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KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

Landgericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Meta aufgrund von Facebook-Fake-Accounts

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Meta wollte es mal wieder wissen und hat vor Gericht die nächste Klatsche kassiert. Die Masche der Facebook-Betreiberin, Fake-Accounts während eines Verfügungsverfahrens abzuschalten, ohne eine Unterlassung abzugeben, scheitert.
Zusammengefasst

Wir gehen rechtlich vielfach gegen Persönlichkeitsverletzungen auf Facebook vor. Die Plattform interessiert sich üblicherweise erst dann für Rechtsverletzungen, wenn der Betroffene klagt oder eine einstweilige Verfügung beantragt.

Gerade bei Fake-Accounts kommt es häufiger vor, dass Meta die Rechtsverletzungen während eines laufenden einstweiligen Verfügungsverfahrens abstellt, ohne eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Dem hat ein Landgericht nunmehr einen Riegel vorgeschoben. Um Rückschlüsse auf unsere Mandantschaft zu vermeiden, haben wir das Gericht und das Aktenzeichen geschwärzt.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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