Wir gehen rechtlich vielfach gegen Persönlichkeitsverletzungen auf Facebook vor. Die Plattform interessiert sich üblicherweise erst dann für Rechtsverletzungen, wenn der Betroffene klagt oder eine einstweilige Verfügung beantragt.
Gerade bei Fake-Accounts kommt es häufiger vor, dass Meta die Rechtsverletzungen während eines laufenden einstweiligen Verfügungsverfahrens abstellt, ohne eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Dem hat ein Landgericht nunmehr einen Riegel vorgeschoben. Um Rückschlüsse auf unsere Mandantschaft zu vermeiden, haben wir das Gericht und das Aktenzeichen geschwärzt.