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KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

Ermittlungsverfahren wegen „Deutschland, erwache aus diesem bösen Traum“ eingestellt.

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Markus Haintz
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Das Amtsgericht Grimma hat das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten für den obigen Satz gegen eine Geldauflage von 300 € eingestellt.
Zusammengefasst

Ich hatte hier unter anderem argumentiert, dass die Aussage mehrdeutig ist und sich im Zweifel für den Angeklagten auf das Gedicht von Kurt Tucholsky bezog, der im letzten Absatz davon spricht, dass Deutschland schläft. Wer schläft, der kann aus „diesem bösen Traum“ erwachen.

Es bleibt dabei: Die Gerichte in Ostdeutschland sind wesentlich vernünftiger bei der Bewertung dieser Strafverfahren, welche die Justiz völlig über Gebühr belasten.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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