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Das „Recht am eigenen Bild“ im Strafrecht

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§ 33 Kunsturhebergesetz gehört abgeschafft, da die Regelung politisch massiv missbraucht wird. Verbreitet jemand von der AfD Bilder eines Dritten, versuchen die Staatsanwaltschaften regelmäßig eine Strafbarkeit zu konstruieren. Stellt man AfD-ler an den Pranger, nicht.
Zusammengefasst

Im konkreten Fall hat ein linksextremistisches Kampfblatt Bilder unserer Mandantschaft von einer privaten Feier veröffentlicht, was für den Veranstalter dieser Feier massive wirtschaftliche Folgen hatte. Genau darum geht es, um Terror gegen alle, die den rot-grünen Kurs nicht mitmachen.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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