Interessant ist hier unter anderem, dass in der 1. mündlichen Verhandlung das Gericht viel Zeit darauf verwendet hat, zu erläutern, dass es sich um kein exklusives Zitat handelte. Die Frage war für das Gericht also entscheidungserheblich. Als wir dies dann belegt hatten, war dieser Fakt auf einmal nicht mehr relevant.
Wir möchten diesen Fall bis zum Bundesgerichtshof ausdiskutieren. Da er eine erhebliche juristische Relevanz hat. Wenn diese Rechtsprechung hält, dann könnte künftig auch der Verteidigungsminister am Sonntag zurücktreten und am Montag bei Rheinmetall anfangen mit der Bezeichnung „Bundesminister der Verteidigung a. D.“ neben seinem Namen. Das kann nicht richtig sein.
Auf eigene Kosten werden wir dieses Verfahren aber nicht weiterführen können. Sofern wir nicht die einzigen sind, die der Ansicht sind, dass dieser Fall höchstrichterlich geklärt werden sollte, sind wir dafür auf Unterstützung angewiesen.
Diese Unterstützung ist über die Kampagne #SoDoneAbschalten möglich. Die weiteren Infos findet ihr hier:
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