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Kritik an ORF: Gefärbte Berichterstattung zu RKI-Protokollen – Pressekonferenz in Wien

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Nachdem MULTIPOLAR gerichtlich die Veröffentlichung der #RKIProtokolle erwirkt hat, beschäftigen sich zunehmend deutschsprachige Medien mit der Thematik. Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk Österreichs (ORF) greift sie auf. Man kann bzgl. des entsprechenden Beitrags allerdings kaum von objektiver Berichterstattung, sondern vielmehr von tendenziösem Journalismus sprechen. Dadurch veranlasst hat das überparteiliche Netzwerk EMUs eine Beschwerde bei der KommAustria eingereicht.
Zusammengefasst

Die ehemalige ORF-Mitarbeiterin Sabine Spögler-Dinse eröffnet die Pressekonferenz des RTV Privatfernsehens am 07. Mai 2024. Sie musste den Sender verlassen, weil sie sich während der sog. Pandemie nicht der mRNA Injektion unterziehen wollte. Die Arbeitsbedingungen waren vorher bereits geprägt von der willkürlichen Durchführung staatlicher Vorgaben. „Es war […] so, dass, wenn man [die widersprüchliche Umsetzung der Maßnahmen durch den Sender] hinterfragt hat, […] man dann relativ schnell […] als Querdenker gegolten hat.“ Sie hatte 25 Jahre für den Sender gearbeitet.

„Ich durfte […] dann bis Herbst 2021 arbeiten, war […] geduldet. Dann, als der ORF defakto eine Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt hat, musste ich gehen.“

Sabine Spögler-Dinse YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 7:18)

Bernhard Costa, Beschwerdeführer und Sprecher der EMUs erklärt, beim Aufploppen der RKI-Files sei eine leise Hoffnung aufgekommen, das Thema wäre endlich bei den Mainstreammedien angekommen. Der Wind, der durch die deutsche Medienlandschaft gegangen sei, habe vor den Toren des ORF Halt gemacht. Er misbilligt dessen Berichterstattung zu dem Thema.

„Beim ORF hat man eine Sondersendung gemacht, die so anmoderiert wurde von Armin Wolf. ‚Ein rechtes Onlinemagazin hat gerichtlich die Veröffentlichung dieser Protokolle erzwungen. Es jubeln sogar Querdenker, aber zu Unrecht, denn das sagt die Regierung und das RKI.‘“

Bernhard Costa YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 15:23)

Er wünsche sich einen „starken, unabhängigen ORF“, derzeit verhindere dieser allerdings eine faire Aufarbeitung der letzten Jahre. Bernhard Costa sieht diese „latente, einseitige Beichterstattung“ als eine echte Gefahr für die Gesellschaft, weil sie eine „unrühmliche Rolle bei der Vertuschung des mutmaßlich größten medizinischen Skandals in der Geschichte der Menschheit“ spiele. Er hebt die „Verharmlosung“ und „Verniedlichung“ der Schlagzeilen zu den Myokarditisfällen von Impfgeschädigten hervor, „die dadurch weiterhin in die Nadel getrieben wurden.“ Die Beschwerde ist seines Erachtens ein Beitrag zur Aufklärung, den er leisten wolle, da die breite Bevölkerung den Systemmedien vertrauen würde.

Die Popularbeschwerde wird von Rechtsanwalt Alexander Todor-Kostic geführt. In seinem Rückblick auf die Corona-Zeit erinnert er an die Diffamierungen durch Politiker und Medienvertreter, bei denen er selbst und andere prominente Experten diskreditiert wurden, trotz der Bereitschaft, sich öffentlich einem sachlichen Diskurs zu stellen.

