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Strafverfahren gegen Studenten gegen Geldauflage eingestellt

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Piano vor Gericht
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„Pflasterstein nehmen und schauen, wie robust der Affenschädel ist …“
Zusammengefasst

800 € Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung kostete unseren Mandanten die obige Aussage. Wir haben vorgetragen, dass keine Aufforderung zu einer Straftat erfolgte. Im Zweifel für den Angeklagten war dessen Aussage lediglich als Aufforderung zur Nothilfe durch die Polizei zu werten. Denn der Migrant eskalierte mit einem Pflasterstein und er wurde von der Polizei nicht gestoppt.

Die verhetzende Beleidigung (§ 192a StGB) wegen „Affenschädel“ konnte die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag verfolgen, da sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung angenommen hatte.

Die Richterin wirkte von sich aus auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage hin, welche von der Staatsanwaltschaft ohne Widerworte akzeptiert wurde.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Eine Antwort

  1. Womit zum gefühlt zehntausendsten Mal bewiesen bzw. offenkundig gemacht ist, daß es den Systemveranstaltern [1] nicht um eine kostenbewusste, verhältnismäßige, gesund priorisierende Justiz zum Wohle und im Interesse des deutschen Volkes geht, sondern um Steigerung von

    x) Geldvernichtung bei unerwünschten Gruppen;
    x) Zeitvernichtung bei unerwünschten Gruppen;
    x) Einschüchterung und Benachteiligung unerwünschter Gruppen (Dr. Maaz: Angstgesellschaft);
    x) Steigerung der Exilrate („freiwillige Selbstdeportierung“) bei unerwünschten Gruppen.

    Siehe Abwanderung in
    https://haintz.media/artikel/recht/antwort-auf-presseanfrage-zur-untersuchungshaft-des-pianisten-arne-schmidt/#comment-2330

    Buchauflage … „… Geldauflage …“ ist also ein frisch gedrucktes Bündel (Falsch-)Geld. Nicht? Könnte Bußgeld oder infantiles Schmerzensgeld oder Enteignung mit Behauptung eines Ehrschutzbedarfes aus niederen Motiven gemeint sein?

    Herr Haintz,
    wenn Sie mit solchen Meldungen noch irgendjemand vom Hocker reißen wollen, dann empfehle ich vom Juristenjargon auf bürger- und volksnäheres Deutsch umzuschalten. Ist eigentlich sogar Pflicht laut der Integrationsbeauftragt*innen, die sich liebevoll um die Verwaltung der „rein zufällig, alternativlos durch höhere Macht“ vermehrenden Analphabeten kümmern (archive.md/EIxyv).

    [1] Haintz.media/artikel/deutschland/woran-unser-staat-krankt/

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