Meine HAINTZ.media-Kollegin Janine Beicht hat diesbezüglich eine Presseanfrage an das OLG mit der Frage gestellt, ob das Gericht unverschlüsselte E-Mails (mit hochbrisanten Inhalten) an Prozessbeteiligte verschickt. Wenige Tage später änderte das Gericht diese Praxis, ohne die Presseanfrage letztlich sauber zu beantworten.
Fakt ist: Das OLG Stuttgart hat jahrelang unverschlüsselte digitale Postkarten verschickt, in einem (angeblichen) Terrorprozess.
Diese Praxis wurde nun dahingehend abgewandelt, dass immer noch unverschlüsselte E-Mails verschickt werden. Die erste mit dem Link zur Justiz-Cloud und eine weitere mit dem Passwort hierzu.

Es handelt sich hierbei übrigens nicht um den ersten Datenschutzskandal in diesem Strafverfahren. Das OLG Stuttgart hat gegenüber unserem Mandanten Marco v. H. vor 2 Jahren bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben:
„Datenskandal vor “Reichsbürger“-Prozess – OLG Stuttgart gibt Unterlassungserklärung ab
Am Montag, dem 29. April 2024, um 9 Uhr beginnt in Stammheim (Stuttgart) der erste Prozess gegen das „Reichsbürger“-Netzwerk um Heinrich Prinz Reuß. Kurz vor Beginn eines der größten Staatsschutzverfahren Deutschlands gab das Oberlandesgericht Stuttgart eine Unterlassungserklärung zugunsten des Angeklagten Marco v. H. ab, dessen personenbezogene Daten – wie die Daten aller anderen Mitangeklagten auch – über den Presseverteiler des OLG an die Presse weitergeleitet wurden, ein Skandal.
Von Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZmedia“