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10. Aktionstag gegen Hasspostings: „Alles für Deutschland“ führt zu Hausdurchsuchung

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Strafverfolgungsbehörden in ganz Deutschland griffen gegen die mutmaßlichen Täter von Hasskriminalität im Internet durch. Bundesinnenministerin Faeser warnte vor einer Spirale aus Hass und Gewalt, die dringend gestoppt werden müsse.
Zusammengefasst

Am Donnerstag, den 6. Juni 2024, haben Strafverfolgungsbehörden in ganz Deutschland Maßnahmen gegen „Hass und Hetze“ im Internet ergriffen. Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden berichtete, dass mehr als 70 Wohnungen durchsucht und zahlreiche Verdächtige verhört wurden. Der Einsatz, bei dem alle Bundesländer beteiligt waren, markierte den zehnten Aktionstag dieser Art.

Unter den strafbaren Postings, die von den Behörden verfolgt wurden, befanden sich volksverhetzende Inhalte und Propagandadelikte wie die Nutzung von Hakenkreuzen und anderen NS-Symbolen, so das BKA. Auch antisemitische Äußerungen mit Bezug zum Nahost-Konflikt, wie die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“, wurden geahndet, da sie als Aufruf zur Zerstörung Israels verstanden werden können. Zudem wurden Drohungen und Beleidigungen gegen Politiker und Amtsträger verfolgt, einschließlich detaillierter Hinrichtungsszenarien.

Rechtsextremer Hass soll dominieren

Über die Hälfte der bearbeiteten Hasspostings wurde erneut der politisch motivierten Kriminalität -rechts- zugeordnet. Etwa ein Drittel der Fälle fällt in die Kategorie -sonstige Zuordnung-. Auch Postings aus den Bereichen -ausländische Ideologie- und -religiöse Ideologie- sind vertreten. Die registrierten Fallzahlen von sog. Hasspostings sind im letzten Jahr deutlich gestiegen, von 3.396 auf 8.011. Besonders stark war der Anstieg in den Bereichen -ausländische Ideologie- und -religiöse Ideologie-, wo sich die Zahlen vervierfachten, während sie sich im Bereich rechter Ideologie verdreifachten.

Obwohl linke Hasspostings und antisemitische Äußerungen, insbesondere zum Thema Israel, in progressiven Kreisen zunehmen, wird dieser Umstand nicht ausdrücklich thematisiert.

Was genau Hasspostings letztlich sind, ist nicht definiert. Es handelt sich um einen unbestimmten Begriff, der vor allem medial und propagandistisch eingesetzt wird. Das Wort „Hass“ kommt im Strafgesetzbuch lediglich dreimal vor, und zwar im § 130 (Volksverhetzung). Strafbar jeweils im Kontext mit der Aufstachelung zum Hass gegen Personen und/oder Personengruppen, jedoch nur dann, wenn dieses Aufstacheln dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Hausdurchsuchung bei Mandanten

Auch ein Mandant von Haintz-legal bekam am Morgen des 6. Juni ungebetenen Besuch von gleich 14 Polizeibeamten. Der Vorwurf lautet, er habe auf X die „SA-Parole“ „Alles für Deutschland“ gepostet. Seit dem Urteil gegen Björn Höcke soll der Öffentlichkeit bekannt sein, dass es sich bei diesem Allerweltspruch um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 86 a Strafgesetzbuch, handeln soll.

Die Wohnung des Beschuldigten wurde nach dessen Aussage komplett auf den Kopf gestellt. Jede Schublade jeder Schrank wurde durchwühlt. Die Polizei soll sich „unfassbar arrogant, übergriffig und respektlos“ verhalten haben.

Interessant ist in diesem Fall, dass den Ermittlungsbehörden bekannt war, dass der 𝕏-Kanal den Beschuldigten zugeordnet ist. Aber natürlich wollte man auf Nummer sicher gehen, und beschlagnahmte deswegen dessen PC sowie seine Privat- und Diensthandys. In Deutschland ist dies inzwischen ein „normales“ Vorgehen, das der offenkundigen Einschüchterung der Bevölkerung dient.

Faeser lobt zehnten Aktionstag: „Genau das harte Vorgehen, das wir brauchen“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser kritisierte die „widerwärtigen Morddrohungen gegen Amts- und Mandatsträger“ und forderte Betroffene auf, Drohungen im Netz anzuzeigen. Sie erklärte, dass Hass im Internet Gewalt begünstigt und daher strikt bekämpft werden muss. Zudem betonte sie, dass das Eingreifen der Polizei den Tätern deutlich macht, dass der Rechtsstaat klare Grenzen setzt.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Eine Antwort

  1. Der ehemalige Landtagsabgeordnete Dr. Wolfgang Gedeon (medizinisch, nicht jur.) hat viele Jahre Erfahrung im Aushalten der 130-Keule und in nur 7 Minuten das Höcke-Urteil wunderbar allgemeinverständlich zerlegt; ein Hammertext, der nach Stellungnahme bei jeder Staatsanwaltschaft schreit, zumindest für jur. Laien wie mich:

    https://www.wolfgang-gedeon.de/2024/06/zum-hoecke-urteil-ein-angriff-auf-unsere-freiheitlich-demokratische-grundordnung/

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