Das seit 2017 in Deutschland geltende „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ soll laut Bundesverfassungsgericht bis Ende Juni 2024 nachgebessert werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bemängelt, dass das Gesetz keine Ausnahmen zulässt und betont die Notwendigkeit einer individuellen Entscheidung, um die Rechte der betroffenen Ehepartner zu wahren.
Was versteht man unter einer Kinderehe?
Die UN-Kinderrechtskonvention beschreibt eine Kinderehe als eine Verbindung, bei der mindestens eine der beteiligten Personen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Üblicherweise müssen sehr junge Mädchen oder sehr junge Frauen einen viel älteren Mann heiraten. Laut Unicef sind Kinderehen weltweit keine Ausnahme. Schätzungsweise werden jedes Jahr zwölf Millionen Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet.
Frühverheiratung führt häufig zu tödlichen Konsequenzen
Save the Children ist eine führende, unabhängige Kinderrechtsorganisation, die sich global für die Rechte von Kindern einsetzt. Gemäß einer Analyse von Save the Children aus dem Jahr 2021 versterben jährlich über 22.000 Mädchen aufgrund zu früher Schwangerschaften und Geburten infolge von Frühverheiratung. Das entspricht etwa 60 Mädchen pro Tag. Ursache hierfür seien laut der Organisation insbesondere Armut, soziale Ungleichheit und ein Mangel an Aufklärung über weit verbreitete Traditionen.
„Frühverheiratung ist eine der schlimmsten und tödlichsten Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Mädchen! Jedes Jahr werden Millionen Mädchen in Ehen gezwungen, oftmals mit viel älteren Männern. Sie dürfen nicht länger Kinder sein, müssen die Schule verlassen und sogar ihr Leben ist in Gefahr. Denn Komplikationen bei einer Geburt sind die häufigste Todesursache bei Mädchen im Teenageralter.“
Inger Ashing, CEO von Save the Children
In Deutschland gibt es Hunderte minderjährig verheiratete Flüchtlinge
In den vergangenen Jahren waren ca. 1500 Flüchtlinge in Deutschland als minderjährig verheiratet registriert. (Stand 2016) Betroffen waren u.a. etwa 360 Mädchen, die bei der Eheschließung noch nicht einmal 14 Jahre alt waren. Die meisten von ihnen wurden im Ausland verheiratet, oft vor oder während der Flucht, möglicherweise, um sie vor Übergriffen zu schützen.
In der Tagesschau vom 29.03.2023 heißt es dazu:
„Das Bundesverfassungsgericht sieht es zwar als berechtigt an, eine Eheschließung von einem Mindestalter der Ehepartner abhängig zu machen – und eine Ehe dementsprechend auch für ungültig zu erklären, sollte ein Ehepartner diese Altersgrenze zum Zeitpunkt der Vermählung unterschreiten. Allerdings müssten für einen solchen Fall Regelungen getroffen werden, um die Rechte der betroffenen Ehepartner zu schützen.“
Tagesschau
Grund für die Gesetzesänderung ist, dass rechtlich festgelegt werden muss, welche möglichen Folgen die Ungültigkeitserklärung einer „Kinderehe“ für die beteiligten Ehepartner haben könnte. Des Weiteren sollte eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, in Deutschland als gültig betrachtet werden können, sobald beide Ehepartner das volljährige Alter erreicht haben.
Bisher hat die Regierung noch keinen neuen Gesetzentwurf eingereicht
Die Unions-Fraktion übt daher starken Druck aus. Letzte Woche forderte sie die Ampelkoalition im Bundestag auf, endlich zu handeln und die bestehenden Mängel im aktuellen Gesetz zu beheben und Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, um einen möglichen Missbrauch zu verhindern, beispielsweise durch das Ausüben von Druck auf junge Frauen. Sie warnt davor, dass, sollte die Scholz-Regierung die Frist verpassen, verbotene Kinderehen wieder wirksam werden könnten. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf das Wohl der Betroffenen, so die Befürchtung.
Eine Antwort
Super cringe. Was ist denn die Alternative, die diesem Verein „Save the children“ vorschwebt?
Oh, genau, dass frauen mit 30 weder verheiratet noch dazu fähig sind und keine Kinder bekommen, genau wie es die Depopulationsagenda vorsieht, wenn sie nicht noch obendrauf auf irgendwelchen Alphabet-müll reingefallen sind und deswegen glauben, sich auch noch chemisch sterilisieren zu müssen.
Jede Woche glaube ich, die Absurdität der Vorherigen sei nicht mehr zu übertreffen, aber hier haben wirs: Den Führerschein aus Dreckslochistan kannst nicht in Deutschland brauchen, auf keinen Fall, oder ist das nicht auch schlimme Diskriminierung? Aber die Ehe, zu der du die 3. Frau in deinem Harem mit 5 gezwungen hast, weil dir ein Kamelorgler noch etwas geschuldet hat, die lassen wir so.