Klingbeil, dessen Kanzlerpartei eine derbe Niederlage hatte hinnehmen müssen, beleidigt vor laufender Kamera die Parteivorsitzende der AfD und deren Partei. Weidel reagiert erwartungsgemäß mit Empörung.
Die nachfolgende Strafanzeige hat Rechtsanwalt Frank Großenbach HAINTZ.media zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Strafanzeige von Rechtsanwalt Frank Großenbach gegen Lars Klingbeil
“Frank Großenbach
– Rechtsanwalt – Rödelheimer Landstraße 68 60487 Frankfurt am Main
frank.grossenbach@t-online.de
per beA
Staatsanwaltschaft Verden (Aller) Am Allerufer 8
27283 Verden (Aller)
Frankfurt am Main, den 11. Juni 2024
A B S C H R I F T
S t r a f a n z e i g e
gegen
Lars Klingbeil,
geboren am 23. Februar 1978 in Soltau Wohnanschrift noch zu ermitteln
Wahlkreisbüro:
Lange Straße 27
29664 Walsrode
wegen
des Verdachts der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch
.1)
Verdacht, folgende Strafnorm verletzt zu haben, § 130 Abs. 1 Ziff. 1 StGB:
Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zuge- hörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbe- zeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
.2)
Tathandlung sind Teile der Meinungskundgebung des Beschuldigten über die Partei der AfD im Deutschen Rundfunk, NTV, zur EU-Wahl 9. Juni 2024. Das Interview wird hier verschriftlicht wiedergegeben, soweit das erheblich ist, ab Minute 1 und 10 Sekunden bis 1 Minute 52 Sekunden im hier beigefügten Link zum Gesprächsausschnitt.
Auf Nachfrage des Moderators von NTV, inwieweit die EU-Wahl mit der zukünftigen Wahl zum Bundestag in Deutschland vergleichbar ist, ergab sich folgendes Gespräch.
Lars Klingbeil, der Beschuldigte:
„Das wird eine komplett andere Wahl sein. Es geht um eine personelle Zuspitzung der noch hier in diesem Land wahrscheinlich noch Herr Merz gegen Olaf Scholz. Ehm, ich glaube auch, dass das Ergebnis der Europawahl viele Menschen noch einmal wachrüttelt, dass die NAZIS bei dieser Wahl stärker geworden sind.
Da glaube ich, wachen viele auf, kämpfen auch für die Demokratie. Also, es wird etwas anderes sein, als dass es am heutigen Tage der Fall ist.“
Alice Weidel:
„Wen meinen Sie denn damit?“
Lars Klingbeil (SPD):
„Das wissen Sie, dass ich die AfD, Sie meine damit“
Alice Weidel (AfD): (überlagernd mit „dass ich die AfD, Sie meine damit“)
„Sagens Sie’s doch“
Alice Weidel:
„Sie haben mich und die Partei gerade als „NAZIS“, eh, bezeichnet.“
Lars Klingbeil:
„Ja“
Alice Weidel:
„OK (ironisch)“
Omid Nouripour (die Grünen):
„gerichtsfest“
Alice Weidel:
„Interessant (ironisch), gerichtsfest. Na, ja, das ist, das ist Ihre Diskussionskultur.“
……..
Omid Nouripour
„Das ist ein Gerichtsurteil.“
Weidel:
„Das ist eine Unverschämtheit.“
…….. Beweismittel:
https://www.n-tv.de/politik/Nazi-Streit-AfD-prueft-rechtliche-Schritte-gegen- den-SPD-Chef-Lars-Klingbeil-article25003143.html
(ab Minute 1, 03 Sekunden bis Minute 1, 52 Sekunden)
.3)
Immunität
Antrag zur Aufhebung der Immunität im Sinne von Artikel 46 Abs. 2 bis 4 Grundgesetz https://www.bundestag.de/resource/blob/881210/e4434bb55332da6ff62feda4172da40b/ immunitaetsrecht.pdf
„Der Bundestag pflegt in ständiger Übung die Genehmigung zur Erhebung einer Anklage, zum Erlass eines Strafbefehls oder zum Vollzug eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses nach Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen zu erteilen.
Die Praxis des Bundestages zielt damit darauf ab, seine Mitglieder im Falle eines Strafverfahrens oder anderer Zwangsmaßnahmen nicht anders als die übrigen Bürger zu behandeln.“
.4)
Bei der Partei die AfD handelt es sich um einen bestimmten Bevölkerungsanteil, nämlich um die Parteimitglieder der Partei AfD.
So etwa wurde für die Partei die Grünen entschieden im Urteil des LG München I, Urteil v. 28.03.2023 – 18 NBs 112 Js 178777/21, dort Rz.: 142, dass die Mitglieder einer Partei einen bestimmbaren Bevölkerungsanteil ausmachen.
.5)
Der Beschuldigte hat zum Hass aufstachelt, weil er eine gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen die Mitglieder der AfD eingenommen hat.
Die Norm verlangt dabei einen in besonderer Weise qualifizierten Angriff gegen Teile der Bevölke- rung mit einem im Vergleich zu den Beleidigungsdelikten gesteigerten Unrechtsgehalt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 – 3 StR 172/17 –, Rn. 29, juris).
Als Taten werden hierbei sowohl von besonderer Feindseligkeit gekennzeichnete Taten als auch schwerwiegende Formen der Missachtung erfasst, die durch ein besonderes Maß an Gehässigkeit und Rohheit geprägt sind und die Angegriffenen als insgesamt minderwertig und ohne Existenz- recht in der Gemeinschaft abqualifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017, a. a. O., LK-Krauß, 12. Aufl. 2009, § 130 StGB, Rn. 34).
Ein Verhalten ist nach diesen Maßstäben dann als Aufstacheln zum Hass zu qualifizieren, wenn dadurch auf die Gefühle oder den Intellekt eines anderen eingewirkt wird und dies objektiv geeignet sowie subjektiv bestimmt ist, eine emotional gesteigerte, über die bloße Ablehnung oder Verachtung hinausgehende feindselige Haltung gegen den betroffenen Bevölkerungsteil zu erzeugen oder zu verstärken (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 – 3 StR 172/17 –, Rn. 29, juris).
