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Das Kölner Gerichtsurteil: Der Moment, in dem die Staatsmaschinerie gegen die AfD ins Leere lief

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Die AfD darf nicht länger pauschal als extremistisch bezeichnet werden. Das Kölner Urteil entlarvt die unsauberen Methoden des Verfassungsschutzes und stellt klar, dass politische Gegner nicht per Verwaltungsakt ausgeschaltet werden können.
Zusammengefasst

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»Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag eine Entscheidung gefällt«, die das politische Berlin wie ein Faustschlag trifft. Vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD weder als gesichert rechtsextrem einstufen noch so behandeln oder öffentlich so bezeichnen. Dem Eilantrag der AfD wurde weitgehend stattgegeben. Damit ist nicht nur die Hochstufung vom Mai 2025 vorerst vom Tisch, sondern auch jede weitere öffentliche Hetze durch die Behörde untersagt. Wer bis gestern noch glaubte, man könne eine Partei mit zehn Millionen Wählern einfach per Verwaltungsakt aus dem demokratischen Spiel nehmen, wurde eines Besseren belehrt. Das Gericht hat nach Auswertung von 7000 Seiten Akten klargestellt: Es reicht nicht, auf ein paar radikale Stimmen zu zeigen und daraus eine verfassungsfeindliche Gesamtpartei zu konstruieren.

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln finden Sie hier:

Das Gericht erkennt zwar an, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen existieren. Diese prägen die Partei jedoch nicht so stark, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann. Die AfD vertrete teilweise offen politische Forderungen, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung in Gestalt der Menschenwürdegarantie nicht im Einklang stehen. Es gebe aber keine hinreichende Gewissheit, dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen wolle. Die Deutung des Remigrationsbegriffs der AfD als Konsequenz und Spiegel eines völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs, wie sie der Verfassungsschutz vornimmt, impliziere eine programmatische Stringenz in Bezug auf die Ziele der AfD, welche das Gericht den vorgebrachten Belegen nicht entnehmen kann. Rechtsanwalt »Ralf Höcker bilanziert auf 𝕏«:

„Wir haben für die AfD beim Verwaltungsgericht Köln gewonnen. Es handelt sich um ein Eilverfahren, aber die Begründung ist deutlich und ganz entscheidend. Knapp zusammengefasst: Es genügt in einer Demokratie nicht, auf ein paar durchgeknallte Parteimitglieder zu zeigen, um eine Partei als Ganzes verbieten zu können. Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch. Die übrigen Parteien werden sich nun doch politisch mit der AfD und ihren Wählern auseinandersetzen müssen.“

Die wahren Verlierer: Haldenwang, Faeser und die Hofberichterstatter

Thomas Haldenwang, bis 2024 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der sich jahrelang mehr als Propagandist denn als Behördenleiter betätigte, zog von Talkshow zu Talkshow und verkündete mit Inbrunst, die AfD sei unzweifelhaft rechtsextrem. Nancy Faeser nutzte ihre letzten Amtstage, um die Einstufung noch schnell durchzudrücken, ohne die Akten je selbst geprüft zu haben. Beide stehen nun mit leeren Händen da. Das Gericht hat ihre Beweisführung als unzureichend entlarvt. Und die etablierten Medien, die jahrelang jede Behauptung der Behörde unkritisch nachgeplappert haben, erleben ihren Offenbarungseid. Ab diesem Punkt drängt sich die Frage auf: Ist die Behörde intellektuell überfordert, oder wurde das Gutachten gezielt dazu genutzt, einen politischen Gegner auszuschalten? Beides gleichzeitig ist durchaus vorstellbar. Unmittelbar nach Verkündung des Urteils veröffentlichte »Alice Weidel auf 𝕏« ihre Reaktion, in der sie ihre Sicht auf das Urteil darlegte und die politischen Hintergründe kommentierte:

„Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als ‚gesichert rechtsextrem‘ führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor. Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!“

Das Gutachten – ein 1100-Seiten-Kartenhaus aus öffentlichen Zitaten

Bereits im Mai vergangenen Jahres zeichnete sich ab, dass das Gutachten substanzlos ist. HAINTZmedia hatte bereits ausführlich darüber berichtet.


Mehr Hintergründe zu diesem Thema erhalten Sie in weiteren Artikeln von HAINTZmedia – direkt hier weiterlesen.


Keine V-Leute, keine geheimen Quellen, nur Wahlprogramme, Tweets und Reden. Der Verfassungsschutz verdrehte sogar Forderungen nach deutscher Sprache in Kitas als „menschenwürdewidrig“, weil sie Kinder nach Ethnie unterteilten. Alice Weidels Verteidigung der Meinungsfreiheit beim Wort „Schwachkopf“ wurde als Angriff auf das Demokratieprinzip gewertet. Das Gericht hat diese Konstruktionen nun zerpflückt. Es ordnete sogar an, dass bestimmte Aussagen auf der Verfassungsschutz-Webseite gelöscht werden müssen – darunter die Behauptung einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ und das angeblich ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis.

