Es ist erstaunlich, dass eine der führenden Medienkanzleien in Deutschland keinen kanzleiinternen Vertreter schicken kann und stattdessen den Prozess willentlich verschleppt.
Das Landgericht Köln hat den zweiten Verlegungsantrag erneut ohne unsere Anhörung „durchgewunken“, was unüblich ist.
Ich habe dem Gericht nunmehr mitgeteilt, dass Kollege Schertz seine Verhinderungen glaubhaft machen möge und gegebenenfalls einen internen Vertreter schicken soll, statt den Prozess weiter zu verschleppen.