Auch die FDP-Kriegstreiberin Strack-Zimmermann muss am 3. Dezember 2025 auf unseren Beweisantrag hin in einer Berufungsverhandlung vor einem Landgericht als Zeugin erscheinen.
Über folgende Tatsachen/Fragen soll Beweis erhoben werden:
- dass Frau Strack-Zimmermann von den verfahrensgegenständlichen Beiträgen keinerlei Kenntnis hatte;
- dass Frau Strack-Zimmermann von den verfahrensgegenständlichen Beiträgen nur Kenntnis erlangte, weil ihr Rechtsanwalt diese über eine Scheinfirma herausgesucht hatte;
- dass Frau Strack-Zimmermann sich durch die verfahrensgegenständlichen Beiträge nicht in ihrer persönlichen Ehre gekränkt fühlt;
- dass das öffentliche Leben der Frau Strack-Zimmermann durch die verfahrensgegenständlichen Beiträge nicht erschwert wurde und Beiträge wie der verfahrensgegenständliche nicht dazu geeignet sind, das öffentliche Wirken der Frau Strack-Zimmermann zu erschweren;
- dass Frau Strack-Zimmermann mit ihrem Rechtsanwalt Brockmeier vereinbart hat, dass dieser mutmaßliche Beleidigungen über eine eigens hierfür gegründete Firma sucht und Rechtsanwalt Brockmeier die herausgesuchten Tweets dann nach eigenem Ermessen zur Anzeige bringt, ohne zu prüfen oder abzusprechen, ob Frau Strack-Zimmermann sich in ihrer Ehre gekränkt fühlt;
- dass es Frau Strack-Zimmermann bei ihrer Anzeigen- und Abmahnwelle nicht um die Unterlassung von mutmaßlichen Beleidigungen geht, ihr diese Beleidigungen egal sind und ihr vorrangiges Ziel das Generieren von Schmerzensgeldansprüchen ist.
