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Oliver Janich (rechts) mit seiner Lebensgefährtin auf den Philippinen
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Screenshot YouTube, Kanal: Oliver Janich, 25.01.2023

Einspruch gegen den Strafbefehl von Oliver Janich

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Die Kanzlei "Haintz legal" hat Einspruch gegen den Strafbefehl des im Ausland lebenden Oliver Janich eingelegt.
Zusammengefasst

Zuerst erschienen auf Haintz.Legal

Wir haben heute gegen den Strafbefehl von Oliver Janich Einspruch beim Amtsgericht München eingelegt und hilfsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.

Der Journalist Oliver Janich wurde am 20. Januar 2023, nach über 5 Monaten in einem philippinischen Gefängnis, aus der Haft entlassen. Während seiner Haft wurde er im November 2022 vom Amtsgericht München im Strafbefehlsverfahren abgeurteilt, ohne dass er die Möglichkeit gehabt hatte, sich mit den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen richtig auseinandersetzen, geschweige denn sich dagegen verteidigen zu können. 

Nach dem öffentlich bekannt gemacht wurde, das gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl erlassen wurde, der auch rechtskräftig sein soll, hat Herr Janich sich entschlossen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, wie es zur Abschiebehaft auf den Philippinen gekommen ist und unter welchen Umständen die deutschen Strafverfolgungsbehörden den Erlass des Strafbefehls herbeigeführt haben.

Herr Janich hat uns darum gebeten, seinen Einspruch und seinen hilfsweisen Wiedereinsetzungsantrag gegen den Strafbefehl publik zu machen und wird alles daran setzen, um sich gegen die Anschuldigungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu verteidigen.

Anbei finden Sie unseren Schriftsatz zum Download.

► EINSPRUCH HERUNTERLADEN

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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