Die Berliner Polizei machte in den Jahren der Corona-Maßnahmen-Krise durch unzählige rechtswidrige und teils brutalste Festnahmen von sich reden. Auch der Kölner Rechtsanwalt und Journalist Markus Haintz wurde regelmäßig ohne Rechtsgrund von der Berliner Polizei festgehalten und vorläufig in Gewahrsam genommen.
Die brutalste Festnahme erfolgte am 25. Oktober 2020 am Berliner Alexanderplatz. Haintz war an diesem Tag als Rechtsanwalt der Veranstalterin vor Ort. Im Rahmen seiner Festnahme wurde er von hinten von der Polizei überfallen, seine damalige Freundin wurde mit dem Kopf voraus gegen eine Glaswand geschleudert. Jahre später stellte das Amtsgericht Berlin Tiergarten mit Beschluss vom 28.06.2023 fest, dass diese Festnahme (offenkundig) rechtswidrig war. Den Beschluss veröffentlichen wir am Ende dieses Beitrags.
Festnahme während eines Livestreams in Berlin
Auch am 29. August 2021 wurde Haintz rechtswidrig festgenommen, diesmal als Journalist, als er mehrere Demonstrationen in Berlin per Livestream dokumentierte. Das Verwaltungsgericht Berlin stellte mit Urteil vom 16. Januar 2025 fest, dass die Festnahme im Zeitraum zwischen 13:10 und 13:59 Uhr rechtswidrig war. Die nachfolgenden Ausführungen des Gerichts lassen tief blicken.

Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16. Januar 2025, Aktenzeichen VG 1 K 110/23, Seite 5.
Strafanzeige gegen verantwortliche Polizisten
Haintz erstattete am 26. Januar 2025 Strafanzeige gegen sämtliche Polizeibeamte, die an seiner Festnahme am 29. August 2021 in Berlin beteiligt waren, wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 239 StGB (Freiheitsberaubung), § 240 IV Nr. 2 StGB (Nötigung in einem besonders schweren Fall), § 241a StGB (politische Verdächtigung), § 303 (Sachbeschädigung), § 340 StGB (Körperverletzung im Amt), § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger).
Videos der Festnahme
Zur Begründung der Strafanzeige wurde auch auf die Videos der Festnahme Bezug genommen, welche öffentlich abrufbar sind. Folgenden (satirischen) Post veröffentlichte Haintz heute auf seinen 𝕏-Kanal.
Eine längere Version des Videos wurde ebenfalls veröffentlicht. Dieses zeigt, dass sich die Berliner Polizei gezielt den vermeintlichen „Rädelsführer“ Haintz, der als Journalist zu erkennen war, herausgegriffen hat. Videoquelle ist der Live-Stream von Vicky Richter.
Längerer Videoausschnitt zur selben Festnahme. pic.twitter.com/mlpaMQrK3W
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) January 26, 2025
Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin
Auch aus dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ergibt sich, dass zu keinem Zeitpunkt ein konkreter Tatvorwurf durch die Strafverfolgungsbehörden gegenüber Haintz erhoben wurde. Es wurde noch nicht einmal ein polizeilicher Platzverweis ausgesprochen. Das Gericht wirft zudem die Frage auf, warum Haintz ohne ersichtlichen Grund Handschellen angelegt wurden.
Rückblick auf den 25. Oktober 2020
Zu Dokumentationszwecken veröffentlichen wir auch den Beschluss des Amtsgerichts Berlin Tiergarten vom 28. Juni 2023, zur festgestellten Rechtswidrigkeit der Festnahme am 25. Oktober 2020 auf dem Berliner Alexanderplatz.
(Farbliche Hervorhebungen jeweils durch die Redaktion)
Eine Antwort
@ Haintz erstattet Strafanzeige gegen Berliner Polizei
GRATULATION! ein richtiger schritt. vor jahren hatte ich vorgschlagen, aufgrund des massiven machtmißbrauchs, MEDIAL WIRKSAM polizeipräsidenten, revier kommandeure, SOLANGE vor die kameras zu zerren, bis sie REDE und ANTWORT stehen UND davor EINSTEHEN.
würde man das 1 JAHR LANG durchziehen, würde man wahrscheinlich erstaunt sein, wie plötzlich die kriminalitätsraten gegen NULL sinken würde und wenn dem NICHT so wäre, wäre der ERKENNBARE BRUCH sog. staatssicherheit, mehr als offenkundig, also ne POLITISCHE BOMBE am hals verantwortlicher innenminister.