Ich hatte hier unter anderem argumentiert, dass die Aussage mehrdeutig ist und sich im Zweifel für den Angeklagten auf das Gedicht von Kurt Tucholsky bezog, der im letzten Absatz davon spricht, dass Deutschland schläft. Wer schläft, der kann aus „diesem bösen Traum“ erwachen.
Es bleibt dabei: Die Gerichte in Ostdeutschland sind wesentlich vernünftiger bei der Bewertung dieser Strafverfahren, welche die Justiz völlig über Gebühr belasten.
Ermittlungsverfahren wegen „Deutschland, erwache aus diesem bösen Traum“ eingestellt.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) November 10, 2025
Das Amtsgericht Grimma hat das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten für den obigen Satz gegen eine Geldauflage von 300 € eingestellt.
Ich hatte hier unter anderem argumentiert, dass… pic.twitter.com/tAxFSctFMK