Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung wurden nicht ansatzweise eingehalten, insbesondere wurde unser Mandant vorab nicht angehört.
Wir warten ab, ob noch eine Unterlassungserklärung samt Zusage der Kostenübernahme abgegeben wird. Falls nicht, sehen wir uns gerne vor Gericht.

„Der Westen“ löscht Beitrag im Zusammenhang mit den AfD-E-Mail-Leaks
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) October 23, 2026
Das Nachrichten-Portal hatte eine Fake-Mail auszugsweise weiterverbreitet, in der erheblich ehrverletzende Falschbehauptungen gegenüber unserem Mandanten erhoben wurden.
Die Grundsätze der… https://t.co/8xPUNTP38g pic.twitter.com/LlE3q23501