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Freispruch am Amtsgericht Fürstenfeldbruck

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Schieflage in der Justiz
Unser Mandant soll eine Gerichtsvollzieherin in einem Zwangsvollstreckungsverfahren wegen Rundfunkgebühren dadurch genötigt haben, dass er ihre Legitimation anzweifelte und ihr Schadensersatzansprüche androhte.
Zusammengefasst

Der Angeklagte wurde in einem Strafverfahren wegen versuchter Nötigung angeklagt, nachdem er ein Schreiben an eine Gerichtsvollzieherin gesendet hatte, in dem er die Legitimität ihrer Forderungen in Frage stellte und mit Schadensersatz drohte. Das Gericht urteilte, dass der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freizusprechen war, da das Schreiben keine rechtswidrige Drohung darstellte. ​Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt. ​

Der Angeklagte hatte am 22.02.2024 ein Schreiben verfasst, in dem er die sofortige Einstellung der Zwangsvollstreckung forderte und u. a. auf Datenschutzrechte hinwies. Er bezog sich auf rechtliche Grundlagen, die seiner Meinung nach nicht erfüllt waren, um die Zwangsvollstreckung zu rechtfertigen.

Der Angeklagte hatte keine juristischen Kenntnisse und hatte das Schreiben von der Internetseite Beitragsblocker.de heruntergeladen, ohne die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu prüfen. ​Der Angeklagte hatte keine weiteren Drohungen ausgesprochen und die Forderung schließlich beglichen.

Das Urteil ist rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurückgenommen hat.

Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck

Kostenentscheidung des Landgerichts München II

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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