„Ich muss gestehen: Ich hätte zuvor nicht geglaubt, dass in unserem gewaltengegliederten System ein solcher Vorgang möglich ist. Ein Minister, der offensichtlich eigenständig – gewissermaßen par ordre du mufti – die wissenschaftliche Grundlage für Grundrechtseinschränkungen beschließt, war vorher nicht in meiner Vorstellungswelt. In diesem vom Minister beeinflussten Szenario bewegten sich die Bundestagsabgeordneten, als sie über die allgemeine Impfpflicht zu entscheiden hatten. Wer gutgläubig darauf vertraut hatte, dass die Gefahreneinschätzung des RKI auf Fachlichkeit beruhte, konnte annehmen, dass eine allgemeine Impfpflicht notwendig sei.“
Wolfgang Kubicki, „Zur Auswertung der RKI-Files“
Sehr geehrter Herr Kollege Kubicki,
die obige Äußerung ist für einen zugelassenen Rechtsanwalt ziemlich naiv. Es fällt mir schwer zu glauben, dass Sie und viele Ihrer Kollegen im Bundestag der Ansicht waren, dass eine Weisungsbefugnis schon nicht missbraucht werden wird.
Das RKI ist eine weisungsabhängige Bundesoberbehörde unter der Aufsicht des Gesundheitsministeriums. Die Gesundheitsminister Spahn und Lauterbach konnten gegenüber dem RKI Weisungen erteilen, genau so wie es Justizminister gegenüber den politischen abhängigen Staatsanwaltschaften tun können. Sie sollten das wissen. Es wäre auch hier naiv zu glauben, dass derartige Weisungen, ob direkt oder indirekt, nicht vorkommen.
Im Übrigen habe ich Ihnen und Ihren Kollegen im Bundestag bereits in meinem offenen Brief vom 01. Mai 2020 viele Fragen gestellt, die Sie sich damals auch hätten stellen sollen. Bezüglich des RKI habe ich damals schon ausgeführt, dass die Bundesregierung deren [politische] Meinung über das RKI verbreitet, da eben diese Weisungsgebundenheit zumindest für Juristen offenkundig war und ist.
„Ich bin Rechtsanwalt, kein Mediziner oder Virologe, trotzdem kann auch ich Statistiken und Zahlen lesen und mir zu medizinischen Themen eine Meinung bilden. Insbesondere dann, wenn die öffentliche Meinung in den Leitmedien bzw. die über das Robert Koch Institut verbreitete Meinung der Bundesregierung von einigen wenigen Experten vorgegeben wird.“
Offener Brief vom 01. Mai 2020
Der Lügner Karl Lauterbach
Es ist auch nicht neu, dass es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. Beispielsweise ist sein Tweet von der vermeintlich „nebenwirkungsfreien Impfung“ noch immer online. Er verbreitet diese Lüge, den vermeintlich „missglückten Tweet“, also weiterhin. Auch das können Sie als Rechtsanwalt sicherlich juristisch einordnen.
Das Landgericht Ellwangen hat aufgrund meiner Klage gegenüber Karl Lauterbach geurteilt, dass Politiker im Wahlkampf „überspitzte“ Unwahrheiten verbreiten dürfen. Das mag juristisch nachvollziehbar sein. Dass Lauterbach als Arzt aber derartiges behauptet und die Behauptung auch aufrechterhält, lässt tief blicken.
„Äußerungen im Wahlkampf stehen in besonderem Maß unter dem Vorzeichen, für den eigenen politischen Standort zu werben und diesen deshalb gegenüber dem des politischen Gegners möglichst wirkungsvoll zur Geltung zu bringen. Hiervon diktierte polemische Überzeichnungen und vereinfachende Verkürzungen in der Kritik am „anderen Lager“ sind um der Gewährleistung willen, die Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG für die wirksame Darstellung der eigenen Meinung auch und gerade im politischen Meinungskampf zuerkennt, von dem Kritisierten grundsätzlich auch auf die Gefahr hinzunehmen, dass die Empfänger den Stellenwert solcher Polemik falsch einschätzen (BVerfG, NJW 1983, 1415; BGH, Beschluss vom 15. November 1983, VI ZR 251/82, Rn. 17, juris).“
Landgericht Ellwangen, Urteil vom 19.10.2022, Aktenzeichen 1 O 49/22
Das diesbezügliche Urteil, gegen das ich aus taktischen Gründen nicht in Berufung gegangen bin, ist rechtskräftig.
Die Stuttgarter Zeitung hat das obige Urteil geradezu bejubelt. Mir war natürlich vorher klar, dass dieser Fall nicht zu gewinnen ist. Ich habe Karl Lauterbach dennoch verklagt, um historisch zu dokumentieren, dass ein Arzt als Gesundheitsminister eine sog. Impfung mit erheblichen Nebenwirkungen vorsätzlich und wahrheitswidrig als vermeintlich „nebenwirkungsfrei“ im politischen Meinungskampf anpreisen darf.
Freiheit und die FDP?
Ihre Partei schickt regelmäßig Sie vor, so scheint es, um ein wenig so zu tun, als würde sich die FDP für Freiheit und Grundrechte interessieren. Die Politik der letzten Jahren zeigt leider etwas Anderes. Für Ihr Abstimmungsverhalten gilt zumindest teilweise dasselbe.
Immerhin, Sie haben gegen die verfassungswidrige Impfpflicht gestimmt. Möglicherweise aus Überzeugung, vielleicht aus politischem Kalkül oder auch auf Grund unserer juristischer Hinweise auf die insoweit eindeutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz von 2006 und die offenkundige Verfassungswidrigkeit einer solchen Impfpflicht.
