Es geht den Briten dabei offenbar vorrangig um die Souveränität des Landes wie auch darum, dass die WHO 20 % der Tests, Behandlungen und Impfstoffe für die Verteilung in ärmeren Ländern reserviert.
„The UK is firmly against such vaccine-related commitments and will not sign any form of the pandemic agreement that undermines Britain’s sovereignty.“
The Telegraph
„Das Vereinigte Königreich lehnt derartige Verpflichtungen in Bezug auf Impfstoffe entschieden ab und wird keine Form des Pandemieabkommens unterzeichnen, die die Souveränität Großbritanniens untergräbt.“
Ein Sprecher des britischen Ministeriums für Gesundheit und Soziales äußerte gegenüber Reuters, sie unterstützten das vertragliche Abkommen nur unter den Bedingungen, dass nationale Interessen gewahrt würden sowie ihre Souveränität respektiert werde.
Die Aufteilung von Medikamenten und Impfstoffen stellen einen der größten Streitpunkte zwischen den Ländern dar.
Die Verhandlungen sollen heute, am 10. Mai abgeschlossen werden, um den Vertrag auf der Jahrestagung der WHO Ende des Monats verabschieden zu können.
WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus äußerte, die Länder müssten diese Frist einhalten.
Befugnisse der WHO wären in einer Notlage grenzenlos
Diesem Abkommen zuzustimmen ist schon deshalb äußerst bedenklich, da „Rechte und Pflichten von individuellen Ländern sowie die Einhaltung der Menschenrechte und Freiheiten“ dabei nicht „internationale[n] Gesundheitsstandards und Notfallpläne[n]“ zum Opfer fallen dürfen. Allerdings mangele es bereits an der Verständlichkeit der Formulierungen, so die Austria Presse Agentur.
Gemäß der Analyse von Behrendt und Müller könnte beispielsweise in verschiedenen Szenarien eine gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite (GNIT) erklärt werden. Ab dem Zeitpunkt, zu dem eine solche ausgerufen werden würde, könnte die WHO zu einer globalen Gesundheitsbehörde mit Befugnissen werden, die die gesetzgeberischen Kompetenzen aller anderen UN-Organisationen übertreffen, auch wenn darauf hingewiesen wird, dass die unterzeichnenden Staaten die Anwendung unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Verfassung durchführen können.
Eine Antwort
Ich bin ausdrücklich gegen
das genannte Abkommen.
Absolut muss das Souverän
unserer Nation erhalten bleiben.