Zwar ermittelt der Generalbundesanwalt nach wie vor in Sachen des #TaurusLeaks, allerdings gegen “unbekannt” und “lediglich” aufgrund der Abhöraktionen, nicht aufgrund des Inhalts des Gesprächs.
Ermittlungsverfahren abgelehnt
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die vier Bundeswehroffiziere wurde mit Verfügung vom 26. April 2024, welche uns exklusiv vorliegt, mangels Anfangsverdachts abgelehnt.
Schreiben des Generalbundesanwalts vom 26. April 2024, Seite 1
Begründung des Generalbundesanwalts
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass es an einem Bezug zu einem Angriffskrieg fehle, da die Ukraine sich gegen einen russischen Angriffskrieg im Rahmen ihres Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 der UN-Charta verteidige. Anderen Staaten, als auch Deutschland, ist es nach Ansicht des Generalbundesanwalts erlaubt, die Ukraine hierbei zu unterstützen, dies gelte auch für die im Jahr 2014 von Russland völkerrechtswidrig annektierte Krim.
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