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Beate Bahner in Karlsruhe am 10.12.23
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Screenshot, YouTube, Kanal: @ETVC

Einstweilige Verfügung gegen Google wegen YouTube-Sperrung von Beate Bahner

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Das Landgericht Heidelberg erlässt einstweilige Verfügung gegen Google, wegen der Sperrung des YouTube Kanals von Rechtsanwältin Beate Bahner
Zusammengefasst

Zuerst erschienen auf Haintz.Legal

Wir haben heute eine einstweilige Verfügung für unsere Kollegin Beate Bahner gegen Google erwirkt. YouTube, ein Google Unternehmen, hatte ein Video der Heidelberger Rechtsanwältin gesperrt, in dem sie (lediglich) von einem Prozess zwischen dem Passauer Arzt Dr. Roland (Ronny) Weikl gegen die bayerische Landesärztekammer berichtet hatte. Begründet wurde die Sperre mit vermeintlichen “medizinischen Fehlinformationen”, obwohl Frau Bahner nur den Prozess und dessen Ergebnis zusammengefasst hatte.

Der Beschluss ist ein weiterer Erfolg für die Meinungsfreiheit und schiebt der willkürlichen Zensur von YouTube auch in diesem Fall einen Riegel vor.

Den YouTube-Kanal von Beate Bahner finden Sie hier: https://www.youtube.com/@beatebahner6711

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Markus Haintz

Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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