Ich werde Ihrer inhaltlichen ordentlichen Stellungnahme nicht zujubeln, so wie es viele tun. Ich nehme diese lediglich wohlwollend zur Kenntnis. Es handelt sich m. E. um einen Versuch, innerhalb des „erlaubten Debattenraums“ eine Art Aufarbeitung zu betreiben, welche die wirklich relevanten Fragen nicht aufwerfen wird.
Sie tragen dennoch mehr zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen-Krise bei, als die meisten Politiker der, ich bin mal höflich, etablierten Parteien. Zu dieser Krise wäre es aber nicht gekommen, hätten sie von Anfang an die berechtigten Warnungen ernst genommen.
Auch hier darf ich nochmals an meinen Brief erinnern, den ich auch an Sie geschickt habe. Leider ohne eine Antwort zu erhalten.
„Konnte man die Maßnahmen zu Beginn des sogenannten Lockdowns noch ansatzweise nachvollziehen, so sind diese heute aufgrund der vorliegenden Zahlen schlichtweg unverhältnismäßig, grob verfassungswidrig und richten einen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Schaden in unserem Land an, dessen Folgen dramatisch und langanhaltend sein werden.“
Offener Brief vom 01. Mai 2020
Zuletzt möchte ich Sie an eine Rede Ihres leider viel zu früh verstorbenen Parteikollegen Guido Westerwelle vom 13. Mai 2011 erinnern. Die FDP muss sich fragen, wann sie vom Weg der Freiheit abgekommen ist.
Ich gehe nicht davon aus, dass ich eine öffentliche Antwort auf diesen Beitrag erhalte. Aber ich bin mir sicher, Sie werden ihn zur Kenntnis nehmen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Markus Haintz
Rechtsanwalt
6 Antworten
Ich bin bzgl dieses Briefes zu 100% bei Ihnen Hr. Haintz. Vielen Dank dafür. Herzlichen Dank auch für Ihre Aufklärungsarbeit und fundierte C Maßnahmenkritik seit 2020. Bitter nötig und ich denke auch, effektiv. Ohne C Maßnahmenkritiker wie Sie wäre alles noch schlimmer gekommen u wir würden auch heute noch mehr Demokratieabbau u fehlende Rechtsstaatlichkeit erleben.
DANKE.
Danke.
Sie haben den Finger in die Wunde vieler Bürger gelegt, die leichtgläubig-naiv Narrativen folgen und damit – wie Westerwelle anmerkte – das demokatisch-freiheitliche Zusammenleben gefährden. Darunter sind leider auch die gebildeten Akademiker zu finden. Das war vor 100 Jahren so und läuft im 21. Jhd in den modernen aber maroden Staatswesen wieder ab. Herzlichen Dank!
Strategisch gedacht, ist die Auseinandersetzung von Kubicki, mit dem Inhalt der RKI Leaks ein weiterer Anstoß in Richtung möglicher Aufarbeitung. Letztlich muss ich das auch so anerkennen. Ihre sachliche Kritik ist gut und richtig . Sollte Kubicki nun das Zünglein an der Waage sein um die gesamten Bemühungen erfolgreich zu betreiben, so sehe ich ihm alles nach. Wobei der Vertrauensschaden in Institutionen und Politik ,sowie stigmatisierter Bevölkerungsgruppe abzeichnet, nicht zu reparieren sein dürfte. Danke das Sie für uns kämpfen
Ja, super, Sie entlarven die das „sinkende Schiff verlassenden Ratten“, um die Redewnendung zu bemühen. Wenn all die Querdenkenden und sogenannten Verschwörungstheoretiker das erkannt haben, er als Anwalt nicht: Dann schlage ich vor, auch er tritt zurück wegen Unfähigkeit sowohl als Parlamentarier als auch als Anwalt. Zu welchem Zeitpunkt hat er diese gequälten Menschen denn vertreten?!
Herr Haintz,
ich schieße mich dem Dank für Ihre Öffentlichkeitsarbeit an; deshalb der (vorerst nur) einstellige Dauerauftrag, den ich für Sie seit 01.08.24 eingerichtet habe.
[em]“Leider ohne eine Antwort zu erhalten.“[/em] und Ihr vorletzter Satz sind eine von vielen Bestätigungen zu Prof. Dr. Rainer Mausfeld:
[em]“70 % der Bevölkerung – nämlich die unteren 70 % auf der Einkommens- und Besitzskala – haben überhaupt keinen Einfluss auf politische Entscheidungen. Ja, es ist doch kein Wunder, dass die Bevölkerung in Apathie und Lethargie versinkt […]“[/em]
AfD und BSW sind der Beweis, daß Ihre auf den oberen Rängen geblockte Demaskierungs- und Mutmacharbeit nicht völlig für die Katz und die Füße ist. Mobilisierung ist möglich.
Ich habe keine Paranoia und keinen Bedarf für Wichtigtuerei, kann aber den folgenden Wunsch bzw. das Angebot trotzdem nicht ausreichend nachvollziehbar begründen bzw. beweisen (auch Ziffern auf einem Kontoauszug können Schall und Rauch sein!).
Darf ich mir bitte von Ihrem Kanzlei-Team zweimal pro Jahr [strong][em]telefonisch[/em][/strong] bestätigen lassen, dass mein Geld vollständig bei Ihnen ankam? Diese Beruhigungen wären mir jeweils zusätzliche Spenden als Aufwandsentschädigungen wert. Ich beziehe eine sehr kleine Rente und spare mir jeden Euro im wahrsten Sinne des Wortes vom Mund ab. Per E-Mail bin ich _ nicht _ erreichbar.