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Ein Budapester Stadtgericht hat am Mittwoch, 4. Februar 2026, den 25-jährigen Deutschen Simeon T., der sich als non-binär bezeichnet und den Namen Maja T. führt, zu einer »Freiheitsstrafe von acht Jahren« verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen Beteiligung an schwerer Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von bis zu 24 Jahren gefordert.
Die Angriffe in Budapest im Februar 2023
Zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 kam es in Budapest an fünf verschiedenen Orten zu Angriffen auf Personen, die die Täter für Teilnehmer am jährlichen „Tag der Ehre“ hielten, einer Veranstaltung, an der auch sogenannte Rechtsextremisten teilnehmen. Rund 20 Personen gingen mit Hämmern, Eisenstangen und Pfefferspray vor. Neun Menschen wurden verletzt, darunter ein Opfer mit Schädelbruch. Die Angriffe waren organisiert, dauerten jeweils etwa 30 Sekunden und endeten mit sofortiger Flucht.

Die ungarischen Ermittler und das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) ordneten die Taten der sogenannten „Hammerbande“ zu, einer linksextremen Gruppe, der auch T. zugerechnet wird.
Festnahme, Auslieferung und Prozessverlauf
»T. wurde im Dezember 2023« in Berlin festgenommen. Im Juni 2024 erfolgte die Auslieferung nach Ungarn. Das Bundesverfassungsgericht erließ kurz darauf eine einstweilige Anordnung, wonach die Auslieferung rechtswidrig gewesen sei, da die Haftbedingungen für eine non-binäre Person nicht ausreichend geprüft worden seien. Zu diesem Zeitpunkt befand sich T. bereits in ungarischem Gewahrsam.
Der Prozess begann im Februar 2025. Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf eine Indizienkette, unter anderem auf Aufnahmen von Überwachungskameras in Tatortnähe. Direkte Beweise wie DNA-Spuren oder Zeugenaussagen, die T. unmittelbar belasten, lagen nach Angaben der Verteidigung nicht vor. T. lehnte ein Geständnis und auch ein angebotenes Strafmaß von 14 Jahren ab.
Haftbedingungen und Beschwerden
Maja T. berichtete in Briefen und über ihre Familie von durchgehender Videoüberwachung, eingeschränktem Hofgang (eine Stunde allein), häufigen Leibesvisitationen, Ungeziefer und schlechter Verpflegung. Ungarn begründete die Isolation unter anderem mit dem Schutz vor möglichen Übergriffen durch andere Häftlinge aufgrund der non-binären Identität. Die ehemalige EU-Parlamentarierin Carola Rackete bezeichnete diese Begründung als „nicht glaubwürdig“.
Politikerinnen und Politiker von Linken, Grünen und SPD forderten eine Rücküberstellung nach Deutschland. Auch die ehemalige Bundestagsvizepräsidentin »Katrin Göring-Eckardt« sowie der Europaabgeordnete »Daniel Freund« setzten sich dafür ein. HAINTZ.media hatte darüber bereits berichtet.

Neues Urteil, BKA warnt vor weiterer Gewalt
Das Budapester Urteil ist das nächste rechtskräftige im „Budapest-Komplex“. »Hanna S.« erhielt fünf Jahre, »Tobias E.« drei Jahre. »Lina E.« als Mitgründerin verbüßt seit 2023 fünf Jahre und drei Monate. Das »BKA warnte« in einem internen Schreiben inzwischen vor möglichen Ausschreitungen infolge des nun ergangenen Urteils.
2 Antworten
Kriminellfaschistische Vereinigung inkl diverser Mordversuche an zufällig ausgewählten, völlig unschuldigen MENSCHEN: 10 JAHRE ZU WENIG!!!
Lasst den Kerl ruhig in Ungarn im Knast, soll er dort 8 Jahre nachdenken über sein Menschen verachtentes Weltbild. Er wird gute Freunde in Ungarn finden.