbruch, neuer Anfang
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Verflechtung von Politik und Wirtschaft
Das im Volk unbeliebte Heizungsgesetz ist aufgrund eines Antrags aus dem Bundestag soeben vom Bundesverfassungs-Gericht vorerst gestoppt worden.
Zusammengefasst

Weil ausgerechnet ein Abgeordneter der ansonsten linientreuen CDU geklagt hat, wird das unbeliebte Habeck’sche Heizungsgesetz NICHT diese Woche durch den Bundestag gepeitscht. Das BVG hat dem Antrag aufgrund von „Missachtung des Parlaments“ STATTGEGEBEN. Ob und wann das Gesetz nun neu verhandelt wird, bleibt aktuell offen. Eine Klatsche für das Demokratie-Verständnis der Grünen bleibt dies allemal.

► QUELLE: Bild.de, 05.07.23

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Das Bundesverfassungsgericht schreibt dazu

„Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt.

Sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat in der Sache Erfolg. Der Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheint jedenfalls mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die demgemäß vom Bundesverfassungsgericht vorzunehmende Folgenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen. Unter den besonderen Umständen des Einzelfalls überwiegt das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögert.

Die Entscheidung ist mit 5:2 Stimmen ergangen.
Der Beschluss wird gesondert auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht werden. Bundesverfassungsgericht und Twitterlink

Quelle: Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz

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Elijah Tee

Elijah Tee ist Filmemacher, Werbedienstleistender und Online-Journalist. #StabilBleiben, egal was kommt.

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