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AfD-Verbot: SPD kopiert Grünen-Plan

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Opfer der Maßnahmen
Kritik unter staatlichem Beschuss
Die SPD fordert eine Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbots, unterstützt von den Grünen. Die Union kritisiert den Plan als politisches Manöver, das die AfD in die Opferrolle drängen könnte. Ein gefährliches Spiel mit der Demokratie.
Zusammengefasst

Die SPD hat sich entschieden, die Idee eines AfD-Verbotsverfahrens ebenfalls voranzutreiben. Dieser Schritt, der sie in die Nähe der Grünen rückt, wird von der Union scharf kritisiert. Mit der Forderung nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland (AfD) schlägt die SPD einen Weg ein, der an das gescheiterte NPD-Verfahren erinnert. Doch während die Partei von einem Schutz der „Unsere Demokratie“ spricht, bleibt die Frage, ob es sich hier um einen rechtsstaatlichen Akt oder einen politischen Schachzug handelt.

Ein bewährter Plan? Die Arbeitsgruppe als Vorstufe

Die SPD schlägt vor, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund und Ländern einzusetzen, die die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens gegen die AfD prüfen soll. „Sinnvoll“, nennt ein Parteisprecher diesen Schritt gegenüber der WeLT.

„Wir halten eine solche Arbeitsgruppe für sinnvoll.“

»Sprecher SPD / WeLT«

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, betont gegenüber der Berliner Morgenpost, dass zur Verteidigung der Demokratie alle rechtsstaatlichen Mittel geprüft werden müssten.

„Eine solche Prüfung sollte gemeinsam durch Bund und Länder erfolgen. […] Ein Land, das funktioniert, stärkt die Demokratie und ist das beste Mittel gegen die AfD.“

»Sonja Eichwede / Berliner Morgenpost«

Ein solches Gremium würde an die Arbeitsgruppe erinnern, die »ab 2011« die Grundlagen für ein Verbotsverfahren gegen die NPD erarbeitete. Damals reichten die Länder 2013 einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht ein, der »2017 vom Bundesverfassungsgericht« abgelehnt wurde, weil die NPD zwar verfassungsfeindlich, aber nicht einflussreich genug war.

Die Parallele ist kein Zufall. Die SPD orientiert sich an einem erprobten Modell, das allerding bereits einmal scheiterte. Die Grünen, die schon länger ein AfD-Verbot fordern, begrüßen diesen Vorstoß.

»Grüne im Bundestag / 𝕏«

Ihre Politiker Konstantin von Notz und Irene Mihalic nennen die AfD eine „brandgefährliche Partei“.

„Bei der AfD handelt es sich um eine brandgefährliche Partei, die die Grundprinzipien unserer freiheitlichen Demokratie offen missachtet.“

»Konstantin von Notz und Irene Mihalic / Berliner Morgenpost«

Für sie ist die Arbeitsgruppe ein erster Schritt, um die Informationen aus Bund und Ländern zu bündeln und ein gemeinsames Vorgehen zu erarbeiten. Der grüne Rechtspolitiker Till Steffen betont, dass das »Gutachten des Verfassungsschutzes«, das die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufe, eine zentrale Grundlage biete.


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Verfassungsschutz als Munition – aber noch ohne Urteil

Das erwähnte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist der Dreh- und Angelpunkt der Debatte. Es stuft die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – ein Label, das die Partei gerichtlich anficht. Der Rechtsstreit, der sich über Jahre hinziehen könnte, hat bereits zu einer »Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes« geführt: Bis das Verwaltungsgericht Köln entscheidet, wird die Behörde ihre Bewertung nicht öffentlich wiederholen. Dennoch ist der Bericht in der politischen Arena präsent und dient als Argument für ein Verbotsverfahren.

Doch genau hier liegt das Problem: Ohne eine gerichtliche Bestätigung »dieser sogenannten Einstufung« bleibt die Grundlage wackelig. SPD-interne Kritiker warnen, dass ein überstürztes Vorgehen riskant sein könnte. Eine Partei mit über 20 Prozent Wählerstimmen zu verbieten, könnte nicht nur juristisch scheitern, sondern auch demokratietheoretisch fragwürdig sein. Was passiert, wenn ein Verbot abgelehnt wird? Die AfD könnte sich laut der Gegner eines Verbots als Opfer inszenieren und weiteren Zulauf gewinnen, ein Szenario, das selbst Mitglieder in der SPD fürchten.

„Den extremistischen Charakter vieler AfD-Mitglieder bezweifeln auch die Gegner eines AfD-Verbots nicht, wohl aber die Recht- und Zweckmäßigkeit eines solchen Verfahrens. Einesteils wird angeführt, die Verteidigung der Demokratie sei allein durch „argumentative Vernunft und außerparlamentarische Gegenmacht“ zu gewinnen, da sich rechtsextremes Gedankengut und die bereits etablierten Strukturen der AfD durch ein Verbot nicht beseitigen ließen. Im Gegenteil: Die AfD könne so ihr Opfernarrativ kultivieren und zusätzliche Sympathisanten gewinnen. Staatliche Verbote seien entsprechend kontraproduktiv, erzeugten sie doch „eher trotzige Märtyrer als aufgeklärte Mitbürger.“

»Bundeszentrale für politische Bildung«

Die Union: Politischer Kampf statt juristischer Keule

Die Union stellt sich klar gegen den SPD-Vorstoss. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt argumentiert, dass ein Verbotsverfahren „Wasser auf die Mühlen“ der AfD liefere.