Die Tathandlung der zweiten Alternative durch Auffordern zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen setzt ein über bloßes Befürworten hinausgehendes, ausdrückliches oder konkludentes Einwirken auf andere voraus mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu diskriminierenden Handlungen hervor- zurufen, die den elementaren Geboten der Menschlichkeit widersprechen (vgl. BGH, aaO).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1
S. 1 GG jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (BVerfGE 93, 266, 289). Dies umfasst auch in überspitzter und polemischer Form zum Ausdruck gebrachte Kritik (BVerfG NJW 1992, 2750). Vom Schutzbereich erfasst werden Meinungen unab- hängig von deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1, 7; 85, 1, 14 f.;
90, 241, 247).
Bei der Subsumtion unter eine strafrechtliche Norm ist vor jeder rechtlichen Wertung daher zunächst der Sinn der Meinungsäußerung zutreffend zu erfassen. Maßgeblich hierfür ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums objektiv hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2011 – 4 StR 129/11 –, Rn. 23, juris).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind bei der Deutung von Äußerungen neben dem Wortlaut und dem sprachlichen Kontext auch die äußeren Begleitumstände zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 25. März 2008 – 1 BvR 1753/03 –, Rn. 32, juris).
.6)
Der Beschuldigte hat im Einzelnen erklärt:
Lars Klingbeil:
„Ehm, ich glaube auch, dass das Ergebnis der Europawahl viele Menschen noch einmal wachrüttelt, dass die NAZIS bei dieser Wahl stärker geworden sind. Da glaube ich, wachen viele auf, kämpfen auch für die Demokratie. Es wird etwas anderes sein, als dass es am heutigen Tage der Fall ist.“
Alice Weidel:
„Wen meinen Sie denn damit?“
Lars Klingbeil (SPD):
„Das wissen Sie, dass ich die AfD, Sie meine damit“
Alice Weidel (AfD): (überlagernd mit „dass ich die AfD, Sie meine damit“)
„Sagen’s Sie’s doch“
Alice Weidel:
„Sie haben mich und die Partei gerade als Nazis, eh, bezeichnet.“
Lars Klingbeil:
„Ja“
.7)
Saskia Esken, SPD hatte bereits folgende Erklärungen im Österreichischen Rundfunk geäußert, was bei der Auslegung und Interpretation der Worte des Beschuldigten hinzuzuziehen ist:
„Das ist schmerzlich, natürlich, vor allem die Relation zur AfD. Ganz klar, dass die AfD so ’ne Zustimmung bekommt, immer noch, obwohl mittlerweile viele Aufdeckungen von Journalisten aber auch von Behörden eben darauf hinweisen, das ist ’ne Nazi-Partei.
Wir müssen sehen, dass die Finanzströme der AfD ausgetrocknet werden, dass ihre Verbindungen zu verbotenen Organisationen offengelegt werden, und dann eben deutlich gemacht werden, dass es so nicht geht, die Finanzierung die wir so erleben, die möglicherweise Herr Krah oder Herr Bystron schon entgegengenommen haben, um Russische Propaganda, Chinesische Propaganda zu betreiben.“
Esken: „Ich will Ihnen sagen, na, Goebbels hat 1935 eine Rede gehalten über die Dummheit der Demokratie, denn die habe der NSDAP damals alle Mittel an die Hand gegeben, um sie selbst abzuschaffen. Wir werden nicht bereit sein, der AfD die Mittel an die Hand zu geben.“
Esken: „Ja. Das ist ’ne Nazipartei.“
Esken: „Weil ganz klar das völkische Denken, ähm, ähm, vergleichbar ist. Die Bestre- bungen, die Demokratie zu untergraben, vergleichbar is’. Menschenfeindliche Haltungen gegenüber allen möglichen Gruppen in unserer Gesellschaft vorhanden sind, Ausgrenzung, Spaltung. Das sind ernsthafte Gefahren für unsere Demokratie, die wir abzuwenden haben.“
Moderator: „Aber niemand in der AfD schlägt vor Konzentrationslager zu bauen oder andere Parteien zu verbieten oder die Demokratie abzuschaffen.“
Esken: „Die AfD hat ganz klar verfassungsfeindliche Bestrebungen, die darauf abzielen.“
Moderator: „Das mag ja sein. Aber Nazipartei ist ja doch noch ganz was anderes.“ Esken: „darauf abzielen unsere Demokratie zu zerstören. Davon bin ich überzeugt.“
.8)
Der Beschuldigte hat damit im Kern den Vorwurf erhoben, dass die AfD mit „NAZIS“ und der Partei der „NAZIS“, nämlich der National-Sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei vergleichbar ist und im Kern den Vorwurf erhoben, dass die AfD angeblich die gleichen Ziele verfolge, die von der National-Sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei verfolgt wurden.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes den organisatorischen Zusammenhalt
- einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder
- einer Partei, von der das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, daß sie Ersatzorganisation einer verbotenen Partei ist,
aufrechterhält, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(……)
Damit werden die Mitglieder und die Funktionsträger der Partei die Alternative für Deutschland in Vergleich gebracht mit Tätern, die eine für verfassungswidrig erklärte Partei fortführen.
Damit werden die Mitglieder und die Funktionsträger der Partei die Alternative für Deutschland kriminalisiert und stigmatisiert in Anlehnung an § 84 Strafgesetzbuch.
Die National-Sozialistische Arbeiterpartei Deutschland hat einen NS-Staat errichtet, der eine Diktatur durch einen „Führer“ und die Durchsetzung einer Ideologie einer Rassenlehre eingeführt hat, mit der andere Menschen als „minderwertig“ abqualifiziert wurden und die Morde in sehr hoher Anzahl durch Kriegsführung und Errichtung von Konzentrationslagern zu verantworten hat und mit Angst und offenem Terror und Morden in der Bevölkerung durch SA und SS regiert hat und dabei jede Opposition entrechtet und zum Schweigen gebracht hat.
Eine in Deutschland nicht verbotene Partei mit einer Partei gleichzusetzen, die sich durch einen
„Führerkult“ auszeichnete, durch SA und SS Terror ausgeübt hat, in der jede Opposition unter- drückt wurde, als Ideologie eine Rassenlehre eingeführt hat, um Krieg und Konzentrationslager zu begründen, erweckt bei jedem Deutschen und jedem Gast in Deutschland den Eindruck, dass eine solche Partei und die Anhänger dieser Partei zutiefst verachtenswert sind, weil sich die Wähler und Anhänger und Funktionsträger den Zielen der untergegangenen National-Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschland verschrieben hätten, als „NAZIS“ mit einer „zweiten“ „Nazi-Partei“ vergleichbar sind, die ebenso die Menschenwürde missachtet und grob verletzen würde.
