In einem Strafverfahren wurde unserem Mandanten zur Last gelegt, durch die Veröffentlichung eines Plakats auf Facebook die abgebildeten Politiker beleidigt zu haben. Unser Mandant hatte das Satire-Plakat nicht selbst erstellt, sondern es nur weitergeleitet.
Es ging um das folgende Plakat, welches an das Plakat des Filmes „Der Pate“ angelehnt ist:
Auf dem Plakat stand Folgendes:
„IHR PLAN: EIN LAND ZU DESTABILISIEREN; DAS VOLK ZU SPALTEN UND IN DEN UNTERGANG ZU ZERREN“
„VERACHTEND. RESPEKTLOS. HABGIERIG. EHRENLOS. VERLOGEN. KORRUPT. ANSTANDSLOS. SENIL. UNFÄHIG. RÜCKRATLO.PSYCHISCH GESTÖRT. ÜBERBEZAHLT. REALITÄTSFREMD.“
Die Staatsanwaltschaft hat bei den Politikern nachgefragt, ob sie sich durch dieses Plakat in ihrer Ehre gekränkt fühlen würden und Strafantrag stellen wollen. Daraufhin hat Herr Lauterbach Strafantrag gestellt. Herr Scholz hat dagegen keinen gestellt, aber der Verfolgung von Amts wegen auch nicht widersprochen.
Vor der Hauptverhandlung wollte das Gericht das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellen, jedoch verweigerte die Staatsanwaltschaft ihre Zustimmung. Diese und auch die Zustimmung des Angeklagten ist aber für die Einstellung des Verfahrens erforderlich.
Für den Richter waren die Äußerungen von Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. Es würde sich um Machtkritik handeln. Diese Äußerungen seien auch nicht geeignet das öffentliche Wirken der Politiker erheblich zu erschweren, sodass § 188 StGB nicht verwirklicht sei.
In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass sowohl der Richter als auch der anwesende Staatsanwalt genervt sind von dem § 188 StGB. Das Verfahren wurde am Ende gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Zeitgleich fanden in diesem Amtsgericht in 2 weiteren Gerichtssälen ebenfalls Verhandlungen wegen § 188 StGB statt.
Dieses Verfahren zeigt wieder einmal, wie die ohnehin knappen Ressourcen der Justiz für Banalitäten verbraucht werden. Es wird versucht jede noch so kleine Kritik an der Obrigkeit zu unterbinden und die Menschen durch Strafverfahren einzuschüchtern.