Das ZDF hat sich mit einer bemerkenswerten Vehemenz hinter Jan Böhmermann gestellt, nachdem dieser in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ am 9. Mai 2025 den anonymen YouTuber »Clownswelt« enttarnte. Der Sender verteidigt in einer Pressemitteilung die Veröffentlichung persönlicher Daten des 29-jährigen Ostwestfalen, der hinter dem Kanal steht, als journalistische Pflicht im „öffentlichen Interesse“.
„Dieser Missstand ist ein Thema von erheblichem öffentlichem Interesse.“
»ZDF / Pressemiteilung«
Doch was genau rechtfertigt diesen Eingriff in die Privatsphäre? Und warum klingt die Argumentation des ZDF wie ein moralischer Freibrief, um unliebsame Meinungen zu kriminalisieren? Ein Blick hinter die Kulissen zeigt: Hier geht es weniger um Demokratie als um die Macht, Narrative zu kontrollieren.
Die Methode Böhmermann: Recherche oder Stalking?
Böhmermanns Team ließ keine Mühen unversucht, um „Clownswelt“ zu demaskieren. Mit Unterstützung von »ZEIT ONLINE« wurde das gesamte Umfeld des YouTubers durchleuchtet: von seinen Eltern, zu deren Haus ein Reporterteam geschickt wurde, bis hin zu früheren Beziehungen, seiner schulischen Laufbahn und einer wissenschaftlichen Stimmanalyse. Der Vorname des YouTubers wurde genannt, sein Nachname teilweise abgekürzt, sein Wohnort jedoch nicht präzisiert. Das ZDF betont, dies sei keine vollständige Identitätsenthüllung, sondern eine „sorgfältige Recherche“ im Einklang mit den vorgebenen Richtlinien.
„Die Redaktion des „ZDF Magazin Royale“ legt den Aussagen zu einzelnen Personen oder Themenkomplexen stets eine sorgfältige Recherche zugrunde. nders als zunehmend behauptet, wurden in der Sendung weder der volle Name des fraglichen YouTubers noch dessen Wohnort genannt, oder ein identifizierendes Bild von ihm gezeigt. Auf diese falschen Tatsachenbehauptungen wurden die Urheber hingewiesen und diese zur Korrektur aufgefordert.“
»ZDF / Pressemiteilung«
Doch wie passt die Veröffentlichung privater Details wie abgebrochener Studiengänge oder vergangener Beziehungen zu diesem hohen Anspruch? Die Antwort bleibt nebulös. Stattdessen suggeriert das ZDF, dass „Clownswelt“ durch seine Inhalte und einen Verstoß gegen die Impressumspflicht selbst die Legitimation für diese Maßnahmen geliefert habe.
„Dass es bei Personen, die in der Öffentlichkeit agieren, kein allgemeines Recht auf Anonymität gibt, zeigt beispielsweise auch die gültige Impressumspflicht, gegen die vorliegend verstoßen wurde.“
»ZDF / Pressemiteilung«
Impressumspflicht als Vorwand
Ein zentraler Punkt der ZDF-Argumentation ist somit der Verstoß von „Clownswelt“ gegen § 5 des »Telemediengesetzes«, das Betreibern geschäftsmäßig genutzter Online-Plattformen vorschreibt, ihren Namen, ihre Anschrift und Kontaktmöglichkeiten anzugeben.
Doch hier beginnt die Argumentation zu wanken. Wie der Medienanwalt Christian Solmecke in einem YouTube-Video klarstellt, kann ein Impressum auch durch eine Agentur oder Firma abgedeckt werden, der persönliche Name ist nicht zwingend erforderlich. Zudem liegt die Durchsetzung dieser Pflicht bei der Landesmedienanstalt, nicht bei einem Satiriker mit Sendetermin.
»Böhmermann […] „Clownswelt“: War das legal? | Anwalt Christian Solmecke / WBS LEGAL YouTube«
Die Impressumspflicht als Rechtfertigung für eine öffentliche Enttarnung wirkt daher wie ein vorgeschobener Grund, um die eigentliche Frage zu umgehen: War diese Enthüllung wirklich im öffentlichen Interesse, oder ging es darum, einen politischen Gegner zu diskreditieren?
Doxxing oder Journalismus? Eine rechtliche Grauzone
Die Kritik an Böhmermann ist laut und vielstimmig. Der Vorwurf des „Doxxing“, das gezielte Veröffentlichen persönlicher Daten ohne Zustimmung, oft mit der Absicht, Schaden zuzufügen, steht im Raum. „Clownswelt“ selbst spricht in seinem jüngsten Video davon, dass sein Privatleben „zerstört“ wurde, nachdem sein Umfeld „ausgeforscht“, Bekannte und Familie kontaktiert und er in seinem sozialen Umfeld diffamiert wurde.
Auch seine ehemalige Band, die Bielefelder Metal-Band Powergame, distanzierte sich nach einem Hinweis auf seine Online-Aktivitäten »auf Instagram« von ihm, noch bevor die Sendung ausgestrahlt wurde. Nach der Enthüllung wurde die Band von rechten Gruppen angefeindet, was zeigt, wie schnell solche Aktionen eine unkontrollierbare Dynamik entfalten.

Das ZDF weist den Doxxing-Vorwurf zurück und betont, dass investigative Berichterstattung nicht davon abhänge, ob jemand anonym agiere.