Denn der Beschuldigte hat gerade nicht nur Alice Weidel, die Gespärchspartnerin, als Teil der „NAZIS“ bezeichnet, sondern auch die Partei als solches als „NAZIS“ bezeichnet, als Partei der „NAZIS“ also als Partei, die mit der National-Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschland identische Ziele verfolge.
Ziele der National-Sozialistischen Deutschen Arbeiter-Partei, die von Grund auf die Würde der Menschen verletzten, weil die Ideologie der Rassenlehre die Menschen aufteilt in „Übermenschen“ und „Untermenschen“. Weil die Ideologie dieses Einparteien-Staates oppositionelle Meinungen und den Diskurs von unterschiedlichen Meinungen in der Gesellschaft unterdrückt. Weil Menschen durch die National-Sozialistische Deutsche Arbeiterpartei durch systematische Propaganda kriegstüchtig und kriegswillig gemacht wurden. Weil den Menschen durch die National-Sozialisti- sche Deutsche Arbeiterpartei durch Propaganda eingeredet wurde, dass jeder Friedenswillen ein Diktatfrieden sei und Ausdruck von Defätismus, der abzulehnen und unter Strafe zu stellen sei.
Weil den Menschen durch die National-Sozialistische Deutsche Arbeiterpartei eingeredet wurde, dass bestimmte Menschen in der Gesellschaft „Verschwörer“ seien, die sich gegen das Volk richten und „verführen“ würden. Weil die freie Wirtschaft durch die National-Sozialistische Deut- sche Arbeiterpartei in eine systematisch betriebene Planwirtschaft der Produktion von Kriegs- gütern ersetzt wurde. Weil die National-Sozialistische Deutsche Arbeiterpartei Russland als
„bolschewikischen“ Kriegsfeind aufgebaut hat.
Die AfD vertritt keine Ideologie eines „Führerstaates“. Im Parteiprogramm der AfD findet sich sogar die Forderung, basisdemokratische Abstimmungen durch direkte Abstimmungen über wichtige Sachfragen einzuführen (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz). Das ist das Gegenteil von Führer- staat und Parteienalleinherrschaft. Das ist das Gegenteil einer Regierungsform, die allein durch elitäre und repräsentative Funktionäre ausgestaltet wird, die wesentlich leichter von Lobbyisten und Nicht-Regierungs-Organisationen gelenkt und gesteuert werden können; bei denen eine nicht gewählte Kommissionspräsidentin mit der Pharmaindustrie Verträge über Milliardenbeträge allein über schlichte Whats-App-Nachrichten abschließen kann.
Die AfD vertritt keine Ideologie einer Rassenlehre. Es geht der AfD auch nicht darum, Menschen aus dem Ausland zu „deportieren“ in deren Heimatland. Die AfD vertritt das geltende Recht zu voll- ziehen und durchzusetzen. Wer die Auffassung hat, dass ausreisepflichtige Menschen aus dem Ausland in das Ausland zu gehen haben, vertritt das, was die Rechtsordnung selbst vorgibt.
In einer durch geheimdienstliche Unterstützung veröffentlichte Behauptung eines privaten Treffens wurde durch das regierungsfreundliche und mit öffentlichen Geldern unterstützte „Correctiv“ behauptet, dass anlässlich dieses privaten Treffens eine „Deportation“ auch von Deutschen mit ausländischen Vorfahren erörtert wurde. Dabei hat „Correctiv“ den falschen Eindruck erweckt, dass die AfD diese Auffassung vertreten würde, Das ist allerdings eine falsche und unrichtige Behaup- tung dieses „Correctiv“, weil die Partei AfD nicht beabsichtigt, eine Ausweisung von Deutschen durchzusetzen. Diese falsche Behauptung wird von „Correctiv“ und den regierungstreuen Medien allein zu dem Zweck eingesetzt, um die Oppositionsbewegungen in der Bundesrepublik Deutsch- land und die AfD als Oppositionspartei zu diskreditieren und zu denunzieren. Nur darum geht es
„Correctiv“ und dem Verfassungsschutz und dem Beschuldigten.
Die AfD vertritt keine Ideologie einer Rassenlehre. Flüchtlingen können auch nach Ansicht der AfD als Flüchtlinge nach geltendem Recht aufgenommen werden. Wer die Auffassung hat, dass Flücht- linge nur nach geltendem Recht aufgenommen werden sollen, vertritt die Rechtsordnung. Werden durch NGOs Schlepperbanden finanziert und Schiffbrüchige nach Europa verschifft, die sich zuvor ganz bewusst und vorsätzlich der Seenot aussetzt haben, anstatt solche Schiffbrüchige in den nächstgelegen Hafen zurück an Land zu bringen, von dem die Schiffbrüchigen in See gestochen sind, dann wird damit ganz offensichtlich das geltende Recht verletzt.
Die bewusst herbeigeführte Schiffsbrüchigkeit ist für sich genommen kein hinreichender Asylgrund. Aufgrund von Satellitenaufnahmen lässt sich auch sehr einfach nachverfolgen, von welchem Land aus solche „Schiffbrüchige“ ihre Reise angetreten haben.
Die AfD vertritt nicht die Auffassung, dass Russland zum Staatsfeind zu erklären ist. Die AfD vertritt die Auffassung, Friedensverhandlungen zu führen, anstatt einen Krieg in Europa fortzuset- zen oder mit der Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern Deutschland der Kriegsgefahr auszu- setzen, einen Gegenschlag durch Russland zu provozieren und so zum unmittelbaren Teilnehmer eines Krieges in Europa zu werden.
Die AfD vertritt nicht die Auffassung, oppositionelle Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland durch Propagandamaßnahmen der Medien gemeinsam mit der Regierung, als „Verschwörungs- theoretiker“, als „Leugner“, als „Nazis“, als „Rechts“, als „Wissenschaftsfeinde“, „Querdenker als selbstgerechte Saboteure der Zivilgesellschaft“, in der Weise abzuwerten, um diese oppositio- nellen Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland, und damit auch deren Wähler, aus dem politischen Diskurs von vorne herein auszuschließen.
Die AfD vertritt nicht die Auffassung der Saskia Esken, SPD, in Twitter und auch nicht solche Auf- fassungen von Lars Klingbeil, dem Beschuldigten, der eine Partei gleichsetzt mit den „NAZIS“ und damit mit der National-Sozialisitischen Deutschen Arbeiterpartei.
