Hierbei handelt sich um ein weltweit operierendes Netzwerk, das ohne Beteiligung von Banken auskommt. Es funktioniert ohne direkte Geldtransaktionen, basiert auf dem System der zwei Töpfe und wird über Mittelsmänner, sogenannte Hawaladare, abgewickelt. Diese agieren außerhalb staatlicher Zulassung und Aufsicht. Das System ist beleglos, kontolos und bankenlos.
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Die Medien berichten vermehrt über Razzien der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit dem sogenannten Hawala-Banking. Laut BILD-Recherchen nutzt das Ministerium von Annalena Baerbock (Grüne) entgegen der klaren Rechtslage das Hawala-Banking, um Millionenbeträge in bar nach Afghanistan oder anderen Krisenregionen zu transferieren.
Nach Informationen des SPIEGEL wurden laut internen Unterlagen des Auswärtigen Amtes (AA) beispielsweise für Ernährungsprojekte im Jahr 2023 knapp 1,9 Millionen Euro und 2024 nochmals 1,17 Millionen Euro über das illegale Zahlungssystem Hawala nach Afghanistan geschickt. Für den Transfer fielen Gebühren in Höhe von 245.000 Euro an. Im Klartext: Fast zehn Prozent der Fördergelder blieben im Hawala-System stecken. Basierend auf Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist der Zahlungsdienst, der von der Unterwelt genutzt wird, vor allem eines: „Nicht erlaubnisfähig.“
„Das Hawala-Geschäft ist als solches auch nicht erlaubnisfähig. Die beleglose Durchführung von Zahlungstransfers ohne die jeweilige umfängliche Kundenidentifizierung ist ein eklatanter Verstoß gegen Geldwäscherichtlinien. Derartigen Geschäftsmodellen könnte daher weder in Deutschland noch in der EU eine Erlaubnis erteilt werden.“
BaFin
„In besonderen Einzelfällen“: Kontroverse um Nutzung des kriminellen Systems
Das Ministerium von Annalena Baerbock erklärt laut Bild die Nutzung solcher kriminellen Strukturen folgendermaßen: Ihr Sprecher räumt ein, „in besonderen Einzelfällen, in denen es zur Rettung von Menschenleben keine alternativen Möglichkeiten für Geldtransfers gibt, können von der Bundesregierung geförderte humanitäre Partnerorganisationen in Afghanistan nach Abwägung aller Risiken als ultima ratio das Hawala-System nutzen.“ Die Ausnahmen seien in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium getroffen worden, wie das Auswärtige Amt mitteilte. Geldtransfers aus Deutschland unterlägen der Genehmigung der Bafin.
Ende 2023 stellte die Europäische Kommission Bedingungen für die Nutzung von Geldtransferagenten auf. Laut diesen Bedingungen sind Hawala-Provisionen „förderfähig“, sofern Hilfsorganisationen nachweisen können, dass keine alternative Zahlungsmethode verfügbar war und das Risiko von Missbrauch minimiert wurde. Gleichzeitig setzen europäische Sicherheitsbehörden seit Jahren erhebliche Anstrengungen ein, um die organisierten Täterstrukturen zu zerschlagen. Das Zollkriminalamt, die Bundespolizei und die Europäische Kommission erlauben die Nutzung von Hawala-Transfers.