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KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

Volksverhetzung oder Meinungsfreiheit? AG Essen verurteilt Michael Schele

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Die erfahrene Richterin Dr. Timke, die nach eigenen Worten noch nie einen Volksverhetzungsfall bearbeitet hat, verurteilte Schele zu 160 Tagessätzen Geldstrafe, weil er die Grünen für eine „kranke Ideologiesekte“ „mit fanatisch böser Absicht“ hält. Nunmehr liegt die Begründung des Urteils vor.
Zusammengefasst

Wir haben bereits über das Urteil vom 31. Juli 2025 berichtet. Inzwischen liegt uns auch die absurde Begründung vor, die wir zu Dokumentationszwecken gerne veröffentlichen. Die aufgrund ihres Alters berufserfahrene Richterin Dr. Timke hat in der Haupthandlung selbst zugegeben, noch nie einen Volksverhetzungsfall bearbeitet zu haben.

Dieses Urteil wird in den höheren Instanzen natürlich nicht halten. Wir haben Berufung eingelegt. Bei den Aussagen von Michael Schele handelt es sich um offenkundig zulässige Meinungsäußerungen und nicht um Volksverhetzung.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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