Saskia Esken, SPD, hat in Twitter über die Maßnahmenkritiker und Freiheitsverteidiger geschrieben:
„Oft wurde ich gefragt, ob ich das Pauschalurteil der „#covidioten“ so nochmal wiederholen würde. Ich habe nachgedacht und muss einräumen: Nein, so pauschal passt das nicht.
Viele, die da mitlaufen, sind einfach nur „#rechts-radikale #Hetzer, #Verleumder und #Denunzianten“.
Lars Klingbeil, Beschuldigter:
„Ehm, ich glaube auch, dass das Ergebnis der Europawahl viele Menschen noch einmal wachrüttelt, dass die NAZIS bei dieser Wahl stärker geworden sind.
Da glaube ich, wachen viele auf, kämpfen auch für die Demokratie. Es wird etwas anderes sein, als dass es am heutigen Tage der Fall ist.“
„Das wissen Sie, dass ich die AfD, Sie meine damit“
Solche hasserfüllten Ausgrenzungen von Teilen der Bevölkerung, wie sie von namhaften Vertretern der Sozial-Demokratischen Partei Deutschland verbreitet werden, sind der AfD gerade fremd und nicht Teil ihrer Politik.
.9)
Es gibt keinerlei Anlass, die Auffassung zu vertreten, die AfD wolle die Demokratie abschaffen. Der Beschuldigte versucht mit der Gleichsetzung der Partei AfD mit „NAZIS“ einen Grund zu erfinden, der real nicht vorliegt, um eine oppositionelle Partei zu verleumden und Hass gegen diese Partei zu schüren und tiefste Verachtung zum Ausdruck zu bringen.
Der Beschuldigte rechtfertigt seinen Vergleich der AfD mit der National-Sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei nicht.
Andere rechtfertigen solche Vergleiche mit dem Vorwurf eines angeblichen „völkischen Denkens“. Das wird als eine „Überhöhung“ des eigenen Volkes angesehen, das sich durch gemeinsame Abstammung, Kultur und Sprache definiert und das Streben nach einer homogenen Bevölkerung durch Exklusion von Fremden.
Selbst wenn der AfD die Auffassung zugeordnet wird, dass die AfD die Abstammung von in Deutschland lebenden Vorahnen, der Bezug zur Deutschen Kultur und zur Deutschen Sprache als Werte ansieht, die über Generationen hinweg lebendig erhalten werden sollten, ist damit mitnich- ten die Vorstellung verbunden, anderen Völkern oder Ländern überlegen zu sein. Es ist schlicht der Versuch, dem Deutschsein positive Werte abzugewinnen.
Robert Habeck schrieb an 7. Juni 2019 in einem Facebook-Eintrag:
„Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.“
Der AfD kann die gegenteilige Auffassung zugeordnet werden:
Vaterlandsliebe habe ich stets als Liebe verstanden, mit der ich den Menschen und Vorahnen und die Kultur und der Sprache in Achtsamkeit und Freude persönlich verbunden bin.
Ich wusste mit Deutschland, seiner vielfältigen Kultur und den wunderbaren Landschaften, seiner Musik und seiner Dichtung, seinen Flüssen und Seen, immer etwas anzufangen. Ich freue mich darauf, diese Kultur auch mit allen zukünftigen Bewohnern in Deutschland zu teilen, die sich hier bei uns integrieren wollen und die Kultur hier in Deutschland auch für sich als Bereicherung anneh- men wollen.
Der AfD kann auch nicht unterstellt werden, eine Exklusion von Fremden zu wollen. Die AfD strebt gerade die Integration von Fremden an. Die AfD nimmt an, dass die Fremden
Gastfreundschaft in Deutschland suchen und finden sollen. Gastfreundschaft vermittelt den Gästen
ein Land, das liebenswert ist und in dem die Menschen mit dem Land positive Gedanken ver- binden. Es ist klar, dass Gäste sich den Regeln der Gastgeber anpassen und eingeladen werden, unsere Kultur kennen zu lernen. Und die Ansässigen sind eingeladen, ihr Kultur hier vorzustellen. Wer die eigene Kultur ablehnt und zum Kotzen findet, der kann kein guter Gastgeber sein und kann niemanden begeistern, sich bei uns zu integrieren.
Wer will sich schon in einer Gesellschaft integrieren, in der die höchsten Repräsentanten des Staates erklären, dass sie die Liebe zum Vaterland zum kotzen finden und die mit Deutschland nichts anzufangen wissen.
Den Gästen, die hierher kommen, seien es nun Flüchtlinge, Asylberechtigte, Geduldete oder hochqualifizierte Arbeitnehmer, werden sich nicht aufgenommen fühlen, wenn die Gastgeber ihr Land selbst hassen. Wer kann sich schon integrieren in eine Kultur, wenn die Gastgeber selbst nichts mit ihrer Kultur anzufangen wissen. Wenn selbst Kinderbuchautoren nichts mit Heimatliebe und Deutschland anzufangen wissen und nichts mit der Kultur anzufangen wissen – denn das ist der Kern von Heimatliebe und von Deutschland: die Kultur, die in Deutschland gelebt wird.
Was hat das mit Toleranz und Kultur und der Heimatliebe und Deutschland und der Würde der Menschen zu tun, und was mit der Verteidigung der Demokratie, wenn etwa Saskia Esken sagt:
„Oft wurde ich gefragt, ob ich das Pauschalurteil der „#covidioten“ so nochmal wiederholen würde. Ich habe nachgedacht und muss einräumen: Nein, so pauschal passt das nicht.
Viele, die da mitlaufen, sind einfach nur „#rechts-radikale #Hetzer, #Verleumder und #Denunzianten“.
Der Beschuldigte meint gar, dass die AfD und deren Repräsentanten mit „NAZIS“ verglichen werden können, dem in Deutschland denkbar stärksten Ausdruck von Hass und tiefste Verachtung, ohne zu erklären, warum der Vergleich gerechtfertigt ist.
Im Programm der AfD findet sich sogar die Forderung, basisdemokratische Abstimmungen durch direkte Abstimmungen über wichtige Sachfragen einzuführen (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz). Das ist das Gegenteil von Führerstaat und Alleinherrschaft einer Partei.
Bestrebungen, die den Bestrebungen der National-Sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei vergleichbar sind, werden damit gerade nicht beschrieben.
