Die rechtskräftig als rechtswidrig festgestellte Durchsuchung erfolgte, weil ich Zeuge eines mutmaßlichen Verstoßes eines Polizisten gegen sein Dienstgeheimnis war. Die Staatsanwältin, die für die Durchsuchung verantwortlich war, werde ich in Kürze anzeigen. Statt mich zu einer Vernehmung zu laden, ließ sie mich als Rechtsanwalt durchsuchen.
Hintergrund:
Das Landgericht München I hat festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss gegen mich (als Zeuge!) und die Beschlagnahme meiner elektronischen Geräte am 04.08.2022 rechtswidrig waren!
Das LG erteilt der Staatsanwaltschaft München I und dem AG eine juristische Ohrfeige. Nach 5 Monaten habe ich meinen Kanzleilaptop (beschädigt) zurückbekommen.
Das LG äußerte sich auch deutlich zur verfassungsfeindlichen Polizeitaktik der Münchener Polizei:
„Aus Sicht der Kammer erscheinen die in den gegenständlichen Schreiben beschriebenen Ziele, eine möglichst hohe Anzahl von Verstößen zur Anzeige zu bringen, um für zukünftige Versammlungen ein Verbot begründen zu können und die Auflösung einer Demonstration durch polizeitaktisches Vorgehen zu erreichen, verfassungsrechtlich im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) zumindest sehr bedenklich.“
Das Gericht thematisiert auch das Whistleblowing & stellt zudem fest, dass bei (nicht beschuldigten) Rechtsanwälten erhöhte Anforderungen für eine Durchsuchung bestehen.
Eine Antwort
Nachträgliches Weihnachtsgeschenk
im heutigen Kommentar zu
https://haintz.media/artikel/kommentar/unterstuetzungsaufruf-in-eigener-sache/#comment-2938