Zuerst erschienen bei Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Moser
Schmutz-Presse
In zwei nicht besonders namhaften Zeitungen (Zeitung 1 und Zeitung 2) ist zu lesen, es habe bei einem Professor aus dem „Querdenken-Milieu“ einen Polizeieinsatz gegeben. Die beiden Artikel sind kostenpflichtig, so dass aufgrund der nur einsehbaren Überschriften in der Breite der Eindruck entsteht, jener Professor habe eine Durchsuchung gehabt und sei im Zweifel kriminell, weil Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn laufen.
Dies ist einmal mehr ein anschauliches Beispiel dafür, wie in der „Qualitätspresse“ mit der Wahrheit umgegangen wird, denn mal wieder findet man dieselbe durch die Umkehrung dessen, was augenscheinlich geschrieben steht.
Bei dem angesprochenen Professor handelt es sich um den Jura-Professor Martin Schwab von der Universität Bielefeld. Wer um den sympathischen und streitbaren Kämpfer für die Grundrechte besorgt sein sollte, sei beruhigt: Es geht ihm gut und ihm ist nichts passiert.
Am 2. August 2024 fand in Wetzlar eine Pressekonferenz statt. Bei dieser – nicht etwa im Rahmen einer Hausdurchsuchung – gab es einen Polizeieinsatz. Martin Schwab war Teilnehmer dieser Pressekonferenz, deren Veranstalter die Polizei selbst riefen.
Bei der Pressekonferenz war an die teilnehmenden Journalisten ein Verbot ergangen, Bild- und Tonaufzeichnungen zu fertigen, erst recht, diese etwa zu streamen, weil dadurch die eigenen Aufzeichnungen und Übertragungen gestört werden konnten. Ein Vertreter des Antifa-Journalismus, wenn man diese Art der Berichterstattung einmal so nennen möchte, setzte sich über dieses Verbot hinweg und streamte von der Veranstaltung. Er wurde daraufhin gemäß § 127 Absatz 1 StPO von den Veranstaltern und Teilnehmern am Verlassen des Raumes gehindert, bis die Polizei eintraf. Es lohnt sich, die von den Veranstaltern herausgegebene Presseerklärung einmal durchzulesen, denn der Delinquent gab einmal mehr die in solchen Kreisen üblichen theatralischen Psychosen zum Besten, um sich als armes Opfer zu gerieren. Dementsprechend stellte er gegenüber den Ermittlungsbehörden seinerseits einen Strafantrag wegen angeblicher Freiheitsberaubung.
Juristisch ist das Unsinn. Er selbst hat klar gegen das Verbot der Aufzeichnung von Bild und Tonaufnahmen verstoßen. Das Verhalten der Veranstalter und Teilnehmer war aufgrund des Zivilen Festnahmerechtes gerechtfertigt.
Man sollte sich eben nicht mit Juristen anlegen. Schon gar nicht mit Jura-Professoren.
Wir dürfen also beruhigt sein: Die Rechtswissenschaft erfährt auch weiterhin noch zumindest an Schwabs Lehrstuhl in Bielefeld eine wenn auch räumlich begrenzte Ehrenrettung.
Lieber Martin, bleib aufrecht!