Wer Heimatliebe wertschätzt, der nimmt damit noch keine menschenfeindliche Haltung gegenüber anderen Menschen ein. Wer die durch das Grundgesetz ganz besonders geschützte Ehe von Mann und Frau und die besonders geschützte Familie mit der Bindung von Mann und Frau und Kind als „natürliches“ Recht und Naturrecht ansieht, der nimmt damit noch keine menschenfeind- liche Haltung gegenüber anderen Menschen ein.
Das Grundgesetz und das Naturrecht und Gottes Wort und die Schöpfung durch die Natur stehen auf der Seite jener, die Mann und Frau und Kind und Familie und die Bindung innerhalb der Familie als besonders schützenswerten würdigen Ort sehen für eine liebevolle Entfaltung des Menschen.
Artikel 6 Grundgesetz
- Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
- Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Sich f ü r Heimat, Ehe, Kinder und Familie einzusetzen, das bedeutet eben nicht, sich gegen- über anderen Menschen menschenfeindlich zu verhalten.
Denn das ist weise gesagt: „Liebe Deinen Nächsten, wie Dich selbst.“
Wer aber sich selbst und den anderen hasst und seine Liebe und Zuneigung zum Kotzen findet, der wird auch den Nächsten nicht mit Liebe begegnen können.
Wer sich für Heimat, Ehe, Kinder und Familie einsetzt, der setzt sich gerade für die Würde der Menschen ein, gerade dafür, einen Lebensraum zu schaffen, der es ermöglicht, die Menschen zur Entfaltung aller ihrer positiven Anlagen zu führen, um sich aller ihrer Begabungen bewusst zu werden und um selbstbewusst und fröhlich zu werden.
Wer sich für Heimat, Ehe, Kinder und Familie einsetzt, der muss andere nicht herabwürdigen als
„#covidioten“, als „#rechts-radikale #Hetzer, #Verleumder und #Denunzianten“.
So wie das Saskia Esken, SPD, gemacht hat.
Oder wie es Lars Klingbeil, der Beschuldigte macht:
„Ehm, ich glaube auch, dass das Ergebnis der Europawahl viele Menschen noch einmal wachrüttelt, dass die NAZIS bei dieser Wahl stärker geworden sind.
Da glaube ich, wachen viele auf, kämpfen auch für die Demokratie. Es wird etwas anderes sein, als dass es am heutigen Tage der Fall ist.“
„Das wissen Sie, dass ich die AfD, Sie meine damit“
Wer sich für Heimat, Ehe, Kinder und Familie einsetzt, der setzt sich gerade für die Würde der Menschen ein und der grenzt Gruppen nicht aus und spaltet die Gesellschaft nicht.
Wer sich für Heimat, Ehe, Kinder und Familie einsetzt, der wird nicht einzelne Gruppen ausgrenzen und spalten durch die Bezeichnung als
„#covidioten“, als „#rechts-radikale #Hetzer, #Verleumder und #Denunzianten“. oder als „NAZIS“.
Wenn der Beschuldigte meint, dass Ausgrenzung von Gruppen und Spaltung der Gesellschaft ein Zeichen der AfD sei und mithin berechtigt, die AfD als “NAZIS“ zu bezeichnen.
Dann ist der Beschuldigte selbst es, die sich diese Zuschreibung des Hasses und der Ausgren- zung zurechnen lassen müsste.
Denn der Beschuldigte meint gar, dass die AfD und deren Repräsentanten mit „NAZIS“ verglichen werden können, dem in Deutschland denkbar stärksten Ausdruck von Hass und tiefste Ver- äachtung, ohne zu erklären, warum sein Vergleich gerechtfertigt sein soll.
.10)
Eine Rechtfertigung der Aussagen der Beschuldigten, die AfD als „NAZIS“ bezeichnen zu dürfen, ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Inlands-Geheimdienste, die Verfassungsschutz genannt werden, behaupten, Teile der AfD seien „rechtsradikal“ oder „gesichert rechtsradikal“ oder andere gar „rechtsextremistisch“.
Wer Heimat oder Ehe oder Familie oder die Liebe zur Heimat oder Ehe und Familie und Mann und Frau bereits als „extremistisch“ ansieht oder zum Kotzen oder damit nichts anfangen kann, hat die Bewertungsmaßstäbe verloren.
Der bewegt sich weg vom Grundgesetz, weg von der Deutschen Nationalhymne, weg von der Inschrift auf dem Reichstag: „Dem Deutschen Volk“, dem Haus des Deutschen Bundestages. Der bewegt sich weg von den Grundrechten, die in Art. 1 bis Art. 18 Grundgesetz jedes für sich verankert sind.
Nachdem die RKI-Protokolle ergeben haben, dass die „Hochskalierung“ der Gefahr durch einen Virus SARS-CoV-2 durch „externe“ Weisungsgeber gewünscht war – durch die „Politik“ -, ist nicht auszuschließen, dass eine „Hochskalierung“ der Einstufung der Partei AfD durch die Deutschen Inlandsgeheimdienste, genannt Verfassungsschutz, ebenfalls aufgrund der Einflussnahme der
„Politik“ „nach oben“ verschoben wurde.
Staatsanwaltschaften und Gerichte sollten also nicht noch einmal den Fehler begehen, sich allein auf eine „Bewertung“ oder „Einschätzung“ von Behörden verlassen, die ganz offensichtlich weisungsgebunden arbeiten und ganz offensichtlich von der „Politik“, also von der Regierung, gesteuert werden.
Falls dennoch Einschätzungen durch den Inlands-Geheimdienst, genannt Verfassungsschutz, als Rechtfertigung für das Verhalten des Beschuldigten angesehen wird, weist der Anzeigeerstatter bereits jetzt darauf hin, dass ein solcher schlichter Hinweis nicht ausreicht, die hier angezeigte Straftat des Beschuldigten zu rechtfertigen.
Dann müsste die Staatsanwaltschaft schon im Einzelnen und ganz genau darlegen, warum die Partei AfD nun tatsächlich Partei der „NAZIS“ seine soll, und diese „NAZIS“ „die Demokratie“ zu zerstören. Dann müsste die Staatsanwaltschaft die Gleichsetzung der Partei der AfD mit „NAZIS“ und der Mitglieder der AfD mit „NAZIS“ darlegen.
Dann müsste die Staatsanwaltschaft schon im Einzelnen und ganz genau darlegen, warum die Partei AfD nun „völkisches“ Gedankengut im Sinne der untergegangenen National Sozialistischen Deutschen Arbeiter-Partei wesenseigen sein soll.
