Seit gestern kursiert auf X die Behauptung, ich würde aktuell zivilrechtliche Ansprüche gegen eine Person geltend machen (bzw. dies vorbereiten), die mich beleidigt hat. Vorab: Das entspricht nicht der Wahrheit. Wie es zu dem unzutreffenden Eindruck kam, wollte ich zuerst…
— Martin Hagen (@_MartinHagen) June 5, 2026
Ich halte diese Aussage für glaubhaft und werde weiter recherchieren, weshalb sein Anwalt Brockmeier dennoch bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht für die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen unseren Mandanten beantragt hat.
Hagen äußerte sich hierzu wie folgt:
„Ich hatte die Kanzlei schriftlich angewiesen, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Wie es später dazu kommen konnte, dass von der Kanzlei dennoch ein Auskunftsersuchen verschickt wurde, wird von dieser gerade aufgearbeitet. Fakt ist: Es wurden und werden keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht.“
Ich hatte Herrn Hagen gestern aufgrund der mir vorliegenden Informationen als „Heuchler“ bezeichnet. Diese Aussage war zwar rechtlich zulässig, aber angesichts des nunmehr bekannten Sachverhalts ist sie nicht mehr angemessen, weshalb ich den Post bereits gestern gelöscht habe. Ich habe mich auf eine privilegierte Quelle bezogen, seinen Anwalt, der zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen wollte.
Weil dem nicht so war, habe ich die Äußerung gelöscht und mich selbstverständlich auch bei Herrn Hagen persönlich entschuldigt. Die Angelegenheit ist diesbezüglich erledigt, die Entschuldigung wurde angenommen und der FDP-Generalsekretär hat das Ganze sportlich genommen.
Wenn ich mich öffentlich mit deutlichen Worten äußere, dann habe ich für die jeweiligen Aussagen immer sogenannte Anknüpfungstatsachen, welche diese rechtfertigen. Bei Herrn Hagen ist das aufgrund der neuen Entwicklungen nicht mehr der Fall, weshalb „Heuchler“ hier nicht mehr angemessen erscheint.
Die Aussage:
„Ich habe in den vergangenen zwei Jahren keine Beleidigungen mehr zur Anzeige gebracht. Aus meiner Sicht ist in diesem Bereich zuletzt etwas aus dem Ruder gelaufen, woran ich mich nicht beteiligen möchte. Ich bleibe dabei: Machtkritik, auch zugespitzt („Lügenfritz“), muss in einer Demokratie möglich sein. Der § 188 StGB gehört dringend abgeschafft. Gleichzeitig verstehe ich jeden Bürger, der die Verrohung des Diskurses nicht einfach hinnehmen möchte und Äußerungsdelikte gegen sich zur Anzeige bringt.“
ist nachvollziehbar und in sich stringent. Man kann für die Abschaffung des § 188 plädieren und trotzdem hat jeder das Recht, etwaige Strafanträge nach § 185 StGB zu stellen. Herr Hagen hat das in der Vergangenheit zumindest einmal getan, tut es seit 2 Jahren nicht mehr und man muss die Debatte um den § 185 StGB und den § 188 StGB klar auseinanderhalten.
Markus Haintz
Rechtsanwalt