Am 18. September 2024 verurteilte das Amtsgericht Esslingen einen Mandanten der Kanzlei
HAINTZ legal, vertreten durch Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier, wegen Beleidigung nach § 188 StGB. Ihm wurde vorgeworfen, die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann in zwei Twitter-Kommentaren persönlich beleidigt zu haben. Der § 188 StGB regelt den strafrechtlichen Schutz von Personen des politischen Lebens vor herabwürdigenden Beleidigungen, wenn diese geeignet sind, deren öffentliche Stellung erheblich zu beeinträchtigen.
In den besagten Kommentaren hatte der Beschuldigte unter anderem geschrieben:
„Ich bin es leid Ihre dämlichen Sprüche zu hören. Sie sind schlimmer wie JG! Adolf wäre stolz auf Sie! Ein guter Rat, gehen Sie mit allen Kriegstreibern an die vorderste Front und kämpfen dort. Dort können Sie Ihre Kriegsgeilheit befriedigen!”
Ein weiterer Kommentar lautete:
“Team Krieg, trifft es wohl eher! Mörderin!”
Urteil trotz Sachbezug
Diese Äußerungen waren Reaktionen auf Tweets von Frau Strack-Zimmermann, in denen sie sich für weitere Waffenlieferungen an die Ukraine aussprach. Obwohl die Kommentare einen direkten Bezug zum Ukraine-Krieg hatten, sah das Gericht in ihnen eine Beleidigung der Politikerin und verurteilte unseren Mandanten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 70 Euro.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Kommentare des Mandanten keinerlei nennenswerte Reichweite hatten. Dennoch sah das Gericht die Äußerungen als geeignet an, das öffentliche Wirken von Frau Strack-Zimmermann erheblich zu erschweren. Auch die Tatsache, dass der Beschuldigte seine Kritik im Kontext der politischen Auseinandersetzung äußerte, fand vor Gericht kein Gehör. Laut dem Bundesverfassungsgericht ist Kritik an Machtverhältnissen grundsätzlich zulässig, doch das Amtsgericht Esslingen wertete die Kommentare als gezielte Einschüchterung der Politikerin.
Die Abmahnstrategie von Strack-Zimmermann
HAINTZ.Media berichtete bereits über ein mögliches Geschäftsmodell von Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die über ihren Anwalt Alexander Brockmeier zahlreiche Strafanzeigen und Abmahnungen erheben lässt, die möglicherweise oft keine rechtliche Grundlage haben. Ob die von Amtsgerichten ergangenen Urteile vor höheren Instanzen Bestand haben werden, ist ungewiss.