„Das ging dann sogar so weit, dass wir im Jahr 2020 […] gar nicht mehr die Möglichkeit hatten, unsere Meinung über die Medien zu transportieren. Das war ausgeschaltet. Es gab eine Einheitsmeinung. Es gab gleichgeschaltete Medien. […] Das war für mich eigentlich der Tiefpunkt der Demokratie.“

Alexander Todor-Kostic YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 33:55)

Alexander Todor-Kostic unterstreicht seine Rolle als Verfechter der Grundrechte und des Grundrechtsschutzes. Er betont, dass er sich in einer unpassenden gesellschaftlichen Umgebung wiederfand. Selbst die Schaltung einer kostenpflichtigen Anzeige zu kritischer Expertise wurde teilweise verhindert. Einige Medien haben es abgelehnt, diese zu veröffentlichen.
Anstelle einer Einladung zu einem sachlichen Dialog habe es als Reaktion auf die Inserate Diffamierungen prominenter Medienpersönlichkeiten durch Journalisten wie Armin Wolf vom ORF gegeben. Diese sahen sich erneut Anschuldigungen ausgesetzt. Sie wurden als „Corona-Leugner“ tituliert und beschuldigt, an einer vermeintlichen Fake-News-Kampagne maßgeblich beteiligt gewesen zu seien.

„Was haben wir in diesem Inserat behauptet? […] Wir haben infrage gestellt, ob die Maskenpflicht in der Art, wie sie angeordnet wurde, nicht mehr schadet als nützt. Wir haben die PCR-Tests angezweifelt und wir haben uns gegen eine Zwangsimpfung [gewehrt] und wir haben vor den Kollateralschäden gewarnt.“

Alexander Todor-Kostic YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 36:17)

Alexander Todor-Kostic erklärt, dass eine frühere Unterlassungsklage gegen persönliche Herabsetzungen durch Armin Wolf nicht erfolgreich war. Jetzt, im Zusammenhang mit den RKI-Dateien, sieht man sich erneut mit Wolf konfrontiert, der weiterhin gegen die Kritiker hetzt, statt sich journalistisch mit dem Inhalt auseinanderzusetzen, obwohl die Protokolle eine kritische Haltung möglicherweise bestätigen. Dieses Vorgehen möchte der Rechtsanwalt nicht so stehen lassen und auch wenn es schwierig sei, dem politischen Narrativ zu widersprechen, wolle er versuchen, dagegen vorzugehen.

„Jetzt geht es nicht um irgendeine Lapalie oder um irgendein Nebendetail, um einen Vorwurf gegen den ORF, dass er irgendwo das Objektivitätsgebot verletzt hat, sondern jetzt geht es darum, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Lage ist, einen derartigen Skandal aufzuklären […] oder ob er weiterhin [in dem] politischen Narrativ“ verhaftet bleibt.

Alexander Todor-Kostic YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 39:03)

Der deutsche Wissenschaftler und Arzt Andreas Sönnichsen zeigt sich beeindruckt darüber, was durch die RKI-Protokolle ans Licht gekommen ist.
Er erinnert sich an den März 2020, als man vom „Deutschen Netzwerk für evidenzbasierte Medizin“ unter seiner Federführung eine erste Stellungnahme mit der Überschrift „Wo ist die Evidenz“ herausgegeben hatte. Die gleichen Fragen seien auch vom RKI gestellt worden, wie sich durch die Einsichtnahme in die Protokolle gezeigt hat. Zumindest in deren untersten Etagen sei damit „hervorragende wissenschaftliche Arbeit geleistet“ worden.

„Der Fisch stinkt ja bekanntlich vom Kopfe her. Es wurde sozusagen von der RKI-Führung und dem politischen Establishment, dass das RKI sozusagen bevormundet, ignoriert, beziehungsweise genau das Gegenteil von dem gemacht, was eigentlich die unteren Abteilungen im RKI gesagt haben.“

Andreas Sönnichsen YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 53:08)

Er stellt fest, dass alle kritischen Annahmen dem RKI und damit auch der Politik bekannt waren, was er anhand von Beispielen aus den ungeschwärzten Abschnitten der RKI-Protokolle darlegt. Ebenso habe man die Leute lieber angelogen, als dieses Wissen transparent zu machen.
Die Beispiele erstrecken sich von der nicht nachgewiesenen Sinnhaftigkeit des angeordneten Mund-Nasen-Schutzes über Inzidenzen, die entsprechende Risikobewertungen nicht annähernd zuließen bis hin zu dem klaren Abraten von Testungen „asymptomatischer Personen“.
Bezüglich des zukünftigen Umgangs mit der „Maskenfrage“ sind die Protokolle geschwärzt. Insgesamt machen diese Schwärzungen einen Anteil von 30% aus. Die Begründungen seien „fadenscheinig“, so Sönnichsen. Dennoch wurden hohe Fallzahlen durch Massentests herbeigeführt, obwohl das „RKI […] empfohlen [hat] die Testanzahl zu reduzieren“.
Auch die Aussagen zur Hospitalisierung bestätigen die Thesen der Kritiker, dass es nie eine zu hohe Auslastung gegeben hat. Tatsächlich war die Auslastung durch die Influenza in 2018 deutlich höher. Sönnichsen zeigt hierzu eine Analyse, die auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden ist und zu folgender Schlussfolgerung kommt:

Die Mitglieder des Beirats betonten, dass die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat.“ 

Bundesministerium für Gesundheit, 30. April 2021

Beispiele aus den RKI-Protokollen zu oben genannten Thesen:

Screenshot YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 0:53:57)

Screenshot YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 0:57:33)

Screenshot YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 1:00:43)

Screenshot YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 1:08:58)

Zu den Impfungen liegen noch relativ wenige Informationen vor, da die Protokolle bisher nur bis April 2021 freigegeben worden sind. Selbst bis zu diesem Zeitpunkt äußerte sich das RKI bereits wie folgt zu den vorliegenden Daten:

Screenshot YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 1:06:16)

Zudem war bereits am 30. Dezember 2020 klar, dass „die Impfung nicht vor Übertragung schützt“ und die „Ausbildung weiterer Varianten“ durch die Impfung begünstigt werde. Eine Evidenz war bis Januar 2021 nicht gegeben.

Rechtsanwalt Markus Haintz bestätigt ebenfalls die gute Arbeit des RKI. Er sieht jedoch das Hauptproblem im politischen Einfluss, da das RKI eine Bundesbehörde sei, die wiederum dem Bundesgesundheitsminister unterstehe.

„Warum hier kein Interesse daran ist, das aufzuklären, ist ganz klar, weil alle mitgemacht haben, und zwar in den Medien, in der Politik, in der Justiz, in der Wirtschaft – es haben so viele bei dieser Coronamaßnahmenkrise, die fäschlicherweise als Coronapandemie bezeichnet wird, mitgemacht, dass es unheimlich schwer ist, hier eine Aufklärung zu erwarten.“

Markus Haintz YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 1:10:30)

Die Aufklärung darf, so Markus Haintz, nicht den Verantwortlichen überlassen werden. Er sieht eine Lösung darin, Vorkehrungen zu treffen, damit sich Vergleichbares nicht wiederholen kann. Er äußert diesbezüglich allerdings Bedenken, welche er anhand eines Falls vorm Verwaltungsgericht München begründet. Dort wurde sinngemäß argumentiert, dass eben diese Wiederholungsgefahr auszuschließen ist.

„Das fand ich bemerkenswert, dass jetzt die Gerichte wieder sagen […], das, was da von 2020-2022 passiert ist […] Das kann ja so nicht mehr vorkommen. Natürlich kann das wieder so vorkommen. Die werden bei der nächsten sog. Pandemie vielleicht die Nuancen anpassen, aber sie werden natürlich wieder genauso versuchen, Freiheitsrechte zu beschränken, wo es nur geht.”

Markus Haintz YouTube RTV Privatfernsehen (Minute 1:12:20)

Die zuständigen Stellen, durch welche gravierende Freiheitseinschränkungen beschlossen und durchgesetzt wurden, gaben weder hinreichende Begründungen an, noch erfolgten Verhältnismäßigkeitsprüfungen, weshalb sich die Ereignisse jederzeit wiederholen können, so der Anwalt für Medienrecht.

Daher unterstreicht Markus Haintz die Wichtigkeit, dass die Zivilgesellschaft endlich laut wird und auch die freien Medien, die in dieser Hinsicht viel investieren, unterstützt.
Die Pressekonferenz endete mit der Übergabe einer Spende für die Arbeit von Multipolar, durch dessen Beharrlichkeit die #RKIProtokolle nach zwei Jahren veröffentlicht wurden.
Der Teil der Dokumente, der sich ab 2021 expliziter auf die „Impfung“ bezieht, steht noch aus.
Auch daran arbeiten Vertreter der freien Medien, diese der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können.

Die ganze Pressekonferenz können Sie hier sehen:



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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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