Markus Haintz, @Haintz_MediaLaw auf 𝕏, am 05.09.2025.
Die Staatsanwaltschaft hat Teile meiner Presseanfrage zur Verhaftung des Pianisten Arne Schmitt beantwortet, Richter am Amtsgericht Moritz Lehmann, stellvertretender Sprecher der Berliner Strafgerichte, hat eine Antwort verweigert.
Als Nachweis der Pressetätigkeit möchten die Berliner Strafgerichte nur den bundeseinheitlichen Presseausweis akzeptieren oder einen anderweitigen Nachweis der Pressetätigkeit. Diesen Nachweis habe ich natürlich erbracht, indem ich die Webseite der HAINTZmedia GmbH verlinkt habe.
Anbei die Antwort der Staatsanwaltschaft:
„Sehr geehrter Herr Haintz,
nach den Presserichtlinien der Justiz obliegt es der Pressestelle der Strafgerichte, zu laufenden Gerichtsverfahren Auskunft zu erteilen. Hinsichtlich der Fragen 1.-3. muss ich Sie daher bitten, sich dorthin zu wenden.
Zu Ihren Fragen zu dem Ermittlungsverfahren:
4. Tätlicher Angriff, Vortäuschen einer Straftat, falsche Verdächtigung.
5. Schöffen nicht, aber der ebenfalls attackierte Justizwachtmeister.
6. fluchtanreizbietende Straferwartung und leicht lösbare Wohnverhältnisse. Der Vergleich zu dem gerichtsanhängigen Verfahren geht insofern fehl, als dort zum einen eine niedrige Straferwartung bestand, zum anderen der Beschuldigte selbst Berufungsführer ist, der im Falle des Nichterscheinens mit einem Verwerfen seiner Berufung rechnen müsste und somit also eine andere Interessenslage am Erscheinen hat.
7. Gefahr unlauteren Einwirkens auf Beweismittel.“
Pressestelle der Berliner Strafgerichte verweigert Auskunft rechtswidrig

Anmerkung: Gelbe Hervorhebung im Screenshot des E-Mail-Verkehrs mit der Pressestelle der Berliner Strafgerichte durch den Verfasser.
Zusammenfassung der Presseanfrage

[Verlinkung des nachfolgenden (https://x.com/Haintz_MediaLaw/status/1963342654097293784) Videos]