Strack-Zimmermann und Co. müssen nicht vor Gericht
Bekanntermaßen vertritt Haintz legal in einer Vielzahl von Fällen in Zivil- und Strafverfahren die Betroffenen von Massenabmahnungen durch „SO DONE“ bzw. Rechtsanwalt Alexander Brockmeier. Wir haben in diesem gerichtlichen Verfahren regelmäßig beantragt, die Anzeigenerstatter in den Strafverfahren persönlich zu laden, um Erkenntnisse zu einer vermeintlichen Ehrkränkung zu gewinnen, gerade in Fällen, bei denen es sich nicht um Formalbeleidigungen handelte. Auch in Zivilverfahren haben wir vielfach angeregt, die Kläger zu laden, damit diese vor Gericht ausführen, warum Sie der Ansicht sind, dass eine – nur in seltenen Ausnahmefällen zustehende – Geldentschädigung zugesprochen werden soll. In keinem einzigen Fall ist eine persönliche Ladung erfolgt.
Mehr noch: Die SO DONE warb sogar damit, dass letztlich niemand vor Gericht erscheinen müsse.
Verhöhnung des Rechtsstaats durch SO DONE
Das Abmahnunternehmen SO DONE warb noch Dienstag, den 26. November 2024 damit, dass in den 2 Jahren, in denen das Unternehmen aktiv ist, noch „kein einziges Opfer von Online-Hass“ vor Gericht erscheinen musste.
Am selben Tag fand eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Bochum zwischen der Haintz Rechtsanwalts-GmbH und der SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH statt. Hintergrund war eine von Haintz legal beantragte einstweilige Verfügung gegen die SO DONE legal wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen der SO DONE legal. Die gerichtliche Entscheidung müsste in Kürze vorliegen. In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht deutlich gemacht, dass das Geschäftsmodell, das auf den Webseiten der SO DONE und der SO DONE legal angepriesen wurde, rechtswidrig sein dürfte. Mehr dazu in Kürze.
Zwischenzeitlich wurde der die Justiz verhöhnende Hinweis, siehe Screenshot, von der SO DONE Webseite entfernt. Die Webseite wird seither umgebaut. Dies auch deshalb, weil die SO DONE (nicht die SO DONE legal) am 28. November 2024 eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Berliner Rechtsanwalt Imanuel Schulz abgegeben hat. Hierzu berichtete Nius. Rechtsanwalt Schulz ist gegen die SO DONE vorgegangen, Haintz legal gegen die SO DONE legal. Dies zur Erläuterung, da das Firmenkonstrukt „SO DONE“ durchaus verwirrend ist, was wohl auch so gewollt ist.
Screenshot sodone.de mittels web.archive.org, snapshot mit Stand 23.11.2024, Hervorhebung durch die Redaktion.
Einige Tage später wurde der Hinweis auf der Webseite entfernt.
Screenshot sodone.de mittels web.archive.org, snapshot mit Stand 29.11.2024.
Doppelstandard: Amtsgericht Rheine lädt mich persönlich
Selten treten Doppelstandards in der Justiz so offenkundig zutage wie kürzlich am Amtsgericht Rheine. Auch um die Maßstäbe des Amtsgerichts Rheine zu testen, habe ich vor einiger Zeit eine zivilrechtliche Unterlassungsklage in einem Fall eingereicht, in dem ich mittels einer Formalbeleidigung beleidigt wurde.
Ich wollte in diesem Verfahren auch herausfinden, ob in Rheine gleiches Recht für alle gilt. Dem war zunächst nicht so. Das Amtsgericht teilte mir mit, dass es für mich örtlich nicht zuständig sei, für Strack-Zimmermann aber schon. Dies war bemerkenswert, da weder ich noch Strack-Zimmermann einen Wohnsitz im Gerichtsbezirk des Amtsgericht Rheine haben. Das Gericht versuchte sich zunächst damit herauszureden, dass die SO DONE (legal) in Rheine ansässig ist und dass dadurch ein Gerichtsstand begründet wird. Das ist bemerkenswert, da mir neu war, dass der Gerichtsstand des Anwalts oder eines Abmahnportals einen zivilrechtlichen Gerichtsstand einer Partei begründen kann. Natürlich ist dem nicht so.
Der Gerichtsstand für Strack-Zimmermann kann rechtlich nur mit dem sogenannten fliegenden Gerichtsstand begründet werden, was insoweit auch vertretbar ist, da es sich um Rechtsverstöße im Internet handelt, die überall abgerufen werden und sich überall auswirken können. Warum dieser Gerichtsstand dann aber für Strack-Zimmermann gelten sollte und für mich nicht, dafür hatte das Gericht keine Argumente, ganz einfach deshalb, weil es hierfür keine gibt.
Nach etwas juristischer Überzeugungsarbeit konnten wir dem Amtsgericht Rheine dann vermitteln, dass eine Zuständigkeit in meinem Fall ebenso besteht wie in den Fällen von Strack-Zimmermann und anderen. Das Amtsgericht Rheine verhandelt den Fall nunmehr.
Kürzlich wurde eine mündliche Verhandlung anberaumt. Das Gericht hat mich allen Ernstes persönlich geladen. Eine solche Ladung ist in einem zivilrechtlichen Verfahren aufgrund einer Formalbeleidigung nicht angezeigt, aber darum soll es jetzt gar nicht gehen. Viel spannender ist, dass SO DONE rotzfrech auf ihrer Website damit geworben hat, dass bislang kein einziger SO DONE-Kunde vor Gericht erscheinen musste. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Information zutrifft. Umso bemerkenswerter ist es daher, dass dasselbe Gericht mich nun in einem Zivilverfahren persönlich geladen hat. Offenbar gelten für mich andere Regeln als für die Kunden von SO DONE.
Ladung des Amtsgerichts Rheine in Sachen Markus Haintz gegen ******
Ich habe das Gericht heute mit dem nachfolgenden Schriftsatz darauf hingewiesen, dass derartige Doppelstandards doch etwas merkwürdig sind, und um Stellungnahme des Gerichts gebeten. Ich bin sehr gespannt, wie das Gericht antwortet.
Aus reiner Höflichkeit habe ich davon abgesehen, den Namen des Richters/der Richterin öffentlich zu machen, wenngleich ich das natürlich dürfte.
2 Antworten
Dier Höflichkeit, den Namen des Richters/der Richterin nicht öffentlich zu machen, obwohl rechtlich scheinbar in Ordnung, halte ich hier für unpassend.
Ich freue mich, dass Markus so konsequent da juristisch vorgeht. Es laufen schon unglaubliche Dinge ab.
Im Nachhinein bedauere ich, dass ich nicht auch Jurist geworden bin. Inzwischen habe ich Gefallen daran gefunden.