Die Mitgliedstaaten beschlossen die Limitierung sowie weitere Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung am Donnerstag, 30. Mai 2024 in Brüssel. Diese Bargeldobergrenze tritt in drei Jahren in Kraft, gilt jedoch nicht für Transaktionen zwischen Privatpersonen, sofern keine von ihnen beruflich mit dem Verkaufsobjekt zu tun hat. Darüber hinaus steht es den nationalen Regierungen frei, die Höchstgrenze niedriger anzusetzen.
Identitätsnachweis und Dokumentation verpflichtend
Möchte man in Deutschland künftig Beträge über 10.000 Euro in bar zahlen, ist man ab Inkrafttreten des Beschlusses verpflichtet, seine Identität nachzuweisen und die Herkunft des Geldes zu belegen. Der Händler muss diese Informationen dokumentieren und archivieren.
Finanzermittlungsstellen erhalten durch diesen Beschluss erweiterte Befugnisse. Als Grund dafür wird die bessere Analysemöglichkeit verdächtiger Transaktionen bzgl. etwaiger Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung angegeben.
Banken, Casinos und auch Anbieter von Krypto-Vermögenswerten oder anderen sog. Luxusgütern sind ab bestimmten Summen zukünftig verpflichtet, ihre Vertragspartner zu überprüfen und verdächtige Aktivitäten zu melden.
Einrichtung einer Anti-Geldwäsche-Behörde in Frankfurt
Zwecks Überwachung der neuen Regelungen ist in Frankfurt eine „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA) geplant, wie Welt berichtet. Als Start ist vorgesehen, Mitte 2025, den Betrieb aufzunehmen, wobei die Organisation unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen wird. Frankfurt setzte sich als Standort gegen acht andere europäische Hauptstädte durch.
Das EU-Parlament hat bereits Ende letzten Monats den Weg für die neuen Vorschriften geebnet. Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.