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RA Haintz verklagt Bayern auf Schadenersatz nach rechtswidriger Beschlagnahme

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Klöckner auf So Done Webseite
Als letzte juristische Amtshandlung dieses Jahres habe ich das Bundesland Bayern auf Schadensersatz verklagt, nachdem mir am 04.08.2022 mein Kanzleilaptop und mein Geschäftshandy rechtswidrig beschlagnahmt wurden.
Zusammengefasst

Die rechtskräftig als rechtswidrig festgestellte Durchsuchung erfolgte, weil ich Zeuge eines mutmaßlichen Verstoßes eines Polizisten gegen sein Dienstgeheimnis war. Die Staatsanwältin, die für die Durchsuchung verantwortlich war, werde ich in Kürze anzeigen. Statt mich zu einer Vernehmung zu laden, ließ sie mich als Rechtsanwalt durchsuchen.

Hintergrund:

Das Landgericht München I hat festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss gegen mich (als Zeuge!) und die Beschlagnahme meiner elektronischen Geräte am 04.08.2022 rechtswidrig waren!

Das LG erteilt der Staatsanwaltschaft München I und dem AG eine juristische Ohrfeige. Nach 5 Monaten habe ich meinen Kanzleilaptop (beschädigt) zurückbekommen.

Das LG äußerte sich auch deutlich zur verfassungsfeindlichen Polizeitaktik der Münchener Polizei:

„Aus Sicht der Kammer erscheinen die in den gegenständlichen Schreiben beschriebenen Ziele, eine möglichst hohe Anzahl von Verstößen zur Anzeige zu bringen, um für zukünftige Versammlungen ein Verbot begründen zu können und die Auflösung einer Demonstration durch polizeitaktisches Vorgehen zu erreichen, verfassungsrechtlich im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) zumindest sehr bedenklich.“

Das Gericht thematisiert auch das Whistleblowing & stellt zudem fest, dass bei (nicht beschuldigten) Rechtsanwälten erhöhte Anforderungen für eine Durchsuchung bestehen.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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