Dann müsste die Staatsanwaltschaft erklären, warum es in Deutschland nicht Hass und tiefste Verachtung ist und entwürdigend ist, wenn ein Beschuldigter eine Partei und deren Repräsen- tanten als „NAZIS“ bezeichnet und mit „NAZIS“ vergleicht, einer zugeschriebenen Eigenschaft, mit der in Deutschland denkbar stärksten Ausdruck von Hass und tiefste Verachtung, verbunden ist.
.11)
Es ist schon verwunderlich.
Ein Repräsentant der Regierungsparteien, SPD, der Beschuldigte, wirft d e r gewichtigen Oppositions-Partei und deren Repräsentanten vor, die neben den übrigen Parteien tatsächlich eine Alternative in Deutschland ist, „NAZIS“ zu sein, was der denkbar stärkste Ausdruck von Hass und tiefster Verachtung gegenüber Menschen und einer Partei ist.
Und dieser Repräsentant will dann also die Opposition als „NAZIS“ bezeichnen und verunglimpfen und Hass gegen diese Opposition schüren.
Hass ist ein Problem für diese Gesellschaft. Die Regierung hasst. Sich gegenseitig und sie hasst Deutschland.
Die Regierung hasst jeden,
jeden, der Heimat, Mann, Frau, Kind und Familie liebt und schützt und das sagt,
jeden, der sagt, lasst uns von Russland Gas kaufen, so wie das alle in Europa machen, jeden, der aufruft, endlich mit Friedensverhandlungen zu beginnen,
jeden, der aufruft, Deutschland nicht in den Dritten Weltkrieg zu führen, jeden, der aufruft, dass wir nicht kriegstauglich werden wollen.
In der bekämpften AfD befinden sich die Menschen, die Heimat, Mann, Frau, Kind, Familie, Frieden und den Industriestandort lieben.
In der Sozialdemokratischen Partei Deutschland finden sich also auch jene Menschen, die Heimat, Mann, Frau, Kind, Familie, Frieden und den Industriestandort hassen.
Der Blick hat sich endlich jenen zuzuwenden, die uns für einen dritten Weltkrieg kriegstauglich machen wollen.
Sollen sich doch Marie-Agnes Strack-Zimmermann und ihre Kinder und Enkelkinder und Saskia Esken und Ursula von der Leyen und deren Familien in der ersten Reihe der Front erschießen lassen.
Der erste Weg, eine Kriegstüchtigkeit und eine Kriegsbereitschaft durchzusetzen, wird in der Gesellschaft durchgesetzt, indem die Opposition in einer Gesellschaft diskriminiert und mundtot gemacht wird. Das war schon bei den NAZIS genau so der Fall. Genau das hat die National- Sozialistische Deutsche Arbeiterpartei genau so gemacht.
Und genau das Ziel der National Sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei verfolgt auch der Beschuldigte, Lars Klingbeil, der der Sozial-Demokratischen Partei Deutschland angehört. Auch der Beschuldigte will die Opposition in Deutschland zutiefst verächtlich machen und verleumden.
Das Ziel der Sozial-Demokratischen Partei Deutschland, das Ziel der Repräsentanten Lars Kling- beil und Saskia Esken, ist in der Absicht identisch mit der National-Sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei: die Opposition auszuschalten mit Mitteln des Hasses und der tiefsten Verachtung und der Verleumdung.
Wer mit der Gleichsetzung als „NAZIS“ die Opposition in einer Gesellschaft diskreditiert, der diskriminiert und schürt Hass gegen diese Opposition, indem er in Deutschland die größtmögliche und größtdenkbare Anschuldigung gegen die Opposition einsetzt, um mit der Zuschreibung als „NAZIS“ zu dieser Gruppe, eine vollkommen vernichtende Wirkung zu entfalten und den Hass der Menschen auf diese Gruppe zu lenken.
Wer als „NAZIS“ bezeichnet wird in dieser Gesellschaft ist geächtet und gilt als Freiwild, das durch jedes Mittel, auch das Mittel der Zerstörung und des körperlichen Angriffs bekämpft werden darf.
Wer eine Gruppe mit den „NAZIS“ gleichsetzt, der erklärt den militanten Mitgliedern der Antifa, dass ihre gewalttätigen Angriffe gegen die „NAZIS“ gerechtfertigt sind.
Damit ist es die Sozial-Demokratische Partei Deutschland selbst, die zu Mitteln der National-Sozia- listischen Deutschen Arbeiterpartei greift. Denn die Sozial-Demokratische Partei Deutschland unterstützt durch Rechtfertigung nämlich die Antifa darin, Oppositionsparteien „platt“ zu machen mit dem Slogan „NAZIS töten“, wie es auch die SA und die SS waren, die Oppositionsparteien platt gemacht haben.
Insoweit Mitglieder der Antifa über NGOs und „Stiftungen“ und den öffentlichen Haushalt Zuwen- dungen erhalten, so wird damit sogar ein staatlicher Terror gegen d i e Oppositionspartei durch den Staat finanziert, finanziert durch eine Parteienalleinherrschaft, deren maßgeblicher Teil zur Zeit die Sozial-Demokratische Partei Deutschland und auch der Beschuldigte ist.
Wenn die Regierung durch die von ihr geförderten Medien, durch die weisungsgebundenen Verfassungsschutzämter und durch ihre Regierungssprecher fortlaufend die Opposition denunziert, diskriminiert, finanziell austrocknet, so wird damit gegenüber der Bevölkerung erklärt, dass es nur noch eine rechtmäßige Regierungsform gibt, die Regierung nämlich, die den Ideologien der beste- henden Regierung zustimmt.
Oppositionsarbeit wird nur noch als „Delegitimation“ angesehen, die „demokratiefeindlich“ sei.
Die Kritik an der Regierung wird als „Delegitimation“ der Regierung angesehen, eine Delegitimation, die es den Inlandsgeheimdiensten, genannt Verfassungsschutz, angeblich erlauben solle, die Opposition zu verfolgen und zu verleumden.
Dieses Vorgehen und die erfundene Kategorie der„Delegitimation“ ist selbstredend selbst verfassungsfeindlich.
Denn in einer freien Gesellschaft ist selbstverständlich alles erlaubt zu sagen und mitzu- teilen. Denn nur aufgrund von allgemeinen Strafgesetzen darf der Staat Rede und Handeln untersagen. Aber nicht durch „Geheim-Gesetze“ und „Blanko-Vollmächten“ die er den von ihm kontrollierten Geheimdiensten an die Hand gibt, den Ämtern für Verfassungsschutz.
