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Saskia Esken in Berlin am 05.09.2022
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Shutterstock / photocosmos1

“Nazi-Partei”: Keine Ermittlungen gegen SPD-Vorsitzende Esken wegen Volksverhetzung

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Erwartungsgemäß hat die politisch abhängige Staatsanwaltschaft Berlin kein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen die SPD-Vorsitzende eingeleitet, welche die AfD mit der NSDAP gleichgesetzt und als „Nazi-Partei" bezeichnet hat. Die Begründung ist interessant, vor allem wenn man bedenkt, dass Gewalttaten gegen AfD-Politiker seit 2023 wieder zunehmen, was auch der jüngst erfolgte Messerangriff auf den Kommunalpolitiker Heinrich Koch in Mannheim zeigt.
Zusammengefasst

Meine Strafanzeige gegen Saskia Esken

Ich habe am 02. Mai 2024 die Bundesvorsitzende der SPD, Frau Saskia Esken, wegen des Verdachts der Volksverhetzung im Sinne des § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch bei der Staatsanwaltschaft Berlin angezeigt.

Haintz_MediaLaw auf X

Esken bezeichnete im Interview bei ZIB 2 die AfD als „Nazipartei” und verharmloste die Verbrechen der NSDAP und die des Reichspropagandaministers Josef Goebbels. Selbst als Esken vom Moderator darauf angesprochen wurde, dass niemand in der AfD plant, Konzentrationslager zu errichten, ruderte sie nicht zurück.

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Volksverhetzungstatbestand als politische Waffe

Dass der Tatbestand der Volksverhetzung selektiv danach ausgewählt wird, wer sich äußert und zu welchem Thema, das dürfte inzwischen bekannt sein. Der Gummiparagraf wird gegen Kritiker des herrschenden Narrativs als politische Waffe eingesetzt, während sich diejenigen, die mit dem Strom des Systems schwimmen, praktisch alles erlauben können.

Beispielsweise wird die – mir persönlich bekannte – Holocaust-Überlebende Vera Sharav von der Staatsanwaltschaft Nürnberg strafrechtlich verfolgt, wie Uwe Alschner auf Klartext Alschner berichtet.

„Die Nürnberger Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ‚vorläufig’ ein, schreiben die Holocaust-Überlebende jedoch aus zur ‚Aufenthaltsermittlung‘, weil man sie vernehmen möchte – und macht sie damit faktisch zur Beschuldigten.

Die juristische Farce geht weiter. 15 Monate nach ihrer eindringlichen Rede, in der sie medizinische Experimente ohne informierte Zustimmung anprangerte und vor einem Wiederaufleben des Totalitarismus und der völkermörderischen Politik 75 Jahre nach der Veröffentlichung des Nürnberger Kodex warnte, wird die Holocaust-Überlebende Vera Sharav weiterhin von den bayerischen Staatsanwälten schikaniert und eingeschüchtert”.

Alschner Klartext am 05.11.2023

Politiker der Kartellparteien brauchen sich dagegen keine Sorgen machen, von einer deutschen Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung verfolgt zu werden.

StA Berlin lehnt Ermittlungen gegen Esken ab

Es ist nicht weiter verwunderlich, dass die nach § 146 f. Gerichtsverfassungsgesetz politisch abhängige Staatsanwaltschaft Berlin keine Ermittlungen gegen Saskia Esken eingeleitet hat.
Die Begründung derartiger Einstellungsverfügungen ist aber meist gut geeignet, um vor Gericht und in der öffentlichen Debatte aufzuzeigen, dass in Deutschland mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen wird.


Ab Seite 2 der Einstellungsverfügung vom 21. Mai 2024 wird es interessant. Zunächst wird festgestellt, dass in der Gleichsetzung eines offenkundig geringeren Unrechts (AfD-Politik, laut Esken) mit einem höheren Unrecht (NSDAP-Politik) stets auch eine Abwertung des Letzteren gesehen werden kann.

Soweit es sich aber nur um eine „überzogene Dramatisierung” handelt, hier eines vermeintlichen Unrechtsverhalten der AfD durch Esken angeführt, handle es sich um eine im öffentlichen Meinungskampf zulässige Äußerung im Sinne der Meinungsfreiheit, da jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Gleichsetzung (nur) diesem Zweck diente.

Dass durch die Äußerung der öffentliche Frieden nicht gefährdet werden kann und dass dies fernliegend ist, ist eine juristisch nicht mehr vertretbare Ansicht, die offenkundig nur im vorauseilenden Gehorsam im Interesse des Dienstherren von der Staatsanwaltschaft Berlin zu Papier gebracht wurde.



