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Prozessauftakt im sog. „Reichsbürger-Prozess“ in Frankfurt am Main

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Am Dienstag, den 21. Mai 2024 war der Prozessauftakt in Frankfurt am Main im sog. „Reichsbürger-Prozess“. Dort werden Prinz Reuß und acht weitere Beschuldigte angeklagt. Was als Erstes auffiel war, dass die Angeklagten zu keiner Zeit Handschellen tragen mussten. Sie saßen bei ihren Verteidigern und nicht wie beim OLG Stuttgart, bei dem der Prozess bereits seit dem 29. April 2024 läuft, hinter Panzerglas getrennt von ihren Verteidigern.
Zusammengefasst

Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift

Die Verteidigung eines Angeklagten wollte gleich zu Beginn einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Bonk stellen. Der Richter stellte den Antrag aber ohne Rechtsverlust auf das Ende des Sitzungstages zurück. Auch die Anträge der Verteidiger der anderen Angeklagten wurden zurückgestellt, und zwar nach Verlesung der Anklageschrift. Ein Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift durfte auch nicht gestellt werden und wurde auf später verschoben. Nach der Anklageverlesung verliert dieser Antrag aber seine Zulässigkeit, weil er ja vor Verlesung der Anklageschrift gestellt werden müsste.

Es durfte nur ein Antrag vor Verlesung der Anklageschrift gestellt werden und zwar ein Antrag auf audio-visuelle Aufzeichnung der Einlassungen der Angeklagten und der Zeugenaussagen. Damit soll das Problem aus dem Weg geräumt werden, dass ein Verfahren auf drei Verfahren aufgeteilt wurde und die drei Verfahren vor verschiedenen Oberlandesgerichten zeitgleich verhandelt werden. Durch eine audio-visuelle Aufzeichnung z.B. der Zeugenaussagen könnte gewährleistet werden, dass diese Aufzeichnungen auch in den jeweils anderen Verfahren verwertet werden könnten, ohne dass der Zeuge drei Mal aussagen müsste. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass tatsächlich Zeugen vor allen drei Oberlandesgerichten (Stuttgart, Frankfurt am Main und München) jeweils aussagen werden müssen. Dabei kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Aussagen zum Teil unterscheiden werden.

Jedoch wurde dieser Antrag, dem die Vertreter der Bundesanwaltschaft entgegengetreten sind, nach einer kurzen Unterbrechung vom Senat, wie erwartet, abgelehnt.

Verlesung der Anklageschrift und Befangenheitsanträge

Nach der Mittagspause konnte nun endlich die Anklageschrift verlesen werden. 

Nach der Verlesung haben Verteidiger die örtliche Zuständigkeit des OLG Frankfurt am Main gerügt. Diese Rüge wurde unter anderem damit begründet, dass es sich um eine willkürliche Aufteilung der Angeklagten auf die drei Oberlandesgerichte handelt und dass eine Beschleunigung des Verfahrens damit nicht erreicht werden kann, sondern dass diese Abtrennung die Verfahren in die Länge ziehen wird. Eine Entscheidung des Senats über diese Rüge lag bis zum Ende des Sitzungstages noch nicht vor.

Danach wurden Befangenheitsanträge von zwei Angeklagten gestellt. Nach § 24 Abs. 2 StPO findet die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Darüber wird nun das Gericht entscheiden müssen. Ein Antrag betraf nur den Vorsitzenden Richter, der andere dagegen alle fünf Richter des Senats. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, dann würde der betroffene Richter aus dem Verfahren ausscheiden. Das dies geschieht ist aber äußerst unwahrscheinlich.

Eröffnungserklärungen der Verteidigung

Sodann wurde von einem Verteidiger ein sog. Opening Statement (Eröffnungserklärung der Verteidigung) abgegeben. Weitere Opening Statements und Anträge der Verteidiger sollen am nächsten Sitzungstag am Donnerstag, den 23. Mai 2024 abgegeben bzw. gestellt werden.

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Viktoria Dannenmaier

Viktoria Dannenmaier ist Rechtsanwältin bei Haintz Legal und fungiert ab und an als Gastautorin für HAINTZ.media, wo sie von den Fällen berichtet, die sie für die Kanzlei vor Gericht betreut.

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