Die erfundene, verfassungswidrige Kategorie „Delegitimation des Staates“, gestattet es, eine der wesentlichen Oppositions-Parteien als „Verdachtsfall“ an den Pranger zu stellen, um eine nicht unter Beweis gestellte, aber als Arbeits-Hypothese unterstellte „rechts- radikale“ Gesinnung überprüfen zu können.
In keinem anderen freien Europäischen Staat ist eine Kontrolle der Opposition in der Weise denkbar. Nur in Deutschland meint man, eine Opposition in der Weise kontrollieren zu dürfen. Zugunsten der Regierung wird die Majestätsbeleidigung in Gestalt der „Deligimation des Staates“ wieder eingeführt. Es ist geradezu Ausdruck eines totalitären Regimes, wenn das Regime Kritik und die Opposition gegen sich durch seine Geheimdienste verfolgen lässt. Wird die Opposition ausgeschaltet, wird die Demokratie abgeschaltet.
Und Lars Klingbeil, der Beschuldigte, beabsichtigt einen wesentlichen Teil der Opposition auszu- schalten durch Denunziation und durch sachlich nicht zu begründende Vergleiche einer Oppo- sitionspartei mit den „NAZIS“ und der untergegangenen National Sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.
Wer, wie der Beschuldigte, mit der Gleichsetzung
als „NAZIS“ die Opposition in einer Gesellschaft diskreditiert, der diskriminiert und schürt Hass gegen diese Opposition, indem er die in Deutschland größtmögliche
und größtdenkbare Anschuldigung gegen die Opposition einsetzt, um mit der Zuschreibung als „NAZI“ zu dieser Gruppe,
eine vollkommen vernichtende Wirkung zu entfalten und den Hass der Menschen auf diese Gruppe zu lenken.
Eine stärkere Verachtung in Deutschland, als jemanden als „NAZI“ zu bezeichnen, ist in Deutschland n i c h t d e n k b a r.
Eine stärkere Hass-Botschaft und eine stärkere Aufstachelung zum Hass gegen eine Gruppe, als jemanden als „NAZI“ zu bezeichnen, ist in Deutschland n i c h t d e n k b a r.
Der Beschuldigte ist deswegen ganz offensichtlich verdächtig, sich der Volksverhetzung strafbar gemacht zu haben, und handelt auch ganz offen verfassungsfeindlich, weil er das Ziel verfolgt, einen Teil der Opposition durch Schüren von Hass und tiefster Verachtung auszuschalten.
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Aufgrund dieser Hassbotschaften des Beschuldigten, SPD, und Saskia Esken, SPD, und weiteren aus der SPD, werden AfD-Anhänger und Mandatsträger die an Zahl häufigsten Opfer physischer Angriffe, Politiker aus dem konservativen Spektrum – bis hin zum versuchten Mord an einem kritischen Politiker in Mannheim.
Diese Hetze gegen die AfD hat auch Auswirkungen: Demnach sind Mitglieder der AfD wesentlich häufiger von Gewaltangriffen betroffen als Personen anderer Parteien.
Nach einer Antwort der Bundesregierung vom 26. Januar 2024, Drucksache 20/10177 des Deutschen Bundestages, auf eine Anfrage von Abgeordneten der AfD, über Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate bis einschließlich 2023 Auskunft zu geben, waren Mitglieder der AfD im Vergleich zu anderen Parteien am Häufigsten Gewaltattacken ausgeliefert.
„Frage 4 der Anfrage:
Bei wie vielen dieser Angriffe (Frage 3) handelte es sich jeweils um Gewaltdelikte (einschließlich einfacher Körperverletzung) und Äußerungsdelikte (bitte die erfragten Deliktsgruppen jeweils getrennt nach Jahren, Partei und Phänomenbereich auf- schlüsseln)?
Übersicht 2023 G e w a l t d e l i k t e (vorläufige Fallzahlen)
alle | AL | L | R | RI | SZ | |
AfD | 86 | 61 | 1 | 24 | ||
die Grünen | 62 | 1 | 8 | 53 | ||
CDU | 19 | 4 | 5 | 10 | ||
CSU | 2 | 2 | ||||
FDP | 10 | 1 | 1 | 8 | ||
die Linke | 20 | 1 | 11 | 8 |
Legende: AL: ausländische Ideologie; L: Links; R: Rechts; RI: Religiöse Ideologie; SZ: sonstige Zuordnung.
Beweismittel: Auskunft der Bundesregierung vom 26. Januar 2024, Drucksache 20/10177, Seite 12 von 15 untere Tabelle, https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010177.pdf
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Es dürfte auch der Staatsanwaltschaft bekannt sein, dass Plakate der AfD in einer besonders hohen Anzahl davon betroffen sind, abgerissen und zerstört zu werden. Auch bei den Sachbe- schädigungen der Plakate wird die AfD ganz erheblich durch Gewaltanschläge betroffen.
Viele Sachbeschädigungen von Plakaten werden von der AfD bereits nicht angezeigt, weil es sinn- los ist, solche Anzeigen bei jeder dieser Taten einzureichen.
Als Beispiel dafür steht der folgende Fall. Bei der versuchten Festnahme des Täters und der gefor- derten Rückgabe des Plakates, hat der Täter das Opfer, ein AfD-Kandidat zur Wahl, mit einem längeren Teppichmesser mehrfach durch Stiche verletzt, so dass das Opfer stationär in eine Klinik aufgenommen wurde. Dort wurde gegen einen AfD-Abgeordneten offensichtlich die Straftat eines räuberischen Diebstahls einer Sache begangen (§ 252 Strafgesetzbuch).
Beweismittel:
https://www.ardmediathek.de/video/swr-aktuell-baden-wuerttemberg/afd- gemeinderatskandidat-in-mannheim-laut-polizei-mit-messer-verletzt/swr-bw/ Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIwNjEwODQ
Die Regierung weist in Sonntagsreden immer darauf hin:
„Wehret den Anfängen“,
„wehrhafte Demokratie“,
„aus Worten werden Taten“.
Genau so ist es.
„Ich traf Silone in Genf am Tag, an dem er aus dem Exil nach Italien zurückkehrte, und plötzlich sagte er: »Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‚Ich bin der Faschismus’. Nein, er wird sagen: ‚Ich bin der Antifaschismus.‘ “
Und ich führe das weiter aus.