„Wer glaubt, man könne juristisch gegen die AfD und ihre Stimmungsmache gewinnen, wird ein böses Erwachen erleben. […] Ein Verbotsverfahren liefert Wasser auf die Mühlen der AfD. Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, einen politischen Mitbewerber juristisch ausschalten zu wollen. Diese Opferrolle will ich der AfD nicht zugestehen. […] Ich rate dazu, die AfD aus der Mitte heraus wegzuregieren.“

»Alexander Dobrindt / Tagesschau«

Für »Merz riecht ein Verbot« nach „politischer Konkurrentenbeseitigung. Die Union will die gerichtliche Prüfung der Verfassungsschutz-Einstufung abwarten, bevor weitere Schritte diskutiert werden.

Dobrindt schlägt stattdessen eine andere Arbeitsgruppe vor: Eine, die die Konsequenzen einer bestätigten Einstufung prüft, etwa für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst oder waffenrechtliche Fragen. Ein explizites Verbotsverfahren steht für ihn nicht zur Debatte. Steffen Bilger, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, winkt ebenfalls ab: Es gebe genug Gremien, die sich mit der AfD beschäftigen. Eine weitere Arbeitsgruppe sei überflüssig.

»Screenshot / Bundesministerium des Inneren«

SPD und Grüne: Einigkeit im Angriff, Zweifel im Hintergrund

Die SPD jedoch zeigt sich nach außen hin entschlossen. Parteichef Lars Klingbeil erklärte bereits Ende Mai auf einem Landesparteitag in Niedersachsen, dass alle Maßnahmen geprüft werden müssten, wenn der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextrem einstuft.

„Wenn der Verfassungsschutz feststellt, dass das eine gesichert rechtsextreme Partei ist, dann müssen alle Maßnahmen ergriffen und geprüft werden.“

»Lars Klingbeil / ZEIT«

Justizministerin Stefanie Hubig betont gegenüber der Rheinischen Post, ein Verbot sei „nicht vom Tisch“. Doch die Einigkeit ist trügerisch. Innerparteilich gibt es Zweifel, ob eine Arbeitsgruppe ohne gerichtliche Klarheit sinnvoll ist.

„Ja. Für mich ist klar: Wir dürfen ein Verbotsverfahren nicht allein aus politischen Gründen vom Tisch nehmen, nur weil die AfD bei 20 Prozent oder mehr in den Umfragen liegt und sich mal wieder als Opfer inszenieren könnte. Auf der anderen Seite entbindet uns ein Verbotsverfahren nicht von der politischen Auseinandersetzung mit der AfD.“

»Stefanie Hubig / RP«

Sonja Eichwede betont auf eine Anfrage bei »abgeordnetenwatch«, dass die AfD zwar verfassungsfeindliche Tendenzen zeige, ein Parteiverbot aber nur bei klaren Beweisen möglich sei. Man setze auf die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und prüfe laufend, ob ein Verbot sinnvoll sei. Entscheidend bleibe, die AfD politisch zu stellen und ein funktionierendes Land als beste Antwort gegen ihren Aufstieg zu schaffen.

»Screenshot / Sonja Eichwede / abgeordnetenwatch«

Die Grünen hingegen treiben die Debatte nach wie vor mit Nachdruck voran. Schon in der vergangenen Legislatur scheiterte ein Vorstoß ihrerseits um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz, ein Verbotsverfahren über den Bundestag einzuleiten. Nun setzen die Grünen auf die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Das Gutachten der weisungsgebundenen und nicht unabhängigen Behörde, mehrere hundert Seiten stark, sehen sie als Bestätigung ihrer Haltung.

»Screenshot / Gruene«

Auch die Linkspartei unterstützt den Vorstoß, allerdings mit Einschränkungen. Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, sieht in einer Arbeitsgruppe einen „sinnvollen Schritt“, solange sie nicht zu Verzögerungen führt.

„Die Linke ist jederzeit bereit, alle konstruktiven Vorschläge zu unterstützen, die zur zügigen Einleitung eines Verbotsverfahrens führen. […] Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe kann ein sinnvoller Schritt sein – sofern er nicht zur Ausrede für weitere Verzögerungen wird.“

»Clara Bünger / Berliner Morgenpost«

Angriff auf die Demokratie im Namen ihrer Verteidigung

Der Vorstoß von SPD und Grünen, ein mögliches AfD-Verbotsverfahren über eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorzubereiten, ist kein Ausdruck staatsbürgerlicher Verantwortung, sondern ein politisch motivierter Versuch, eine missliebige Opposition durch institutionelle Mittel auszuschalten. Statt sich der Auseinandersetzung mit den Gründen für den Aufstieg der AfD zu stellen, wählen Teile des politischen Establishments den feindlichen Weg: Das Verbot des Gegners. Das erinnert fatal an autoritäre Reflexe, nicht an demokratische Reife.

Gerade weil die AfD über ein beträchtliches Wählerpotenzial verfügt, ist ein solches Vorgehen demokratietheoretisch allerdings hochgefährlich. Der Versuch, eine legale Partei mit über 20 Prozent Zustimmung durch juristische Konstrukte zu delegitimieren, untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dass sich die politische Linke dabei auf ein nicht rechtskräftig bestätigtes „Gutachten“ des sogenannten „Verfassungsschutzes“ stützt, das eher einer Zitatensammlung gleicht, verstärkt den Eindruck einer Instrumentalisierung von Institutionen für parteipolitische Zwecke.

Ein demokratischer Staat darf nicht zum Richter über die politische Konkurrenz werden. Wer die Demokratie retten will, indem er ihre zentralen Prinzipien, Meinungsvielfalt, Wahlfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz, aushebelt, zerstört sie selbst. Statt mit Verboten zu agieren, sollte die politische Auseinandersetzung offen, argumentativ und respektvoll geführt werden. Alles andere ist ein Angriff auf die Demokratie unter dem Vorwand, sie zu schützen.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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