StraZi schuldet unserem Mandanten 627,13 € aufgrund einer Klagerücknahme, hat den Betrag aber nicht bezahlt und die Aufrechnung mit einer vermeintlichen Gegenforderung bezüglich der Abmahnkosten erklärt. Unsere negative Feststellungsklage in Hamburg wird ergeben, dass diese Gegenforderung nicht besteht.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat richtigerweise das Verfahren ausgesetzt, um keine widersprüchlichen rechtskräftigen Urteile zu riskieren. #sodoneabschalten

Unterstützen: gofundme.com/f/make-sodone-done
Banküberweisung: LT27 3250 0274 3380 5169
(HAINTZmedia GmbH, Revolut, BIC: REVOLT21)
oder per PayPal .
Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.