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Janosch Dahmen zieht wegen vermeintlicher Beleidigung als "Systemsklave" vor Gericht.
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„Kreaturen“, „Hetzer“ und „Versager“ – Janosch Dahmen scheitert z. T. vor Gericht

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Der grüne Impfpflicht-Fanatiker Dahmen ist ins Abmahnbusiness eingestiegen. Sein Versuch, sich mittels Geldentschädigung zu bereichern, scheitert. Er muss sich zudem weit mehr gefallen lassen, als ihm lieb ist.
Zusammengefasst

Das Landgericht Berlin 2 (Zivilsachen) untersagte unserem Mandanten in Bezugnahme auf den nachfolgenden Post gegenüber dem Gesundheitspolitiker der Grünen, diesen als „Systemsklave[n]“ bzw. „Systemhure[n]“ zu bezeichnen. Bezüglich des Ausdrucks „Systemhure“ ist das juristisch nachvollziehbar.

Screenshot zum Post: https://x.com/janoschdahmen/status/1564361780721229824

„Systemsklave“ halte ich für eine ohne Weiteres zulässige Meinungsäußerung gegenüber jedem, der nach dem persönlichen Dafürhalten für ein politisches oder wirtschaftliches System arbeitet. Dies gilt insbesondere, wenn er direkt oder indirekt von dem System profitiert, es also füttert, obwohl das System an sich krank ist. Es stellt also eine zulässige persönliche Wertung dar. Wir konnten die Frage leider nicht in der Berufung ausdiskutieren, da unser Mandant von einer Berufung abgesehen hat.

Soweit das Landgericht hier meint, es liege eine stark ehrbeeinträchtigende, herabsetzende und sich an der Grenze zur Strafbarkeit befindende Äußerung vor, liegt es schlicht falsch. Wer meint, dass wir alle Systemsklaven sind, weil wir uns in einem wirtschaftlichen oder politischen Hamsterrad bewegen, der darf das denken und auch sagen. Das nennt man Meinungsfreiheit.

Landgericht Berlin II, Aktenzeichen 27 O 16/24, Seite 11

„Kreaturen“, „Hetzer“ und „Versager“

Ich persönlich empfinde „Kreatur“ abwertender als „Systemsklave“; letzteres halte ich, wie oben ausgeführt, für zulässig. Das Landgericht Berlin sah das anders. Jedenfalls gestattete es unseren Mandanten im Kontext des streitgegenständlichen Posts, Herrn Dahmen als „Kreatur[en]“, „Hetzer“ und „Versager“ zu bezeichnen.

Landgericht Berlin II, Aktenzeichen 27 O 16/24, Seite 11

Erwartungsgemäß: keine Geldentschädigung

Leider zahlen viel zu viele Opfer, die von Politikern mit Abmahnungen und Strafanzeigen eingeschüchtert werden, juristisch haltlose Geldentschädigungen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine geforderte Geldentschädigung unter Anwendung der Grundsätze des Bundesgerichtshofs zu Recht gefordert wurde.

Leider werden diese Forderungen dennoch häufig außergerichtlich bezahlt, am Amtsgericht Rheine sogar in der ersten Instanz ausgeurteilt. Das ändert aber nichts daran, dass ein Geldentschädigungsanspruch bei (fast immer reichweitenschwachen) Kommentaren, die unter die 𝕏-Profile von Politikern gesetzt werden, nicht besteht und letztinstanzlich auch nicht durch Urteil bestätigt werden würde. Wenngleich es ein Landgericht in Deutschland gibt, das hier eine Sonderrechtsprechung für eine linksgrüne Influencerin etablieren möchte.

Landgericht Berlin II, Aktenzeichen 27 O 16/24, Seite 11 und 12, Hervorhebungen durch den Verfasser

Interessant ist hier auch der letzte Satz des Gerichts. Das Gericht weist richtigerweise darauf hin, dass es gegen eine Geldentschädigung spricht, wenn von Seiten des mutmaßlich Geschädigten nicht einmal versucht wird, eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Eine Persönlichkeitsverletzung kann nicht übermäßig schwerwiegend sein, wenn man sie jahrelang im Internet stehen lässt, obwohl es Möglichkeiten gibt, dagegen schnell(er) vorzugehen, eben durch einen Antrag auf einstweilige Verfügung.

Das ganze Urteil hier zum Download

Nachfolgend veröffentlichen wir das geschwärzte Urteil des Landgerichts Berlin II in obiger Sache.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

2 Antworten

  1. „Angst um Leib und Leben“: Vermummte Umweltschützer drängen Bauernpräsidenten zum Verzicht auf Ministerposten
    ——————————————————————————————————

    Günther Felßner wird doch nicht das Agrarministerium leiten. Am Dienstag hatte der 58-Jährige angekündigt, sich aus dem Rennen um den Ministerposten zurückzuziehen. Felßner war eigentlich designiert, in einem neuen Kabinett aus der Union und der SPD den Ministerposten zu bekommen – obwohl er nicht dem neuen Deutschen Bundestag angehört. Das hatte die CSU während des Wahlkampfs mehrmals versprochen. Auch dieses Versprechen wird nach der Wahl also nicht eingelöst.

    Als Grund für seinen Rückzug nannte Felßner bei einem Statement in München die vorausgegangenen Proteste mehrerer radikaler Umweltgruppen gegen ihn, vor allem aber auch gegen seine Familie.

    So hatten sich am Montag mehrere Aktivisten Zugang zu seinem Hof in Bayern verschafft und dort nach Aussage von Felßner, teilweise vermummt, heftig für Einschüchterung gesorgt. „Meine Frau sah sich nicht nur bedroht, sondern hatte Angst um Leib und Leben. Das macht etwas mit einem, wenn das Zuhause deiner Frau, deiner drei Kinder und deines Vaters nicht mehr sicher ist“, so Felßner in seiner Erklärung am Dienstag.

    Zuvor hatte es im Internet von mehreren Aktivistengruppen, unter anderem auch dem Magazin Campact, Aufrufe und Unterschriftenaktionen gegen Felßner gegeben.
    ———————-
    im AUFTRAG des FASCHISMUS für freiheit und wohlstand.
    das schöne daran, die MAFIÖSEN STRUKTUREN werden auch für den dümmsten allmählich sichtbar! jahrelange IGNORANZ und FEIGHEIT macht sich bezahlt!

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