„Ob und inwieweit Medien in identifizierender Weise über Missstände berichten dürfen, ist nicht unmittelbar davon abhängig, ob die verantwortlichen Personen zuvor in der Öffentlichkeit standen oder sogar bewusst aus dem Verborgenen agiert haben.“
»ZDF / Pressemiteilung«
Doch Solmecke gibt zu bedenken, dass § 126a des Strafgesetzbuches, der sogenannte Doxxing-Paragraf, durchaus relevant sein könnte. „Clownswelt“ könnte argumentieren, dass die Veröffentlichung seiner Daten Angriffe auf seine Person nach sich zieht, eine Befürchtung, die er in seinem Video mehrfach äußert. Die rechtliche Lage ist komplex: Während das ZDF auf das öffentliche Interesse pocht, mahnt Solmecke, dass solche Veröffentlichungen sorgfältig mit den potenziellen negativen Folgen abgewogen werden müssen. Die Frage bleibt: Wer entscheidet, was „öffentliches Interesse“ ist, und warum scheint dieses Interesse bei „Clownswelt“ so viel größer zu sein als bei anderen Akteuren?
Clownswelt: Rechter Strippenzieher oder bloßes Feindbild?
Das ZDF und Böhmermann zeichnen „Clownswelt“ als gefährlichen Akteur, der mit „Hass und Hetze“ gegen die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ agiere.
»ZDF Magazin Royale / YouTube«
Der Clownswelt-Kanal veröffentlicht seit Jahren Videos zu Themen wie Migration, Gendern oder öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Ihm wird nachgesagt er teile eine AfD-nahe Perspektive. Einige Beiträge wurden von offiziellen AfD-Kanälen geteilt, und laut „ZEIT“ und ZDF soll der YouTuber vom Verfassungsschutz beobachtet werden. YouTube selbst sieht jedoch keinen Verstoß gegen seine Richtlinien und erlaubt „Clownswelt“ weiterhin, seine Reichweite zu monetarisieren.
Doch wie gefährlich ist „Clownswelt“ wirklich? Das ZDF spricht von einem „Themenkomplex“ rechter YouTuber, die Plattformen wie YouTube „infiltrieren“ und als Vermittler für AfD-Botschaften agieren. Dabei bleibt unklar, welche Inhalte konkret die „freiheitlich demokratische Grundordnung“ bedrohen.
„Das `ZDF Magazin Royale´ vom 9. Mai 2025 beschäftigte sich als gesellschaftskritische Satiresendung mit politisch rechten YouTuberinnen und YouTubern, die mit Hass und Hetze und hoher Reichweite gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung agieren.“
»ZDF / Pressemiteilung«
Es wurden jedoch keine überzeugenden Argumente vorgelegt. Stattdessen diente die pauschale Etikettierung als „rechtsextrem“ als rhetorisches Mittel, um jede differenzierte Auseinandersetzung von vornherein zu unterbinden. Indem das ZDF „Clownswelt“ als Gefahr stilisiert, ohne konkrete Belege für strafbare Inhalte zu liefern, bedient es genau jene Narrative, die es vorgibt, zu bekämpfen: die Polarisierung der Gesellschaft.
ZDF-Aktion spaltet
Die »Reaktionen auf die Sendung« zeigen die Brisanz: Während einige Böhmermann für seine „Mut“ feiern, sehen andere darin einen Angriff auf die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit. Der Kanal „Clownswelt , der inzwischen über 450.000 Abonnenten zählt, gewann nach der Enthüllung über 200.000 Abonnenten hinzu – ein Zeichen dafür, dass viele die Aktion als vollkommen übergriffig empfinden.
Vor der Böhmermann Sendung hatte Clownswelt 227.000 Abonnenten. 7 Tage später 450.000. #OerrBlog pic.twitter.com/tNSV2pHpCU
— ÖRR Blog. (@OERRBlog) May 16, 2025
»ÖRR-Blog / 𝕏«
Das ZDF bleibt jedoch einsichtslos und betont, dass seine Berichterstattung „erhöhte Aufmerksamkeit“ für Missstände erzeuge. Doch welcher Missstand wurde hier genau aufgedeckt? Dass ein YouTuber anonym bleibt? Dass er politisch unkorrekte Meinungen vertritt? Oder dass er die Impressumspflicht missachtet hat, was eine Behörde klären könnte, ohne sein Privatleben zu zerstören?
Eine gefährliche Entwicklung
Die Affäre „Clownswelt“ ist mehr als ein Streit zwischen einem Satiriker und einem YouTuber. Sie zeigt, wie öffentlich-rechtliche Medien ihre Macht nutzen können, um Einzelpersonen zu enttarnen und zu diskreditieren, während sie sich hinter dem Deckmantel des „öffentlichen Interesses“ verschanzen. Die pauschale Verteufelung von „Clownswelt“ als Bedrohung für die Demokratie, ohne konkrete Beweise für strafbare Handlungen, nährt den Verdacht, dass es hier weniger um Rechtsstaatlichkeit als um ideologische Kontrolle geht. Wenn Medienhäuser wie das ZDF entscheiden, wer anonym bleiben darf und wer nicht, gerät die Meinungsfreiheit in Gefahr und damit genau jene Werte, die sie zu verteidigen vorgeben.
Die Enthüllung von „Clownswelt“ mag Böhmermann und dem ZDF kurzfristig Aufmerksamkeit verschafft haben, doch sie hat zum Glück auch einen Preis: Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Journalismus erodiert nicht durch äußere Angriffe, sondern durch das Handeln seiner Akteure selbst. Gerade in einer Zeit wachsender gesellschaftlicher Polarisierung wäre es die Aufgabe der Medien, Orientierung zu bieten und den Diskurs zu versachlichen. Doch das ZDF wählt den entgegengesetzten Weg: Statt Brücken zu bauen, verschärft es die Fronten – und offenbart dabei, wie weit es sich von seinem eigenen Anspruch entfernt hat.