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Krim-Brücke
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Angriffsplanungen auf Krimbrücke – Generalbundesanwalt lehnt Ermittlungen gegen Taurus-Offiziere ab

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SO DONE legal mahnt ab, nicht nur für Habeck und Strack-Zimmermann
Eskalation Nahost (Symbolbild)
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Im Nachgang des sog. Taurus-Leak, bei dem vier hochrangige Bundeswehroffiziere, darunter die Generäle Gerhartz und Graefe darüber sprachen, wie man die Krim-Brücke mittels Taurus-Marschflugkörpern aus deutscher Produktion angreifen und zerstören könnte, wurden eine Vielzahl von Strafanzeigen wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen § 13 des Völkerstrafgesetzbuches ("Verbrechen der Aggression") erstattet. HAINTZ.media liegt nun - soweit ersichtlich - die erste Ablehnung der Einleitung von Ermittlungen des Generalbundesanwalts vor.
Zusammengefasst

Zwar ermittelt der Generalbundesanwalt nach wie vor in Sachen des #TaurusLeaks, allerdings gegen “unbekannt” und “lediglich” aufgrund der Abhöraktionen, nicht aufgrund des Inhalts des Gesprächs.

Ermittlungsverfahren abgelehnt

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die vier Bundeswehroffiziere wurde mit Verfügung vom 26. April 2024, welche uns exklusiv vorliegt, mangels Anfangsverdachts abgelehnt.

Schreiben des Generalbundesanwalts vom 26. April 2024, Seite 1

Begründung des Generalbundesanwalts

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass es an einem Bezug zu einem Angriffskrieg fehle, da die Ukraine sich gegen einen russischen Angriffskrieg im Rahmen ihres Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 der UN-Charta verteidige. Anderen Staaten, als auch Deutschland, ist es nach Ansicht des Generalbundesanwalts erlaubt, die Ukraine hierbei zu unterstützen, dies gelte auch für die im Jahr 2014 von Russland völkerrechtswidrig annektierte Krim.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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