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KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

Freispruch für „Alles für Deutschland“

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Deutscher Bundestag
Sperrberufung
Markus Haintz
Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal hat unseren Mandanten völlig zu Recht nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen.
Zusammengefasst

Es kommt heute leider nur noch selten vor, dass Amtsgerichte den Grundsatz „in dubio pro reo“ ernst nehmen. Ein Richter am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal hat am 4. November 2025 ein erfreuliches Urteil gesprochen, an dem sich andere Gerichte ein Beispiel nehmen sollten.

Zwar war die Handynummer unseres Mandanten mit dem verfahrensgegenständlichen 𝕏-Account verknüpft. Das reichte dem Gericht aber nicht als Beweis dafür, dass der Post mit einer für eine Verurteilung notwendigen Wahrscheinlichkeit von ihm verfasst wurde.

Es sei durchaus nicht unüblich, dass SIM-Karten und Telefonnummern an Familienmitglieder oder Freunde zur alleinigen Nutzung weitergegeben werden und der tatsächliche Nutzer der Telefonnummer und der Vertragspartner (des Mobilfunkanbieters) daher auseinanderfallen.

Das Gericht führte zudem noch aus, dass auch eine – nicht erfolgte – Durchsuchung und Beschlagnahme der mobilen Endgeräte keinen Erfolg mehr verspräche und bereits im Ermittlungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen.

Konsequenterweise sprach das Amtsgericht unseren Mandanten frei. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

2 Antworten

  1. Trotz Ihrer punktuellen Erfolge, bleiben Warnungen wie
    S-f-N.org/blogs/hinweise/§-86a-stgb-07-2006-die-parole-man-solle-alles-fuer-deutschland-geben-ist-strafbar/
    gültig.

    Der Hauptgrund für diese Stagnation ist, wie Sie schon während der Corona-Show richtig erkannten, daß nicht genug Volk gewillt ist Nein zu den Maulkorbparagrafen zu sagen und dafür auf die Straße zu gehen.

    Ein wichtiger Nebengrund ist,
    daß Leute wie Sie nicht bereit sind sich mit Kollegen zu vernetzen, die den Gerechtigkeitskampf schon mit viel Blut- und Geldverlusten seit vielen Jahren kämpfen, nicht erst seit 2020.
    Beispiel, sogar mit Spezialisierung auf Medizinstrafrecht:
    https://www.strafverteidiger-cottbus.de

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