Inzwischen hat das Gericht aufgrund unserer Stellungnahme und des Hinweises auf obergerichtliche Rechtsprechung seine Auffassung geändert und hält die Äußerung für eine zulässige Meinungsäußerung. Es wird also einen Freispruch geben.
"Waffenrüstungsschlampe" ist bei Kiesewetter eine zulässige Meinungsäußerung.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) October 24, 2026
Ein bayerisches Amtsgericht hat einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten erlassen, weil dieser den Kriegstreiber und So-Done-Kunden Roderich Kiesewetter als "Waffenrüstungsschlampe" beleidigt haben… https://t.co/e0bOgGPKQZ pic.twitter.com/tsnbJC7HZc