Denn wer sagt: Das Grundgesetz und das Naturrecht und Gottes Wort und die Schöpfung durch die Natur stehen auf der Seite jener, die Mann und Frau und Kind und Familie und die Bindung innerhalb der Familie als besonders schützenswerten würdigen Ort sehen für eine liebevolle Entfaltung des Menschen. Wer Heimatliebe wertschätzt, der nimmt damit noch keine menschen- feindliche Haltung gegenüber anderen Menschen ein. Wer die durch das Grundgesetz ganz besonders geschützte Ehe von Mann und Frau und die besonders geschützte Familie mit der Bindung von Mann und Frau und Kind als „natürliches“ Recht und Naturrecht ansieht, der nimmt damit noch keine menschenfeindliche Haltung gegenüber anderen Menschen ein.
Dem werden diese falschen „Antifaschisten“ dann sagen, dass solches nur gesagt werde, weil die damit angeblich verbundene Menschenverachtung damit nur besonders gut getarnt und besonders gut verborgen werden soll.
Dem werden diese falschen „Antifaschisten“ dann sagen, dass solches nur gesagt werde, nur um in „codes“ zu sprechen, die es ermöglichen sollen, das „unaussprechlich“ Böse auszusprechen.
Wer „Alles für Deutschland“ rufe, der verfügt zugleich über das Wissen eines „codes“, das nur den Eingeweihten des Bösen bekannt ist als „Parole“. Niemand hat davon je gehört, selbst die Landesämter für Verfassungsschutz nicht, aber die in „codes“ sprechen, denen wird das Böse zugeordnet, weil die Bösen eben über ein „Sonderwissen“ über „ihre“ Parolen verfügen würden.
Dabei wiederholen es diese wahren Faschisten, die in ihrer Sprache der Sinnverdrehung nur ständig aufs Neue ihre diabolischen Parolen in permanenten Pirouetten drehen, und die es in Funk & Fernsehen und im Blätterwald rauschen lassen als ständig mitschwingenden Bordun.
Krieg ist Frieden.
Waffen für den Frieden. Frieden ist Diktatfrieden. Boykott ist nachhaltig. Zwangsimpfung macht frei. Klimaschutz durch Windsteuer.
Deindustrialisierung ist der green deal.
Windmaschinen in Flur und Wald sind Naturschutz. Mutwillige Schiffsbrüchigkeit ist auch ein Asylgrund.
Produktionseinstellung ist auch eine Art von Produktion.
Verträge über Milliarden durch Whats-App ist auch Demokratie.
Nur die wehrhafte Delegitimation der Opposition legetimiert den Staat.
Alles fein, schlaf ein.
Von solchen verfassungsfeindlichen Ideologien distanziere ich mich hier ganz ausdrücklich.
gez.
Frank Großenbach
– Rechtsanwalt -“
9 Antworten
Ich möchte auch der Strafanzeige gegen Klingbeil erstatten. Ich war jahrelang SPD Wähler und habe diesmal AFD gewählt weil diese Partei keine Ahnung mehr hat was uns als kleine Leute mehr betrifft !
Mich jetzt als Nazi zu bezeichnen ist einfach unverschämt ! Ich bin selber ein Sohn von Migranten.
Dieser „Inlandsgeheimdienst“ , genannt Verfassungsschutz, wie so trefflich formuliert wurde , wird von entsprechender Seite ( SPD-geführt ) mehrfach für Zwecke instrumentalisiert, gewünschte Ergebnisse in der jeweilig anstehenden Diskussion/ Sache hervorzubringen. Man sollte sich unbedingt darauf konzentrieren, diesen Sachverhalt transparent zu machen und zu publizieren!
Ich würde gerne auch Strafantrag stellen. Vorlage allg. wäre hier zu finden: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Handbuch_Diskriminierungsschutz/5.14_Strafanzeige_Volksverhetzung_PC.docx?__blob=publicationFile&v=3
Die Frage ist, ob ich Teile der hier aufgeführten Strafanzeige – insbesondere Teile die rein die Fakten wiedergeben – übernehmen könnte?
Natürlich, gerne.
Ich habe heute ebenfalls Strafanzeige in Hamburg gestellt. Nicht so ausführlich, bin aber auch kein Rechtsanwalt.
Ich würde auch gerne eine stellen.. wie mache ich das?
Geht bei jeder Polizeidienststelle. Einfach den Sachverhalt vortragen.
Und weiter geht’s, tiefer hinein in den Links-Staat [2] mit Correctiv und Konsorten, täglich ein Stückchen mehr. Einfach weil sie’s können. Klassiker von Jean Peters:
Frage an Radio Eriwan (hier und heute bitte nicht beantworten): Was würde wohl mit einem Björn Höcke oder einer S. Wagenknecht geschehen, wenn sie so einen Satz äußern würden?
Aus dem heutigen Internetz etwas von Bernhard Loyen [1]:
Herr Haintz,
damit die Leute das Nein-Sagen lernen, ist es nötig sie aus ihrer Rolle der Bad-News-Konsumenten herauszulocken, also auch mal an wichtigen Themen mit Aktualisierungswünschen _ dran _ zu _ bleiben!. Ich bin bereit dafür Geld zu bezahlen.
Was halten Sie von einer oben, im blauen Menü dick und fett sichtbaren Rubrik Haintz_Media/artikel/recht/strafanzeigen oder Haintz_media/tag/strafanzeigen/ ?.
[1] Autor u. a. bei apolut.net, auch eines der Atlernativmedien, die von Bankkonto-Kündigungen gebeutelt werden.
[2]
Auf1_tv/kauf1/der-links-staat-die-perfiden-methoden-der-antifa-und-ihrer-staatlichen-helfer;
links-enttarnt_de/der-links-staat und
https://links-enttarnt.de/kampf-ums-recht
Sehr geehrtes Haintz-Team,
bitte bei Rechtsweg-Beiträgen dieser Art (Volk gegen Staat (und umgekehrt)) immer am Anfang oder Ende schnell erkennbar die Frist angeben, bis zu der spätestens eine (gerichtlich einklagbare) Antwort eingehen muss bzw. müsste.
Und wenn zwischen Theorie und Praxis eine erhebliche Kluft üblich ist, dann bitte auch dies anmerken. Beim Versuch Seiten wie z. B.
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/rechtsbeugung-untaetigkeit-staatsanwalts-3126895
zu verstehen, scheitern Laien wie ich schon am Juristenjargon.