Mehr dazu exklusiv bei Tichys Einblick:
„Markus Haintz von der Kölner Kanzlei ‚Haintz legal‘ geht in die Berufung. Inhaltlich argumentiert er zum einen, dass es sich bei allen Aussagen um absolut zulässige Meinungsäußerungen handelt. Zum anderen weist er nicht ohne Humor darauf hin, dass StraZi sich über die Bezeichnung „Waffenlobby-Dracula“ nun wirklich nicht beschweren darf: Schließlich trat sie im Februar 2023 beim Aachener Karneval im Vampirkostüm auf.“
Natürlich haben wir das erfreuliche Ergebnis gleich im nächsten Prozess vor einem Landgericht vorgetragen. Das wird eine negative Kettenreaktion zulasten von Strack-Zimmermann auslösen, versprochen.
StraZi verliert am OLG Köln und "So Done" ist um 10.828,64 Euro ärmer. Das ist erst der Anfang, versprochen.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) September 4, 2026
Natürlich haben wir das erfreuliche Ergebnis gleich im nächsten Prozess vor einem Landgericht vorgetragen.
Das wird eine negative Kettenreaktion zulasten der korrupten… https://t.co/AcBb6C1fIE pic.twitter.com/lgUKL9CV07