Die AfD legte daraufhin ein Gegengutachten vor, das die gleichen Maßstäbe auf CDU und CSU anlegt. Alle Details dazu gibt es auch bei HAINTZmedia. Plötzlich wären „Mut zur Leitkultur“, „Rückführungskultur“ und Kopftuchkritik von Merz, Spahn oder Söder ebenfalls verfassungsfeindlich. Das Papier zeigte gnadenlos: Die Kriterien des Verfassungsschutzes sind so dehnbar, dass sie jede Partei treffen könnten, nur die eigene Klientel wird verschont.

Merkel, die eigentliche Urmutter der AfD

Man vergesse nicht: Ohne Angela Merkels Politik der offenen Grenzen 2015, ohne ihren entleerten Volksbegriff, ohne ihr autoritäres „Wir schaffen das“ hätte die AfD nie diese Größe erreicht. Die Kanzlerin, die schon im Mai 2007 verkündete, es gebe „die Deutschen und diejenigen, die schon länger hier leben“ und „die neu hinzugekommen sind“, hat genau jene Spaltung geschaffen, die sie heute der AfD vorwirft. »Ihre Aussage lautete« wörtlich:

„Als diejenigen, die schon länger hier leben, wissen wir aber auch, dass wir ein Stück Offenheit zeigen und uns verändern müssen und die, die als neue Zuwanderer zu uns kommen, als Bereicherung unserer eigenen Gesellschaft begreifen müssen.“

»Ihr Verständnis von einem Volk« als bloßer Bevölkerung , »ihr Ekel vor der schwarz-rot-goldenen Fahne«, ihre Beauftragte »Aydan Özoğuz, die eine spezifisch deutsche Kultur« jenseits der Sprache schlicht nicht identifizieren konnte, all das atmet noch heute im Verfassungsschutz-Gutachten. Was die Behörde der AfD als verfassungswidrig vorwirft, war unter Merkel alltägliche Regierungspraxis.

Nach dem Beschluss: ARD-Kritik trifft SPD

»Georg Maier« von der SPD lässt sich von der Kölner Entscheidung nicht beeindrucken und fordert weiterhin Verbotsverfahren gegen Landesverbände. Er sei „der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist“. Dass das Gericht genau das Gegenteil festgestellt hat, ignoriert er geflissentlich. Derweil lobt sogar die ARD-Hauptstadt-Korrespondentin Irina Sayram das Urteil in seltener Neutralität:

„Kritik an diesem Gutachten gab es schon früh. Man fragt sich, ob es einfach nicht mehr gibt? Wenn eine Behörde, die dem Bundesinnenminister untersteht, derart agiert, dann muss man sich nicht wundern, dass bei vielen der Eindruck entsteht, es geht nicht um eine Partei, sondern darum, einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen. Und dieser Eindruck ist für das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen nicht gut.“

»TheRealTom™ | 𝕏«

Und sie fügte hinzu, das Gutachten sei nichts weiter als bedrucktes Papier mit lediglich überschaubarer Aussagekraft. Ein Fazit, das den meisten bereits seit dem vergangenen Jahr klar gewesen sein dürfte.

Ein Festtag für den Rechtsstaat und ein Debakel für seine „selbsternannten Retter“

Das Urteil beweist: Der Rechtsstaat funktioniert noch. Es gibt Richter die lassen sich weder von Politik noch von Medien unter Druck setzen. Extremisten gibt es übrigens in allen Parteien, das macht keine Partei als Ganzes extrem. Für ein Parteiverbot reicht es nicht, bloße Zitate zu sammeln, die unter die Meinungsfreiheit fallen. Die Debatte um ein AfD-Verbot ist damit eigentlich Geschichte. Wer die AfD wirklich schwächen will, sollte endlich bessere Politik machen, anstatt mit staatlichen Mitteln gegen Wähler zu kämpfen.

Das Kölner Gericht hat der Demokratie einen größeren Dienst erwiesen als alle „Unsere Demokratie schützen“-Programme der letzten zwanzig Jahre zusammen. Für Haldenwang, Faeser, Dobrindt und ihre Hofberichterstatter bleibt nur die bittere Erkenntnis: Man kann eine Partei mit zehn Millionen Wählern nicht per Aktenzeichen auslöschen. Man muss sie politisch stellen. Und genau davor haben sie am meisten Angst.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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