Selbstverständlich wird der öffentliche Frieden gestört, wenn die Bundesvorsitzende der SPD eine Oppositionspartei politisch zum Freiwild erklärt, indem sie diese mit den echten Nazis der NSDAP gleichsetzt. Die politische Hetzjagd auf Politiker der AfD wird durch solche Äußerungen befeuert. Eine Störung des öffentlichen Friedens ist offenkundig gegeben.

Diesbezüglich sei an den Messerangriff auf den AfD-Kommunalpolitiker Heinrich Koch vom Dienstagabend erinnert, siehe hierzu unseren Bericht. Es ist wenig glaubwürdig, wenn nunmehr verbreitet wird, es handle sich bei dem Angreifer „nur” um einen Verrückten, wenngleich dieser inzwischen in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wurde.

Es ist nichts bekannt darüber, dass der Täter auch Plakate von anderen Parteien entfernt hat. Es ist daher davon auszugehen, dass er gezielt nur Plakate der AfD entfernt hat. Unabhängig davon haben sich die körperlichen Angriffe auf Politiker der AfD von 2022 (40 Fälle) auf 2023 (86 Fälle) mehr als verdoppelt, wofür auch Äußerungen wie die von Frau Esken verantwortlich sind.

Fairerweise muss gesagt werden, dass auch die Grünen immer häufiger Opfer von körperlichen Attacken werden, was natürlich ebenso zu verurteilen ist. Wenn Politiker anderer Parteien zum Feindbild erklärt werden, braucht man sich über Gewalttaten ihnen gegenüber nicht wundern.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/10027 – Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate bis einschließlich 2023.

StA Berlin verneint Störung des öffentlichen Friedens

Auf Seite 3 der Verfügung zitiert die Staatsanwaltschaft Berlin einen Beschluss des Kammergerichts Berlin zum Schutzgut des öffentlichen Friedens gemäß § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung), der die Argumentation der Staatsanwaltschaft aber nicht trägt.

Nun hat Frau Esken zwar nicht zum Rechtsbruch aufgerufen, allerdings kann in ihrer Gleichsetzung der AfD mit der NSDAP sehr wohl eine aggressive Emotionalisierung der Debatte gesehen werden. Insbesondere kann und wird durch solche Gleichsetzungen die Hemmschwelle für Angriffe gegen die AfD erheblich herabgesetzt, wodurch das Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit real gefährdet wird.

Die Würdigung der Staatsanwaltschaft, die ohne jegliche Argumentation schlicht behauptet, dass der Vergleich – korrekt wäre von Gleichsetzung zu sprechen – von Frau Esken nicht „auf Rechtsbruch, aggressive Emotionalisierung oder die Herabsetzung von Hemmschwellen gegen rechtsgrundgefährdende Handlungen ausgelegt war”, überzeugt nicht ansatzweise.

Wer wie Frau Esken den politischen Gegner mit der NSDAP gleichsetzt, legitimiert damit Angriffe und Gewalt derjenigen, welche diese vermeintliche Gefahr für die Demokratie beseitigen und mit allen Mitteln bekämpfen wollen. Viel deutlicher kann man den öffentlichen Frieden kaum gefährden.

Vorermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen Bundespräsident Steinmeier läuft noch

In diesem Kontext ist auch erwähnenswert, dass meine Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vom 28. Juni 2023, ebenfalls wegen des Verdachts der Volksverhetzung, noch nicht zurückgewiesen wurde. Das Vorermittlungsverfahren läuft nach meiner Kenntnis noch immer.

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat offenkundig erhebliche Probleme damit, die Ermittlungen einzustellen, da sie sich damit gegen ihre eigene Argumentation in weit weniger gravierenden Fällen stellen und gegen sich selbst argumentieren müsste. Über den weiteren Fortgang dieses Verfahrens werde ich natürlich berichten.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

3 Antworten

    1. Nein, bei der Staatsanwaltschaft wäre es auch Strafvereitelung im Amt, keine Rechtsbeugung. Ist aber juristisch alles vertretbar, daher wird man dagegen nicht mit Erfolg vorgehen können.

  1. Fr. Esken hat den Realitätssinn verloren.
    Der Vergleich von dieser Dame zu Goebbels ist eine bodenlose Frechheit was sie an Beleidigungen, Unterstellungen, Diffamierung gegenüber der AfD, deren Parteianhänger sowie Wählern von sich gibt.
    Jeder sollte sie anzeigen.
    Sie müsste ihres Amtes enthoben werden.
    Sie ist wirr u.weiß anscheinend nicht welche Verbrechen ‘Nazis’ im Dritten Reich begangen haben.
    Eine Wiederholung möchte garantiert niemand!
    In DE scheint es ‘ Narrenfreiheit’ für so manche politisch tätige Person zu geben, ohne Konsequenzen.!

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