Die zuständige Ermittlungsrichterin hat entschieden, dass keine Zuständigkeit der spanischen Gerichte besteht. Das Verfahren (Az. DPA 1365/2025) wird daher nicht in Spanien weitergeführt, sondern vollständig an die zuständige Staatsanwaltschaft in Deutschland (Staatsanwaltschaft Itzehoe, Az. 318 UJs 539 02/25) abgegeben.
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Fall einen deutlichen Schwerpunkt in Deutschland aufweist. Insbesondere sollen die maßgeblichen Handlungen überwiegend dort erfolgt sein, die Inhalte deutschsprachig sein, die Zeugen in Deutschland ansässig sein und auch die möglichen Auswirkungen – etwa auf Reputation und Öffentlichkeit – primär Deutschland betreffen.
Die Entscheidung ist derzeit noch nicht rechtskräftig; es besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.


2 Antworten
Herr Haintz,
wenn Sie mein vom Mund abgespartes Spendengeld nicht verjuxen und mehr Reichweite bekommen wollen, dann dürfen Sie im degenerierten Restvolk der Germanen den ehemals weltweit bewunderten Fleiß nicht mehr als selbstverständlich voraussetzen.
D. h. Sie schaden sich selbst, wenn Sie glauben, die Mehrheit der Leser würde sich die Frage
selbstständig mit https://haintz.media/?s=Fernandes beantworten.
Die systematisch verblödete und degenierte Masse gugelt, sieht dann viel schneller und einfacher den Kern um den’s geht und bleibt dann bei Google-News oder Focus oder einem anderen Gehirnwasch-Medium kleben.
Und an einem anderen Spendengeld-Konto.
„Die Anschuldigungen von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen eröffnen der Politik die Chance, längst geplante Maßnahmen wie die #Klarnamenpflicht im Internet voranzutreiben.“ RA Dr. iur. h.c. Gerhard Strate.
Klicken Sie mal auf
https://haintz.media/tag/collien-fernandes/
Glauben Sie nicht auch, dass das bei mindestens 80 Prozent der monetär relevanten Zielgruppe ein ganz großes
auslöst?