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LG Potsdam verhängt 2000 € Ordnungsgeld gegen die Sodenkamp & Lenz Verlagshaus GmbH

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Wegen Lenz' öffentlicher (und unnötiger) Eskapaden musste ich mehrere einstweilige Verfügungen gegen ihn und seine GmbH erwirken, welche die Zeitschrift „Demokratischer Widerstand“ herausgibt.
Zusammengefasst

Gegen Ende des letzten Jahres 2025 hat ein neuer Anwalt von Lenz (und seiner GmbH) sinnfreie Rechtsbehelfe eingelegt und wollte gegen rechtskräftige Entscheidungen vorgehen. Da ich auf die Streitigkeiten nicht unbedingt Wert lege und Lenz auch nicht schaden wollte, haben wir dann Kontakt zu seinem neuen Anwalt aufgenommen und angeregt, die Streitereien zu beenden, und dabei in Aussicht gestellt, noch offene Zahlungsansprüche dann auch nicht weiter zu verfolgen.

Dieses Angebot ist Anselm wohl zu Kopf gestiegen und wurde von ihm wohl als Signal der Schwäche gedeutet, was sein Beitrag „Free Reiner!“ vom 10. Dezember 2025 auf DemokratischerWiderstand.de nahelegt.

In dem Beitrag hat er mich mal wieder als „V-Mann“ bezeichnet:
„Allein die Ankündigung bei Gericht führte jetzt dazu, dass der Maggus uns einen Vergleich anbieten, vielleicht sogar das uns entwendete Geld teilweise zurückzahlen will. Wir werden sehen, ob eine Verständigung möglich ist. An uns würde das nicht scheitern, wenn er an Eides statt versichert, kein V-Mann mehr zu sein und nun redlich im Sinne seiner Mandantinnen aus der Demokratiebewegung zu agieren.“

Lenz ist ein Lügner mit Tourette-Problem und hat offenkundig auch keine Übersicht über die gegen ihn erlassenen Unterlassungsgebote. Denn genau die eidesstattliche Versicherung, die er fordert, habe ich schon 2023 gegenüber dem Landgericht Ellwangen abgegeben und er kennt diese auch.

Ich habe an Eides statt versichert, kein V-Mann zu sein und nie ein solcher gewesen zu sein. Nachdem Lenz inzwischen wieder die offene Konfrontation sucht, kann er diese gerne haben. Wer dieser Zeitschrift spendet, dem sollte klar sein, wo sein Geld zu großen Teilen hingeht. Das Geld fließt zunächst an den Staat, durch Gerichtskosten und hohe Ordnungsgelder, sowie an seine Anwälte und meine Kanzlei.

Das Landgericht Potsdam hat am gestrigen 5. Januar 2000 € Ordnungsgeld für die Sodenkamp & Lenz Verlagshaus GmbH festgesetzt, da er gegen diese einstweilige Verfügung verstoßen hat. Weitere (zivilrechtliche) Ordnungsgelder anderer Gerichte werden folgen.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

Eine Antwort

  1. Interessante Querverbindung zu Roger Waters [1]:
    FR.de/politik/sahra-wagenknecht-querdenker-magazin-demokratischer-widerstand-luege-erfindung-berlin-92543611.html

    [1] Zu dem Musiker gab es hier mal _ mindestens _ einen Artikel. Ist aber derzeit nicht sichtbar, mit keiner der üblichen Suchfunktionen.
    Cracker im Haintz-Server?
    Externe Fundstelle: https://t.me/Haintz/39873

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