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Massenabmahnungen
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Urheberrechtsverstöße: Die Verteidigung gegen Massenabmahnungen lohnt sich

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dpa Picture-Alliance Gesellschaft mbH nimmt Klage auf Nutzungsentschädigung für einfaches Bild zurück, das unser Mandant auf Facebook verbreitet haben soll, und trägt die Prozesskosten.
Zusammengefasst

Mal schnell ein Bild ohne Urheberrecht kopiert und auf Social Media eingefügt, schon flattert eine Abmahnung ins Haus. Sich gegen Massenabmahnungen im urheberrechtlichen Bereich zu wehren, lohnt sich oft.

Was viele nicht wissen: Haintz legal verteidigt auch gegen Massenabmahnungen im Urheberrecht.

Viele „Anti-Abmahnanwälte“ haben Massenabmahnungen zu ihrem eigenen Geschäftsmodell gemacht. Sie beraten den Mandanten dahingehend, dem Abmahnenden (der einen völlig überzogenen Betrag forderte) einen reduzierten Betrag zu zahlen, um die Sache unkompliziert abzuschließen. 

Das Ersparnis bei diesem Vorgehen ist, unter Berücksichtigung der eigenen Rechtsanwaltskosten, meist gar keins oder es ist teurer, als wenn man die Forderung der Gegenseite einfach anstandslos bezahlt.

Wir haben uns nicht als Anti-Abmahnanwälte positioniert. In den vergangenen drei Jahren haben aber auch wir mit einer zweistelligen Anzahl von Massenabmahnungen im Urheberrecht Erfahrung gemacht. 

Unsere Erfahrung zeigt:

Es lohnt sich, sich gegen die im Rahmen von Massenabmahnungen geltend gemachten Geldforderungen zur Wehr zu setzen.

Auch wenn unsere Mandanten in einigen Komplexen pro forma Unterlassungserklärungen abgegeben haben und die Nutzung der Werke somit nicht wiederholt oder weitergeführt werden kann, konnten wir sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Anwaltskosten abwehren (Klagen sind weiterhin möglich).

Dies gelang uns nun auch in einem Fall, in welchem wir erst nach Klageeingang mandatiert wurden.

Im vorliegenden Fall haben die KSP-Rechtsanwälte für die dpa auf 800,00 EUR Nutzungsentschädigung für 2 einfache Lichtbilder geklagt. Zudem forderte die DPA Dokumentationskosten in Höhe von 170,00 EUR und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 134,40 EUR.

Kurz vor dem Termin haben die KSP-Rechtsanwälte die Klage zurückgenommen:

Screenshot 144193 – 260128 von AG Kempten wegen Abladung vom 30.01.26 und Klagerücknahme GS, 701–25

Die DPA trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die dpa Picture-Alliance Gesellschaft mbH kann innerhalb der Verjährungsfristen erneut klagen, abschließend abgewehrt ist die Forderung also (noch) nicht. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer neuen Klage kommen wird.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

2 Antworten

  1. Kritikauffrischung zu

    “ […] einen reduzierten Betrag zu zahlen, um die Sache unkompliziert abzuschließen.
    […] Ersparnis […], meist gar keins oder es ist teurer, als wenn man die Forderung der Gegenseite einfach anstandslos bezahlt.

    Das ist ein unweitsichtig auf Einzelfälle fokussiertes Dealer-Verhalten, welches die Gesellschaft immer mehr korrumpiert, entsolidarisiert, Reiche bevorteilt [1], die allgemeine Ungerechtigkeit und Spaltung steigert und damit systemisch auch den Unfrieden, die Kusch- und Sklavenmoral. Schritt für Schritt, Tropfen für Tropfen in den totalen Orwell-Staat.

    Siehe auch tagesaktuell neue Steigerung der Angstgesellschaft im Kommentar von 16:39 Uhr:
    Haintz.media/artikel/kommentar/wie-der-irankonflikt-zur-bewaehrungsprobe-der-us-israel-koalition-wird/#comment-3323

    [1] Ich habe nichts gegen Reiche, aber gegen unverdient / ungerecht erworbenen Reichtum! Denn das ist das Fundement für das tägliche
    „Spalte, teile und herrsche.“
    Siehe 7 Minuten zu: Wie funktioniert Geld?:
    https://monneta.org/media/monneta-fehler-im-geldsystem/

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